Orientierung im Regulierungsdschungel

HDT-Seminare zu Richtlinien und Regelwerken im Maschinen- und Anlagenbau

(Essen, Juli 2022) Knapp zwei Jahrzehnte ist es her, dass die Berufsgenossenschaften sich dazu entschlossen hat, die existierenden Unfallverhütungsvorschriften deutlich auszudünnen. Und zwar nicht, um damit zu riskieren, dass sich die Sicherheit verschlechtert, sondern um zu verhindern, dass im Dschungel aus Regeln Dinge übersehen werden. Mit den entsprechenden Folgen beim Bekanntwerden. Ein schönes Beispiel dafür, dass mehr Regeln nicht automatisch zu mehr Sicherheit führen. Regelwerke sind eben kein Selbstzweck, sie müssen sachdienlich sein und verstanden und eingehalten werden können. Dem HDT
kommt hier als Mittler des Wissens eine besondere Rolle zu. Deutschlands ältestes technisches Weiterbildungsinstitut sorgt traditionell für verlässliche und genaue Orientierung und liefert für eine Vielzahl von Branchen das erforderliche Know-how im Sinne des sicheren regelbasierten Arbeitens.

AD 2000 Regelwerk – Überblick und Werkstoffe

Mit dem sogenannten „AD 2000“-Regelwerk werden die wesentlichen Anforderungen der europäischen Druckgeräterichtlinie (DGRL) konkretisiert. Es ist auf Sicherheit, Konformität und Qualität ausgerichtet. Wegen seines logisch ausgereiften Aufbaus ist es auch im Ausland weiterhin sehr gefragt. Das HDT bietet hierzu eine aus zwei Modulen bestehende Weiterbildung. Modul 1 gibt einen allgemeinen Überblick und behandelt Werkstoffe, Modul 2 widmet sich den Rechenverfahren und der konkreten Berechnung.

Im Detail umfasst das erste Modul zu AD 2000 die Auslegungs-, Beurteilungs-, Prüf- und Dokumentationsanforderungen nach DGRL. Struktur, Aufbau, Vorgehensweise, Möglichkeiten und Grenzen der Berechnung von Druckgeräten werden aufgezeigt. Die Schulung stellt außerdem die Richtlinien und Verordnungen mit den geltenden Rechtsgrundlagen im Spannungsfeld zwischen Maschinen- und Druckgeräterichtlinie dar. Durch das zweitägige Seminar „AD 2000 Regelwerk – Überblick und Werkstoffe“ (nächster Termin: 26. bis 27. September 2022 in Essen; weitere Termine in 2023) werden Hersteller und Betreiber – darunter Fachleute aus Berechnung, Planung, Fertigung – in die Lage versetzt, Druckgeräte und Baugruppen ordnungsgemäß herzustellen, zu ändern, umzubauen und instand zu setzen.

AD 2000 Regelwerk – Rechenverfahren und Berechnung

Das zweite Modul der HDT-Weiterbildung zu AD 2000 beschäftigt sich ausführlich mit den Rechenverfahren für Behälter und Flansche. Teilnehmende erwerben die erforderlichen Basiskenntnisse nach AD 2000 B0. Das gleichfalls zweitägige Seminar „AD 2000 Regelwerk – Rechenverfahren“ (nächster Termin: 28. bis
29. September 2022 in Essen; weitere Termine in 2023) vermittelt aufbauend auf Modul 1 sämtliche theoretischen und praktischen Inhalte zur Umsetzung des Regelwerkes der AD 2000 in Sachen Berechnung. Einen Schwerpunkt bildet das Flanschmodell. Hierbei werden unter anderem Kraft- Verformungs-Verhältnisse, äußere Kräfte, Rohrkraft, Ringflächenkraft, Dichtvorgang und Dichtkräfte, Grenzkurve, Standkraft, Schraubenberechnung, äußere Momente und resultierende Widerstands- und Flanschmomente thematisiert. Einen von mehreren weiteren Schwerpunkten bildet die Wechselbeanspruchung nach AD 2000 S1. Sie wird ebenfalls anhand konkreter Beispiele erläutert.

CE-Kennzeichnung für Maschinen – CE-„Bevollmächtigter“

Seit dem 29.12.2009 ist die neue EG-Maschinenrichtlinie verbindlich anzuwenden. Die neuen Rechtsgrundlagen gelten für alle, die Maschinen herstellen, bauen, umbauen, komplettieren, wesentlich verändern, verkaufen oder erwerben. Mit seinem eintägigen Seminar „CE-Kennzeichnung für Maschinen – CE ‚Bevollmächtigter‘“ (nächster Termin: 14. September 2022 in Essen beziehungsweise online über den digitalen Campus des HDT; weitere Termine in 2023) bietet das HDT den Teilnehmenden – darunter Unternehmer, Konstrukteure, CE-Bevollmächtigte, Planungsfachleute, Maschinen- und Anlagenbauer, Einund
Verkaufspersonal, technische Führungs- und Sicherheitsfachkräften – einen kompakten Einstieg in die Rechtsgrundlagen für Konstruktion und Bau von Maschinen. Die Anwendungsbereiche für Maschinen und „unvollständige Maschinen“ und die Definition des „Herstellers“ werden dabei herausgearbeitet, die Aufgaben und die rechtliche Stellung des CE-Bevollmächtigten werden im Detail erläutert. Das Seminar unterstützt Teilnehmende durch Musterlösungen, die sich unmittelbar praktisch anwenden lassen.

