Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln hebt 1G-Regel auf

Österreichs schwarz-grüne Regierung betreibt dieser Tage ganz offen die Diskriminierung all jener, die sich nicht gegen Corona impfen lassen, sei es, weil sie genesen sind, sei es, weil sie dem unerprobten Impfstoff nicht vertrauen. Aktuell läuft die Debatte unter dem Schlagwort „1G“ für Rechte nur für Geimpfte.

Die Einschränkung der Grundrechte für Nicht-Geimpfte scheint auch den Verfassungsgerichtshof nicht zu interessieren.

„Ausgrenzung“ Ungeimpfter ist verfassungswidrig

Anders ist das in Spanien. Dort hat der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln klar gemacht, dass die Regierung den Corona-Impfpass nicht dafür nutzen darf, den Zugang zu öffentlich zugänglichen Orten zu regulieren. Denn, so die Richter, die Zugangserlaubnis an die Impfung zu koppeln, sei eine „Ausgrenzung“ derjenigen Bürger, die „rechtmäßig“ entschieden haben, sich nicht impfen zu lassen.

Jeder hätte außerdem das Recht auf Privatsphäre und Nichtpreisgabe seiner persönlichen Gesundheitsdaten. Außerdem kritisieren die Richter den leichtfertigen Umgang mit dem Einschränken der Grundrechte und fordern, dass das Risiko und infolgedessen die Maßnahmen stets neu bewertet werden.

Der Verfassung verpflichtet

Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln fällt schon länger damit auf, die Grundrechte ernst zu nehmen und zu schützen. Erst im März hatte er fast alle Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig erklärt.

Quelle unzensuriert

Foto: Dass nur noch Geimpfte Urlaub auf den Kanarischen Inseln machen dürfen, ist gescheitert. (Foto: fotovymy)

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