MCM Investor Management AG: Das ändert sich 2022 auf dem Immobilienmarkt

Im Jahr 2022 stehen einige Änderungen auf dem deutschen Immobilienmarkt an. Die MCM Investor Management AG erklärt diese.

Magdeburg, 11.01.2022. Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg beschäftigen sich zum Jahresanfang damit, was sich im Jahr 2022 auf dem Immobilienmarkt verändern wird. „Zunächst hätten wir die novellierte Heizkostenverordnung (HeizkV), welche bereits am 1.Dezember 2021 in Kraft getreten ist. In diesem Zusammenhang wird die EU-Richtlinie 2012/27 zur Energieeffizienz in nationales Recht umgewandelt. Die Verbrauchserfassung muss ab jetzt fernablesbar sein. Entsprechende Geräte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder komplett ersetzt werden. Mieter müssen dann die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen monatlich erhalten“, erklärt die MCM Investor Management AG.

Hinzu kommt, dass wer seine Immobilie zu günstigen Konditionen beispielsweise an Verwandte vermieten will, unbedingt die Miethöhe überprüfen – die Höhe der Miete entscheidet nämlich schlussendlich über den Werbungskostenabzug. Bis zum Jahr 2020 konnten alle Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern die geforderte Miete Minimum 66 Prozent der ortsüblichen Miete betrug. „Mit Anbruch des neuen Jahres genügen nun 50 Prozent der ortsüblichen Miete. Hinzu kommt, dass alle Immobilien ab dem 1.Januar 2022 neu bewertet werden. Eigentümer müssen hier je nach Bundesland auf unterschiedliche Weisen mitwirken und den Grundsteuerwert für das Finanzamt ermitteln“, fügt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg hinzu.

Außerdem wird der nationale CO2-Preis auf fossile Brennstoffe von 25 auf 30 Euro steigen. Auf Verbraucher kommen demnach weiterhin steigende Heizkosten zu. Außerdem sollen noch mehr Anreize für erneuerbare Energien im Immobilien- und Wohnbereich geschaffen werden. Dazu dient die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EGG). „Seit Beginn des Jahres müssen auch Schornsteine höher gebaut werden, um die Luftverschmutzung einzudämmen. Geregelt wird das durch die neue Verordnung (1. BImSchV – Erste Bundesimmissionsschutzverordnung). Für bestehende Kaminöfen, alte Gas- oder Ölheizungen gelten die gleichen Bestimmungen wie vorher“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG abschließend.