Unterstützung von unter dringendem Verdacht stehenden Staats- und Justizbeamten durch den Deutschen Bundestag

Installation eines Ombudmannes mit Vollmachten ein Urteli oder Beschluss zu kippen oder strafrechtlich verfolgen zu lassen!

So schrieb der ehemalige Richter am Landgericht Stuttgart, Frank Fahsel in der SZ im Jahre 2008, dass er gegen manche Richter Kollegen tiefen Ekel wegen deren von Gesetz her geduldete Rechtsbrüche empfindet.

Diese Ekel erregenden Richter Kollegen nehmen mit ihren vorsätzlichen und zum Teil bandenmäßigen falschen Entscheidungen billigend den Tod von ehrbahren Menschen in Kauf, denn diese vertuschen in den hier benanten Fällen Straftaten gegen die wirtschaftliche Existzenz von Menschen sowie der Schädigung der Umwelt und des Klimas. Diese vorgeworfenen Straftaten gegen Staats- und Justizbeamte und der Mitwisserschaft höchster Politiker sind so schwerwiegend, dass sich ganze Reihen von Anwälten und selbst wenn gemäß § 78b ZPO vom Gericht beigestellt weigern, ein Mandat zu übernehmen. Wenn ein Amtsrichter vier vermeindliche Straftaten in seinem Urteil als unangreifbar dokumentiert und sich nach vier Jahren herausstellte, dass zwei Staatsanwälte und der Hauptzeuge der Staatsanwaltschaft massivst gelogen haben, ändert am eingetreten wirtschaftlichen Schaden eines patentierten Umweltunternehmes und der bis dahin beteiligten Investoren nichts mehr. Danach erfolgte vom Demokratischen Rechtsstaat nur noch Vertuschung durch vorsätzliche Strafvereitelungen im Amt sowie Beugung der Rechte und das Ganze über 20 Jahre lang.

Allen Mitgliedern des Rechtsausschuss vorzulegen!

Nur per Fax: 030 – 227-36027

Deutscher Bundestag
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Petition-Nr. 4-19-07-3006-050296
Wer beschützt uns Bürger vor staatskriminellen Vereinigungen in der Justiz sowie dessen mit Duldung des Deutschen Bundestages?
Aktuelle bandenmäßige Kriminalität in den Rechtspflegeorganen der Bundesländer Bremen, Niedersachsen, Hessen usw. usw..
Abschlussstellungnahme des Petenten zum Abschluss der Petition durch den Deutschen Bundestag, hier vom 08. Juli 2022 durch Mdb Martina Stamm-Fibich

Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

hiermit gebe ich dem Deutschen Bundestag als ehemaliger politischer Häftling der Zuchthäuser Cottbus/Brandenburg1977/1978 abschließend bekannt, dass ich am 12. Juli 2022 und wenige Minuten nach Kenntnisnahme eines erneuten völlig abwertenden Gerichtsbeschlusses des Sozialgerichts Oldenburg, einen schweren Herzinfarkt erlitt. Der Petent ist damit gesundheitlich durch dauerhaft erzeugten staatlichen Unrechtsstress bis an sein Lebensende gesundheitlich gezeichnet.

Macht der Deutsche Bundestag die Petition des Petenten nicht öffentlich, weil damit öffentlich bestätigt würde, dass Staatsanwälte und Richter bis zum BGH oder auch BVerfG schwerste Straftaten von Staats- und Justizbeamten vertuschten, so das die Anwaltschaft sich aus purer Angst weigerte Mandate für faire und der Verfassung gemäße Gerichtsverfahren des Petenten zu übernehmen?

Die schon mehrfach strafrechtlich beschuldigte Richterin beim Sozialgericht Oldenburg (D. K.) u.a. in Sachen Altersrente, sah es erneut als nicht erforderlich an, dass dem Kläger und Petenten kein Rechtsbeistand sowie Rechtsschutzgleichheit im Gerichtsverfahren zuzusprechen. Wie sich kürzlich beim LSG-Niedersachsen-Bremen herausstellte, vertuschte die beschuldigte Richterin einen und möglicherweise auch zwei Sozialbetrügereien ehemaliger Betriebe vor fünf Jahren in Sachen Altersrente des Petenten.

Der gleichen Rechtsansicht ist bis heute das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, indem trotz Strafanzeigen der Vors. Richter sich dem § 121 Abs. 5 ZPO sowie § 78b ZPO sowie dem Grundsatzurteil des BVerfG zum Az. 1 BvR 1737/10 verweigert. Ganze Landtage, Ministerpräsidenten, Generalstaatsanwälte und leitende Oberstaatsanwälte und abschließende Richterhandlungen bis zum BGH, dulden die Beugung der Rechte, Strafvereitelungen im Amt und einhergehend schwerwiegende Urkundenfälschungen für den weiteren Rechtsverkehr. Bietet der Art.97 GG und so wie es im Abschlußbericht des MdB Stamm-Fibich dargelegt wurde, die volle Straffreiheit und ist das öffentliche Rechtsansicht des Deutschen Bundestages in einem Demokratischen Rechtsstaat?

Wenn Anwälte über Jahre aus Angst der bestehenden Sach- und Rechtslage des Petenten eine Rechtsberatung gegen Honorar oder auch gegen PKH verweigerten, Gerichte eine dreifache Rechtsberatungsbeihilfe verweigerten, Richter sich vorsätzlich gegen den Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 6 der EMRK entschieden, um seit Jahren unter schweren Straftatverdacht stehende Staats- und Justizbeamte sowie dessen Fachaufsichtführende Politiker vor Strafverfolgung und materieller Wiedergutmachung zu schützen, dann ist der von dem Deutschen Bundestag am 08. Juli 2022 abgegebene und vorliegende Beschluss zur Petition, eine öffentlich zur Schau gestellte Lächerlichkeit und Preisgabe von Menschenwürde und Menschenrechten.

Der von dem Deutschen Bundestag im Beschluss erklärte Art. 97 GG beinhaltet damit die straffreie billigende Tötungsabsicht eine Bürgers durch den Demokratischen Rechtstaat, der nur sein Recht auf privates sowie geistiges Eigentum über mehr als 25 Jahre in Anspruch nehmen wollte.

Wie soll der Petenet das täglich politische dumme Geschwafel von Umwelt- und Klimaschutz, im Zusammenhang mit der Vernichtung des mehrfach patentieren 22 Millionen D-Mark Umweltprojektes des Petenten aus 1994 verstehen, denn dieses Beispiel zeigt eindruckvoll und wie völlig unfähig sowie strafbar der Demokratische Rechtsstaat mit dem Schutz der Menschenwürde, der Rechte und dem privaten sowie geistigen Eigentum der einzelnen Bürger umzugehen pflegt. Wie viele Millionen Tonnen CO²-Abluft hätten durch die Recyclingverfahren des Petenten seit 1999 verhindert werden können und die noch immer in die Umwelt gelangen?

Damit ist das Petitionsverfahren von Seiten des Petenten beendet.

Hochachtungsvoll

CC: Geschädigte Investoren
Öffentlichkeit