Teile der Exekutive und Judikative im Demokartischen Rechtsstaat als eine staatskriminelle Bande/Vereinigung?
Pressetext verfasst von Pirat3002 am Do, 2023-03-16 12:29.Am 07.Juli 2022 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (Pet. 4-19-07-3006-050296) das Recht auf Durchsetzung verschiedener Artikel der Verfassung aufgehoben.
Nach Vorlage von hinreichenden amtlichen Beweisen, geht der Deutsche Bundestag davon aus, dass Alles bei den Exekutiven und Judikativen mit rechten Dingen zugeht.
Bei vorsätzlich schweren Straftaten im Amt und unter Mitwiserschaft der hohen Politik versagen Anwälte eine Rechtsberatung und gleich überhaupt nicht ein Mandat gegen PKH.
Wie will ein Bürger um seine Rechte vor Gericht kämpfen, dem durch eine fünfjährige Verfolgung Unschuldiger völlig seine wirtschaftliches Existenz vernichtet wurde. Der dabei wirstchaftlich über 25 Jahre andauernden kriminellen amtlichen Handlungen, verbunden mit Schäden in mittlerer zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe sowie dem Klima- und Umweltschutz, scheint für die Mitglieder des Deutschen Bundestages eine Portokasse zu sein. Zur Vertuschung von vorsätzlichen Vergehen und Verbrechen von Amtspersonen, ziehen am Schluss die Richter am Bundesverfassungsgericht die straffreie amtliche Ausgehkarte gemäß §93b mit § 93á BVerfGG.
Nur per Fax: 030-227 -
An alle Fraktionen im
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
xxxxxxxx ./. Bundesrepublik Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
in der Anlage übersendet der Unterzeichner seinen Schriftsatz vom 24. Juli 2022 an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, auch zur Kenntnisnahme der Fraktionen im Deutschen Bundestag.
Artikel 1 Grundgesetz
1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages teilte am 08. Juli 2022 in den rechtlichen Belangen des Unterzeichners mit, dass der Artikel 97 GG im Grundsgesetz ein Freibrief für nachfolgend genannte vorsätzliche und bandenmäßige Straftaten im Amt und wie folgt:
1. der Verfolgung Unschuldiger
2. der Strafvereitelung im Amt
3. der Urkundenfälschung im Rechtsverkehr
4. der Nötigung
5. der Beugung des Rechts
6. der Anstiftung zu Verbrechen
7. der gefährlichen Köperverletzung
8. der völligen wirtschaftlichen Vernichtung der Existenz und des Eigentums
9. Diebstahl von geistigem patentierten Eigentum
10. Unterschlagung von Eigentum
11. Falschbeurkundung
12. Betrug
in Tateinheit ist.
Die vorgenannten und begangenen Straftaten im Amt waren und stehen nur im Bezug zum Unterzeichner.
Der Unterzeichner wird nun öffentlich beweisen, dass eine dieser vorgenannten Straftaten (§ 258a StGB mit § 339 StGB) begonnnen beim Amtsgericht, über die Generalbundesanwaltschaft und bis hin zum Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht reichten, um die Beugung des Rechts sowie eine Verfolgung und Verurteilung Unschuldiger zu vertuschen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte u.a. am 26. Oktober 2009 zum Aktenzeichen 2 BvR 2156/09 mit § 93b sowie § 93a BVerfGG erklärt, dass Steuerzahlungen und Steuergerechtigkeit nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung sind. Mit diesem unglaublichen gesetzlichen Rechtsbeschluss, hatte das Bundesverfassungsgericht Straftaten von Amtspersonen gegen die Abgabenordnung für straffrei erklärt und das in Millionenhöhe.
Das SPD Mitglied im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Frau Martina Stamm-Fibich hat mit ihrer Stellungnahme vom 08. Juli 2022 der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland einen besonderen schlechten Dienst erwiesen. Denn wenn die von Frau Stamm-Fibich in ihrem Abschlussbericht so vorgetragenen Gesetze bei den ungesühnten Tätern im Namen des Demokratischen Rechtsstaats Anwendung gefunden hätten, dann hätte es viele vorangegangene Petitionen des Unterzeichners niemals gegeben. Dieser Abschlussbericht des SPD Mdb Frau Martina Stamm-Fibich zeigt, dass sich ein ganzes Universum zwischen Gesetz und der Realität befindet.
Der Bundestag und auch die Bundesregierung wissen seit mehr als einem Jahrzehnt von rechtlichen Verfehlungen von Staatsanwälten und Richtern und höchstwahrscheinlich nicht nur gegen den Unterzeichner, dennoch wird gemäß der Verfassung und Gesetzgebung nichts gegen diese vorsätzlichen und bandenmäßigen strafbaren Handlungen, hier durch Staats- und Justizbeamte durch den Deutschen Bundestag unternommen. Wie in der ehemaligen Stasi-Justiz 1977 wurden und werden rechtsstaatliche Verfahren schon durch Verweigerung der Rechtsberatung oder Rechtsberatungsbeihilfe unterbunden.
Die Bundesregierung und unter der Kanzlerschaft von Frau Angela Merkel, wussten seit dem 05. März 2012 von schwersten rechtlichen Verfehlungen beteiligter Staats- und Justizbeamter in mehreren Bundesländern. Der dem Deutschen Volk und inzwischen allein im Zusammenhang mit dem Unterzeichner zugefügte finanzielle Schaden, dürfte sich in dreistelliger Millionenhöhe bewegen. Diese Straftaten im Amt innerhalb des Demokratischen Rechtstaats hatten sich international soweit ausgeweitet, dass der Unterzeichner das US-Justizministerium, FBI und mehrere US-Gouverneure um Hilfe bitten musste.
Ein offensichtliches Unrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass Anwälte vor der Richterschaft in einem Demokratischen Rechtsstaat Angst haben.
Hochachtungsvoll
xxxxxxxxxx
Ehemaliger politischer Häftling der Zuchthäuser Cottbus/Brandenburg 1977/1978
Mitglied im Menschenrechtszentrum Cottbus eV.
Anlage: An den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages vom 24. Juli 2022
CC: Öffentlichkeit