Kapital und Finanzierung durch Mitarbeiterbeteiligung mit steuerlichen Vorteilen - von Dr. jur. Horst Werner

Genau wie bei der Konzeption eines Private Placements sind die Leistungen der Dr. Werner Financcial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) auch im Bereich der Mitarbeiterbeteiligungen für Mittelstandsunternehmen und eigentümergeführte Familienunternehmen so vielfältig wie die Anforderungen an ein erfolgreiches, motivierendes Mitarbeiterbeteiligungsmodell.

Mitarbeiterbeteiligung zwecks Unternehmensfinanzierung :

Beteiligung von Mitarbeitern am eigenen Unternehmen zur Kapitalaufstockung und Liquiditätsverbesserung

- Kapital von Mitarbeitern zur Unternehmensfinanzierung
- Mitarbeiter-Motivation und Mitarbeiterbindung durch Beteiligung
- Die Mitarbeiterbeteiligung als Instrument zur Steigerung der Produktivität
- Mitarbeiter über stimmrechtslose Gewinn-Beteiligungsformen motivieren
- Mitarbeiter über stille Gesellschaftsanteile oder Genussrechte zur Erhöhung der Eigenkapitalquote beteiligen

Kapital und Finanzierung durch Mitarbeiterbeteiligung
Die Finanzierung und die Liquidität eines Unternehmens lässt sich bankenunabhängig auch durch Beteiligungsgelder von Mitarbeitern mit direkten Zahlungen oder durch Einbehalt von Lohnanteilen verbessern. Dies kann insbesondere über Beteiligungsformen geschehen, die den Mitarbeitern keine Mitverwaltungsrechte und keine Stimmrechte einräumen. Soweit die Beteiligung über Genussrechte oder Schuldverschreibungen erfolgt, haben die Mitarbeiter auch keine Kontroll- und Einsichtsrechte in die Bücher des arbeitgebenden Unternehmens.

Unter finanzieller Mitarbeiterbeteiligung werden hier Kapitalbeteiligungen sowohl mit Fremd- als auch mit Eigenkapitalcharakter am eigenen Arbeitgeber verstanden. Die Mitarbeiterbeteiligung wurde in Deutschland seit Jahren steuerlich gem. § 19 a Einkommensteuergesetz gefördert und durch das Vermögensbildungsgesetz in Verbindung mit den Tarifverträgen bezuschusst. Nunmehr gilt der neue § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz mit der maximalen Förderung von Euro 360,-, die steuer- und sozialabgabenfrei sind.

Steuerliche Behandlung der Mitarbeiterbeteiligung seit 2021

Am 28.5.2021 wurden mit dem Fondsstandortgesetz (FoStoG) und dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) zwei weitere bedeutende Gesetzgebungsverfahren vom Bundesrat zum steuerlichen Vorteil von Mitarbeiterbeteiligungen verabschiedet. Das im Juli 2021 in Kraft getretene Fondsstandortgesetz enthält eine allgemeine Ausweitung der bisherigen Steuerbefreiung für Mitarbeiterbeteiligungen sowie ergänzend dazu einen neuen Besteuerungsaufschub bei Beteiligungen an neu gegründeten und kleinen Unternehmen. Nun regelt ein BMF-Schreiben weitere Einzelheiten ( BMF, Schreiben v. 16.11.2021, IV C 5 - S 2347/21/10001 :006 ). Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen tragen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmenden bei. Mit dem im Sommer 2021 beschlossenen Fondsstandortgesetz werden Maßnahmen zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland gebündelt. In dem Gesetzestext enthalten sind zwei steuerliche Regelungen, um die Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen zu erhöhen. Zum 1. Juli 2021 ist der steuerfreie Höchstbetrag von 360 Euro jährlich auf € 1.440,- angehoben, also vervierfacht worden. Aus der Steuerfreiheit folgt die Sozialversicherungsfreiheit in gleicher Höhe.

Die Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivkapital und am Erfolg eines Unternehmens ist die Basis für eine gemeinsame erfolgreiche Zukunft von Unternehmern und Arbeitnehmern. Was in anderen Staaten oder bei börsennotierten Unternehmen bereits an der Tagesordnung ist, entdecken nun auch immer mehr mittelständische Unternehmen in Deutschland.

Mitarbeiterbeteiligung zur Kapitalerhöhung und Verbesserung der Eigenkapitalquote

In der Bundesrepublik mag der Gedanke der Mitarbeiterbeteiligung durch stimmrechtsloses Mezzanine-Kapital sowohl für mittelständische Unternehmer als auch für die Beschäftigten noch vergleichsweise neu sein, wird aber von der Bundesregierung und den Unternehmensverbänden stark unterstützt und mit gesetzlichen Verbesserungen ( Gesetz seit dem 01. April 2009 ) gefördert. Für Unternehmer, die bereit sind, ihre Mitarbeiter von den Vorzügen einer Investition in das eigene Unternehmen zu überzeugen, bringt die Beteiligung der Mitarbeiter durch Genussrechte, durch Namensaschuldverschreibungen, durch Nachrangdarlehen, durch stille Beteiligungen oder grundschuldbesicherte Darlehen ohne BaFin-Prospekt einen erhöhten Arbeitsanreiz, eine stärkere Mitarbeiterbindung im Unternehmen sowie neben einer Verbesserung der Liquiditätssituation nur erhebliche Vorteile: Diese Vorteile bestehen in einer verbesserten Eigenkapitalquote und damit in einer Erhöhung der Bonität und des Ratings.

Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung

Eine Mitarbeiterbeteiligung verbessert die Eigenkapitalquote und die Kapitalausstattung des Unternehmens, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit, die Arbeitsmoral und sichert so die Zukunftsfähigkeit des Betriebes. Daneben steigt die Eigeninitiative der Arbeitnehmer, die Arbeitsmotivation der Beschäftigten und dadurch die Produktivität des Unternehmens.