IT-Mittelstand zum AI Act: Maßvolle Regulierung großer KI-Modelle wird Innovation vorantreiben

Brüssel/Berlin, 5. Dezember 2023 - Die Verhandler der beteiligten EU-Institutionen haben signalisiert, dass sie diesen Mittwoch, den 6. Dezember, eine endgültige Einigung über die KI-Verordnung (AI Act) erzielen könnten. Im Vorfeld dieser entscheidenden Verhandlungsrunde fordert der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) gemeinsam mit seinem Dachverband, der European DIGITAL SME Alliance, die EU-Entscheidungsträger auf, die Bedürfnisse der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), die auch im KI-Sektor die große Mehrheit der europäischen Digitalwirtschaft bilden, umfassend zu berücksichtigen.

Die bevorstehende Verhandlungsrunde zur KI-Verordnung wird von einem Non-Paper der Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Italiens beeinflusst. Das Papier enthält einen Vorschlag, der für dominante Anbieter von KI-Basismodellen lediglich eine Selbstregulierung in Form eines Verhaltenskodex vorsieht. Dadurch würde die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften auf die nachgelagerten Anwender, insbesondere KMU, verschoben.

Große IT-Konzerne, die sehr große Basismodelle entwickeln, stellen Entwicklern vorgefertigte Modelle zur Verfügung, die sie für die Entwicklung neuer innovativer KI-Produkte trainieren können. Aus Sicht der Verbände sollten sich diese Anbieter von Basismodellen einer Konformitätsbewertung durch Dritte unterziehen müssen, um eine faire Verteilung der Verantwortlichkeiten zu gewährleisten. Auf diese Weise würde die Verordnung gewährleisten, dass die kleineren Anwenderunternehmen der Basismodelle nicht mit hohen Compliance-Kosten belastet werden und somit die Markteintrittsbarriere für KMU senken.

"Eine Aufweichung der Bestimmungen für sehr große Basismodelle in der KI-Wertschöpfungskette würde dazu führen, dass die KI-Verordnung zum Innovationshindernis für IT-KMU wird, die den Großteil des europäischen Digitalsektors ausmachen. Damit würden wir die Wertschöpfung im Bereich KI aus der Hand geben und den großen Tech-Konzernen aus Übersee überlassen", warnt Patrick Häuser, Leiter des BITMi-Hauptstadtbüros. "Klare Verpflichtungen sind erforderlich, um die Verantwortung für die Sicherheit von KI-Lösungen entlang der Wertschöpfungskette fair zu verteilen und sicherzustellen, dass sich innovative Unternehmen entwickeln können."

Damit eine solche Lösung wirksam werden kann, muss der Begriff der "sehr großen Basismodelle" genau definiert werden. In Anlehnung an den Ansatz der EU-Rechtsvorschrift für digitale Märkte (DMA) könnte sie drei unterschiedliche, einander ergänzende quantitative Schwellenwerte umfassen: a) Rechenleistung, b) Anzahl der Endnutzer, c) Anzahl der geschäftlichen Nutzer.

Diese Definition würde nicht nur regulatorischen Bedenken Rechnung tragen, sondern auch Bedenken hinsichtlich der europäischen Innovationskapazität. Eine strengere Regelung für die größten und fortschrittlichsten Modelle ist erforderlich, um sicherzustellen, dass KMU, die auf solche Modelle zugreifen, Rechtssicherheit haben, da die Einhaltung der Vorschriften an der Quelle erfolgt, wo die meisten Risiken für die Grundrechte und die Sicherheit entstehen. Gleichzeitig werden kleinere Modelle, die weniger Risiken bergen, nicht mit übermäßigen Compliance-Kosten belastet, die hohe Innovationsbarrieren darstellen. Auf diese Weise kann die EU das richtige Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Innovation finden.

Eine genaue Definition für sehr große Basismodelle sollte im endgültigen Text auch mit einer genauen Definition von Hochrisikosystemen kombiniert werden. Einer Studie von AppliedAI zufolge könnten nach der ursprünglichen Definition bis zu 58 Prozent der KI-Systeme als risikoreich eingestuft und erheblichen Compliance-Anforderungen unterworfen werden. Dies hätte weitreichende Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit vieler innovativer KMU im Bereich der KI, die dadurch vom Markt verdrängt würden.

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 2.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

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05.12.2023: