Der kriminelle Demokratische Rechtsstaat XVI

Die strafrechtliche Schlinge zieht sich seit 1997 um unter dringenden Verdacht stehende Staats- und Justizbeamte bei entsprechender rechtlicher Argumentation immer
weiter zu. Falsche Verdächtigungen mit darauffolgender Anklage haben nun mal ihre Langzeitwirkung, welches die unter Verdacht stehenden Staatskriminellen einfach in ihrer fachlichen Arroganz und Überheblichkeit nicht einmal ansatzweise bedacht haben. Jede weitere staatskriminelle kausale Handlung, erweitert deren rechtlichen Abgrund um ein Vielfaches.

18. November 2021
Allen Mitgliedern des Rechtsausschuss vorzulegen!

Nur per Fax: 030 – 227-36081

Deutscher Bundestag
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Petition-Nr. 4-19-07-3006-050296
Wer beschützt uns Bürger vor staatskriminellen Vereinigungen in der Justiz sowie dessen mit Duldung des Deutschen Bundestages?

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

anbei die Entscheidung des AG-Delmenhorst zur Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratungshilfe.

Das Amtsgericht Delmenhorst und welches seit vielen Jahren der Straf-vereitelungen im Amt selbst mit verstrickt ist, verlangt aktuell vom Petenten die Kenntnisse eines Volljuristen, staatskrimineller geht es nicht.

Seit 1988 sahen und sehen beteiligte Staatsanwälte und Richter folgende Straftaten als straffrei und damit nicht strafverfolgungswürdig an:

Strafvereitelung im Amt = straffrei
Betrug = straffrei
Untreue = straffrei
Falschbeurkundung = straffrei
Patentverbrechen = straffrei
Uneidliche-Falschaussage = straffrei
Urkundenfälschung im RV = straffrei
Falsche-Verdächtigung = straffrei
Steuerhinterziehung = straffrei
Dauerhafte-Vermögensschädigung = straffrei sowie-ohne-Wiedergutmachung
Patentverbrechen = straffrei
Anstiftung-zu-Verbrechen = straffrei
Vernichtung-von-erheblichen-Beweismitteln = straffrei
Richterliche Befreiung von jeglicher Steuerpflicht = straffrei

Die hier vorgenannten Straftaten von Staatskriminellen wurden allein nur zum Nachteil des Petenten zwischen 1997 und 2021 ausgeführt.

Damit der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages es auch richtig versteht, am 08. Dezember 1997 hat das Bundesland Niedersachsen das patentierte 22 Millionen D-Mark Umwelt- und Klimaprojekt „Relaston“ mit bis heute anhaltenden staatskriminellen Handlungen gegen den Petenten, Dritte sowie die Umwelt vorsätzlich und bandenmäßig zerstört.

Staatsanwaltschaft Verden und Generalstaatsanwaltschaft Celle haben ab 1997 gemeinschaftlich vor dem Amtsgericht Hannover, Amtsgericht Verden sowie Landgericht Verden Falsche Verdächtigungen und Anklage erhoben, welche Richter Barre in seinem Urteil vom 22. Januar 2002 unauslöschlich dokumentierte. Die Leiterin der Steuerfahndung Hannover, Frau xxxxxxx, hat noch in 2008 und vor Ablauf der strafrechtlichen Verjährung für die Falsche Verdächtigung gegen den Petenten, der Kanzlei Dr. xxxxxxxx aus Oldenburg Akteneinsicht verweigert. Zur vorsätzlichen und bandenmäßigen Strafvereitelung im Amt hat die Leiterin der Steuerfahndung Hannover am 22. März 2011 erst zugegeben, dass die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Verden das Amts- und Landgericht Verden um steuerliche Ausgaben des Petenten von 627.000,00 D-Mark angelogen haben. Der Deutsche Bundestag hat und das wird er öffentlich erklären müssen, den damaligen Fachaufsichtsführenden der Generalstaatsanwaltschaft Celle für die Staatsanwaltschaft Verden und damit verantwortlichen Mittäter gegen den Petenten, Herrn Harald Range, zum General-bundesanwalt ernannt. Des Weiteren hatte Harald Range im Jahre 2004 der Staatsanwaltschaft Hannover angeordnet, Beweismittel des Petenten gegen drei Finanzrichter zu unterdrücken. Der Niedersächsische Landtag hatte am 26. Januar 2006 in der Petition Nr. 02265/01/15 dieses staatskriminelle gebahren für rechtsstaatlich erklärt.

Darüber hinaus wurde bereits im Jahre 2002 dem Finanzamt Delmenhorst angeordnet, sämtliche Steuersignale des Petenten zu löschen. Eine solch schwerwiegende staatskriminelle Handlung hat niemals ein kleiner Finanzbeamter des Finanzamtes Delmenhorst von sich aus getroffen und auch ausgeführt.

Diese und noch weitere unter dringendem Verdacht laufende staatskriminelle Handlungen, haben diesem Demokratischen Rechtssystem durch richterliche sowie staatsanwaltschaftliche Beleidigungen des Petenten als „Querulanten“, schwersten Schaden zugefügt.

Hochachtungsvoll

xxxxxxx
Ehemaliger politischer Häftling der Zuchthäuser Cottbus/Brandenburg 1977/1978
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.
Mitglied im Menschenrechtszentrum Cottbus eV.

Anlagen:
Von AG-Delmenhorst Az. NZS 20 II 420/21 – NZS 20II 422/21
An AG-Delmenhorst Az. NZS 20 II 420/21 – NZS 20II 422/21
Von AG-Verden Az. 4 Cs 427/01 Bl. 1 u.3
Von LG-Verden Az. 14-2/02
Von Steuerfahndung Hannover Az. P 1007 – 60 -1