CE-Konformitätsverfahren

Sollen Komponenten in komplexen verfahrenstechnischen Anlagen integriert werden, sind in der Regel die Beschaffenheitsanforderungen (Bauvorschriften) der EU einzuhalten. Zumindest für den Fall, dass eine Gesamtanlage mit ihren Anlagenteilen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes erstmalig in Verkehr
gebracht wird. Im Rahmen des HDT-Seminars „CE-Konformitätsverfahren“ (nächster Termin: 25. Oktober 2022 in Essen beziehungsweise online über den digitalen Campus des HDT; weitere Termine in 2023) lernen Teilnehmende, wie Bewertungen der Konformität für die ganzheitliche Anlagen- und Verfahrenstechnik aufgrund der entsprechenden Bau- und Betriebsvorschriften für Alt- oder Neuanlagen
durchzuführen sind.

Zu Anfang werden im Seminar Hersteller- und Konformitätserklärungen begrifflich spezifiziert. Darauf folgt die Erläuterung der Verantwortlichkeiten zur Prüfung und Überwachung der Arbeitsmittel nach neuer BetrSichV. Der Unterschied in der Definition von Änderungen und wesentlichen Veränderungen an beziehungsweise in chemischen Anlagen durch den Einbau neuer Komponenten wird herausgearbeitet. Im Schlussteil des Seminars wird den Teilnehmenden – hauptsächlich Betriebs-, Werks- und Projektleitende, Mitarbeitende im Ein- und Verkauf sowie von Prüforganisationen – die Einbindung von Prüfzeugnissen und Prüfbescheinigungen der Anlagen und Komponenten in ein betriebliches Qualitätsmanagementsystem
auseinandergesetzt.

Einführung in die FKM-Richtlinie für den Festigkeitsnachweis von Maschinenbauteilen

Die FKM-Richtlinie „Rechnerischer Festigkeitsnachweis von Maschinenbauteilen“ ist eine vom Forschungskuratorium Maschinenbau e. V. (FKM) herausgegebene Richtlinie, die ein allgemeines Verfahren zur Berechnung der Festigkeit von Bauteilen im Maschinenbau bereitstellt. Sie gilt als Stand der Technik für den Festigkeitsnachweis von Maschinenbauteilen aus Stahl, Eisenguss- und Aluminiumwerkstoffen. Die Richtlinie deckt den Nachweis der mechanischen Bauteilfestigkeit unter statischer und allgemein schwingender Beanspruchung ab. Das Seminar „Einführung in die FKM Richtlinie für den Festigkeitsnachweis von Maschinenbauteilen“ (nächster Termin: 15. bis 16. November 2022 in Essen; weitere Termine in 2023) stellt die Grundlagen der Richtlinie vor.

Schwerpunktmäßig erfolgt die Darstellung auf Basis des Nachweises mit Nennspannungen gemäß Kapitel 1 und 2 der Richtlinie. Ausführlich wird der systematische Berechnungsgang für den statischen Festigkeitsnachweis und den Ermüdungsfestigkeitsnachweis erläutert. Alle Seminarinhalte werden
zusätzlich zum theoretischen Teil auch anhand selbstständiger Rechenübungen praxisnah vertieft. Die Veranstaltung, die sich an technische Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Entwicklung, Konstruktion und Berechnung wendet, setzt Grundkenntnisse der technischen Mechanik voraus.

FKM-Richtlinie – Anwendung in der FEM

Auf dem Einführungsseminar baut das zusätzliche Seminar „FKM-Richtlinie – Anwendung in der FEM“ (nächster Termin: 17. November 2022 in Essen; weitere Termine in 2023) auf. Es verfolgt das Ziel, vorherigen Teilnehmenden der „Einführung in die FKM-Richtlinie für den Festigkeitsnachweis von Maschinenbauteilen" die richtlinienkonforme Anwendung der FKM-Richtlinie in der FEM zu vermitteln. Schwerpunkt ist der Nachweis auf Basis von örtlichen Spannungen gemäß Kapitel 3 und 4 der Richtlinie. Die Unterschiede zum Nennspanungsnachweis werden dargestellt. Häufige Stolpersteine – zum Beispiel die Ermittlung der plastischen Stützzahl (statischer Nachweis) oder von Spannungsgradienten (Betriebsfestigkeitsnachweis) – werden anschaulich anhand von Beispielen erklärt.

https://www.hdt.de/seminare-workshops/maschinen-und-anlagenbau/

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Hollestraße 1
45127 Essen
Tel.: +49 (0) 201 1803-1
hdt@hdt.de | www.hdt.de

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