Stiftung Warentest untersucht Rechtsschutzversicherungen

Die Anforderungen an eine Rechtsschutz sind vielseitiger geworden. Übernommen werden sollten nicht nur die Kosten, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, auch die telefonische Rechtsberatung oder die Kosten einer Mediation sollten übernommen werden. So können die Versicherten bereits im Vorfeld die Konflikte lösen. Wir werden zudem über empfehlenswerte Tarife im Rahmen der Rechtsschutzversicherungen informieren. Wichtig ist uns zudem ein Blick auf die Beiträge als auch die Leistungen der Versicherer. Weitere Fakten zum Thema gibt es auf https://www.testrechtsschutzversicherung.de/arag-rechtsschutz-premium-te...
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Stiftung Warentest Ausgabe Rechts­schutz­ver­si­che­rung 04/2022

Im Vergleich der Stiftung Warentest Rechts­schutz­ver­si­che­rung 04/2022 steht auch der Tarif Aktiv Premium des Versicherers ARAG aus Düsseldorf. Die Redaktion der Stiftung Warentest vergibt das Testurteil von gesamt GUT (1,9). Dazu werden folgende Punkte genauer untersucht: Ver­sicherungs­bedingungen gut (1,9), Ver­ständlich­keit gut (2,4). Selbst­behalt liegt bei 150 Euro, der Jahres­beitrag bei 478 Euro. Maximaler Jahres­beitrag 569 Euro, Jahres­beitrag Wohnen 59 Euro. Maximaler Jahres­beitrag Wohnen 70 Euro. Die jeweiligen Leistungen der Versicherer stellen wir in den nächsten Abschnitten genauer vor.

Welche Leistungen eine Rechtsschutz bieten sollte

Wir eingangs berichtet, sollte einer Rechtsschutzversicherung mehr tun als nur die Kostenübernahme im Rechtsfall. So hat die Stiftung Warentest zahlreiche Prüfpunkte analysieren können. So ist ein wichtiger Punkt auch die telefonische Rechtsberatung in allen Rechtsgebieten. Das bedeutet, dass auch dann über Fälle informiert werden sollte, wenn diese nicht Teil der Absicherung sind. Ist ein Frage zum Beispiel zum Thema Steuerrecht nicht im Vertrag vereinbart, so sollte der Versicherte zumindest eine Erstberatung über das Telefon erhalten können. In der Regel bietet sich auch ein Service auf eine Vermittlung zu einem Fachanwalt.

Welche Punkte noch zum Rechtsschutz zählen

Es gibt im Stiftung Warentest zahlreiche Punkte, die ausgewählt werden. Das gilt unter anderem für die Bereiche Steuer­rechts­schutz, Sozial­rechts­schutz, Ver­waltungs­rechts­schutz, Studien­platz­klagen, risikoarme Kapital­anlagen oder auch riskantere Kapital­anlagen, erweiterter Beratungs­rechts­schutz im Familien- und Erb­recht, Betreu­ungs­ver­fahren, Urheberrecht, Widerruf von Krediten und Lebens­ver­sicherungen, die vor Rechts­schutz­police abge­schlossen wurden, Widerruf von Krediten und Lebens­ver­sicherungen, die nach Rechts­schutz­police abge­schlossen wurden, Schutz, wenn Streit vor Abschluss der Police durch Kunde aus­gelöst wurde. Mitversichert werden sollten zudem volljährige und nicht volljährige Kinder.