So schnell kann die Pleite Haus und Hof vernichten

Matthias Heller vom Wochenblick über den bedrohlichen Banken-Crash. Für die wenigsten Bürger ist vorstellbar, dass ihre Bank pleitegehen könnte. Die Commerzialbank Burgenland zeigte uns jüngst vor, dass dies jederzeit geschehen kann. Gesteigert wird das Risiko durch die unsichere wirtschaftliche Lage, in der wir uns aufgrund der Corona-Politik befinden. Das Thema Kredite ist dabei ein besonders zentrales, da viele ihre Existenz darauf aufgebaut haben. Doch was passiert mit den Krediten, wenn die Bank pleitegeht?

Dabei kommt es auf die Art des Kredits – also den Verbindlichkeiten gegenüber der Bank – an. Wer glaubt, dass wenn er zB. 100.000 Euro Guthaben bei der Bank und zugleich einen Kredit von 100.000 Euro hat, diese vom Masseverwalter gegeneinander aufgerechnet werden, wenn die Bank in Konkurs geht und man pari aussteigt, kann in vielen Fällen irren. Wenn etwa der Kredit in den Deckungsstock für Pfandbriefe oder Bankschuldverschreibungen aufgenommen wurde, mit denen die Bank ihre Kreditgeschäfte finanziert. Der Deckungsstock ist somit ein Sondervermögen der Bank, welches sehr oft aus solchen Krediten besteht, die durch Immobilien besichert sind und zur Absicherung der Pfandbriefe und Bankschuldverschreibungen dient. Diese Wertpapiere, die von der Bank ausgegeben werden, dienen als Wertanlage. Inhaber solcher Schuldverschreibungen sind zudem, sollte es zu einer Pleite der Bank kommen, bevorzugte Gläubiger, die zuerst aus der Konkursmasse bedient werden. Hat man jedoch einen Kredit aufgenommen, der zugleich laut Kreditvertrag in den Deckungsstock aufgenommen wurde, darf dieser nicht aufgerechnet werden, da er in erster Linie der Deckung der Forderungen der Inhaber der Pfandbriefe und Bankschuldverschreibungen dient – dies ist in den Bestimmungen des Kreditvertrags festgehalten. Wenn dem so ist, muss man versuchen, sein Guthaben aus der Einlagensicherung der Bank zurückzubekommen, der Kredit muss jedoch trotzdem einmal weitergezahlt werden.

Konkursmasse Bank
Wie es dann weitergeht, hängt von dem Masseverwalter der Bank ab. Dieser wird natürlich versuchen den Kredit zu verwerten, also zu Geld zu machen, um dieses in die Konkursmasse einfließen zu lassen und damit die Gläubiger zu bedienen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten. So kann der Masseverwalter den Kredit etwa sofort zur Zahlung fällig stellen. Das heißt, dass man sich einen neuen Kreditgeber suchen muss, was sich allerdings schwierig gestalten könnte. So kann sich die Marktsituation geändert haben, so dass man höhere Zinsen zahlen muss. Im schlechtesten Fall kann es jedoch auch sein, dass die Kreditwürdigkeit als schlechter eingestuft wird und man keinen neuen Kreditgeber findet. Dies könnte dann sogar bis zur Verwertung der Sicherheiten führen. Wenn man also sein Haus oder seine Wohnung als Sicherheit eingetragen hat, müssten diese dann verkauft oder versteigert werden. Im „Standard“ vom 20. Oktober 2020 ist im Zusammenhang mit der Pleite der Commerzialbank Burgenland folgendes zu lesen: „… Gläubigerschutzverbände mitteilten. Die Insolvenz des Unternehmens, dessen Leitung der ehemalige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende im August an seine Söhne abgegeben hat, sei Folge des Konkursverfahrens der Skandalbank. In dessen Rahmen muss der Masseverwalter Kredite an Bankkunden wie jene an den Dachdeckerbetrieb fällig stellen. Laut Gläubigerschützern seien bei der Dachdeckerei 98 Mitarbeiter und etwa 65 Gläubiger betroffen. Die Verschuldung beträgt rund 812.000 Euro. Dank guter Auftragslage soll die Firma weitergeführt und entschuldet werden, so die Hoffnung.“ Aufgrund der Pleite der Bank, also des Kreditgebers, musste auch der Betrieb Insolvenz anmelden, weil die Kredite fällig gestellt worden waren.

Kredite weg, Haus weg?
Eine weitere Möglichkeit des Masseverwalters ist es, den Kredit weiterzuverkaufen. Der Vorteil für ihn besteht darin, dass er die Summe sofort zur Verfügung hat und in die Konkursmasse einfließen lassen kann, um die Gläubiger zu befriedigen. Als Kreditnehmer hat man den Nachteil, dass einem nun selbst ein völlig fremder „Kreditgeber“ gegenübersteht, der natürlich alles daran setzen wird, seine Investition hereinzubekommen. So war es eine Zeit lang üblich, dass Investmentfonds Immobilienkredite von Banken erwarben, um dann mittels Zwangsvollstreckung die Immobilie zu verkaufen und damit Gewinn und Renditen zu erzielen. In einigen Ländern wurden gegen diese Praxis Gesetze beschlossen, in Deutschland etwa das Risikobegrenzungsgesetz. Obwohl diesen Praktiken teilweise ein Riegel vorgeschoben wurde, befindet man sich als Schuldner dennoch in einer Situation, die man so nicht beabsichtigt hatte.

Wie man sich schützt
Schützen kann man sich, indem man Vorsicht walten lässt und versucht, Sparguthaben und Kredite zu trennen. Zudem sollte man sein Sparguthaben auch immer so niedrig wie möglich halten und sichere alternative Sparformen wählen. Wenn mehrere Kredite oder höhere Summen benötigt werden, ist es zudem ratsam, das Kreditvolumen zu verteilen. Genau wie bei der Geldanlage ist es wichtig, die Kredite zu streuen. So wie verantwortungsvolle Unternehmer immer auf mehr als eine Bankverbindung setzen, sollte dieser Grundsatz auch privat und bei Krediten berücksichtigt werden. Denn nichts ist schlimmer, als sein Zuhause wegen der Pleite einer Bank zu verlieren.

Quelle: Wochenblick

30.05.2021: | | | |

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