Beugehaft-Gesetz gegen Impfzwang-Verweigerer? ÖVP nahes Medium schürt Panik

Ein Onlineportal, in dem ÖVP-Minister regelmäßig ein und aus gehen und das klar der Einflusssphäre dieser türkisschwarzen Partei zuzurechnen ist, verunsichert die Bürger mit einer Nachricht, welches die Reparatur des Schutzhaft-Gesetzes mit dem geplanten Impfzwang in Zusammenhang bringt. Dahinter könnte Strategie liegen: Angst und Panik zu schüren, um noch mehr Menschen in die Nadel zu treiben. Wir haben mit Juristen gesprochen und uns die Änderungen angesehen.

Es ist unbestritten, dass eine herannahende Impfpflicht ein verbrecherisches Ansinnen gegen die Verfassung und Menschenrechte darstellt. Dazu braucht man keine Verschwörungstheorien zu bemühen. Jeder anständige Jurist wird erklären, dass neue Gesetze und Verordnungen sich nicht nur an geltenden Gesetzen und der Verfassung zu orientieren haben sondern Grundsätze wie Verhältnismäßigkeit zu wahren sind. Wenn es gelindere Mittel gibt, welche durch funktionierende Therapien im Erkrankungsfall gegeben sind, benötigt es keine Impfpflicht. Genauso wenig ist – nach rechtsstaatlichen Maßstäben – eine Impfpflicht mit einem experimentellen, notzugelassenen Mittel möglich oder denkbar.

Wahrheitsbeweis durch Antikörpertests wird unterdrückt
Darüber hinaus ist das gewünschte Ziel, eine Herdenimmunität durch einen hohen Antikörperspiegel in der Bevölkerung zu erreichen, mit den bisherigen Impfstoffen nicht glaubhaft zu erzielen. Dabei sträubt sich das Establishment dagegen, den Wahrheitsbeweis anzutreten – denn Antikörpertests nach Impfungen gelten als verpönt oder werden gar mit Konsequenzen durch die Ärztekammer bedroht. Dies alles weist darauf hin, dass wir uns von einer ordentliche, verfassungstreuen Rechtsstaatlichkeit meilenweit entfernt haben – und dass an den Beteuerungen, es ginge um die Gesundheit, wohl einiges faul ist.
Unseriöse Vermengung von Impfzwang und Beugehaft
In diese Situation platzt der ÖVP-nahe Exxpress mit einer Nachricht: “Alle Details zum Gesetz gegen Impfgegner: Bis zu einem Jahr Beugehaft”. An dieser Stelle möchten wir alle Menschen im Widerstand zum Mitdenken ermuntern: Weder meinen es ÖVP-nahe Medien gut mit Ihnen, noch ergibt es Sinn, deren Nachrichten ungeprüft weiterzuverbreiten und damit zu ihrem Erfolg beizutragen. Hier geht es wohl darum, die Menschen in Angst und Panik zu versetzen um noch mehr Bürger in die Nadel zu treiben, welche sich sonst nie hätten impfen lassen.

Die Realität gestaltet sich dann doch etwas differenzierter. Vorweg – es handelt sich beim Impfzwang und bei der Beugehaft um zwei völlig voneinander unabhängige Gesetze, die nichts miteinander zu tun haben und auch nicht aufeinander Bezug nehmen.

Das Beugehaft-Gesetz ist nicht neu, es wird repariert
Das bisherige Verwaltungsvollstreckungsgesetz aus dem Jahr 1991 wird durch die neue Fassung überarbeitet. Es wurde nicht neu und auch nicht extra für Impfzwang-Verweigerer beschlossen. Das Gesetz selbst hat an sich nichts mit Corona-Maßnahmen zu tun und zielt auch nicht speziell darauf ab. Wahr ist, dass es unter Umständen auch gegen Impf-Verweigerer zur Anwendung kommen könnte. Bis dahin wäre es aber ein weiter weg – und ein logisch denkender Mensch weiß auch, dass selbst der korrupteste und verkommenste Staat “Österreich” nicht 1-2 Millionen Menschen in Beugehaft nehmen kann. Tatsächlich zielte das Gesetz darauf ab, dass man beispielsweise gegen zahlungsunfähige oder zahlungsunwillige Asylwerber vorgehen kann, die eine Geldstrafe bezahlen müssen.

Quelle: Report24

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