Strafanzeige wegen Verdachts auf Diskriminierung

Zahnärztin Dr. Esther Lingen, 46282 Dorsten, hat heute, 04.02.2020, folgendes Fax verschickt an Staatsanwaltschaft Essen, Stadt Dorsten und Land Nordrhein-Westfalen:
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Stadt Dorsten, darunter N1, N2, N3, N4 (Namen geändert) wegen Verdachts auf:
Diskriminierung, Verfolgung Unschuldiger, Drohung, Verleumdung sowie alle weiteren in Betracht kommenden Straftaten.
Ich fordere die sofortige Entlassung u.a. von N1, N2, N3, N4
Vorgeschichte: Nach telefonischer Auskunft mit Terminvereinbarung (eine Woche später!) durch N4 habe ich bei N3 meinen neuen Personalausweis beantragt. Daraufhin hat N2 verbot mir ausdrücklich, das Rathaus zukünftig ohne Maske zu betreten. Deshalb hatte ich bereits am 26.01.2020 Strafanzeige erstattet gegen N2. Dieser hatte mich ohne jedes Argument und gegen jede Vernunft beschuldigt, mit einem gefälschten Maskenattest und somit illegal das Rathaus betreten zu haben, und hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mich eingeleitet. Diese kategorische Weigerung, ein Maskenattest zu akzeptieren, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot. Obendrein will die Stadt Dorsten mich dafür bestrafen, dass sie selbst zuvor mir die Anerkennung von Attesten bestätigt hat und dann in der gesamten Woche Vorlaufzeit es unterlassen hat, mich darüber zu informieren, dass sie mein Attest nachträglich nicht anerkennen wird. Nun führt sie für ihr eigenes Unterlassen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mich, d.h. sie verstößt gegen das Rückwirkungsverbot. Ich habe in meiner diesbzgl. Stellungnahme v. 26.01.2020 ausführlich begründet und eidesstattlich erklärt, dass bei mir tatsächlich eine medizinische Indikation besteht, und für N2 eine Frist gesetzt, mir bis zum 03.02.2021 seinen Widerruf zu erklären. Dies ist nicht erfolgt, ganz im Gegenteil: N1 hat faktisch ein Schuldgeständnis abgeliefert für die Richtigkeit und Notwendigkeit meiner früheren und meiner jetzigen weitergehenden Strafanzeige. Zentraler Satz von N1: "Im übrigen ist es mir unbenommen, auch im Nachhinein - durchaus selbstkritisch - zukunftsgerichtet zu überprüfen, ob es rechtlich zulässig war, Sie ohne Maske im Bürgerbüro vorsprechen zu lassen." Also "im Nachhinein" fragt sich die Stadt, ob sie einen Fehler gemacht hat, aber dennoch führt sie "zukunftsgerichtet" ungehemmt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mich. Und selbst wenn die Stadt später zu dem Schluss käme, dass es nicht "rechtlich zulässig war", mein Attest anzuerkennen: Wie will sie sich dann selbst bestrafen? Mit welchem Recht kann so eine vorherige Prüfung, wenn es doch angeblich um das Überleben der Weltbevölkerung trotz Killervirus geht, irgendwie vernachlässigt werden? Die Stadt hat also erklärt, dass sie unbedingt der mindestens groben Fahrlässigkeit schuldig ist, sei es z.B. bzgl. Körperverletzung, Tötung oder Völkermord. Cf.: Die Associação Brasileira de Juristas pela Democracia (ABJD) hat beim Internationalen Strafgerichtshof dem brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro Genozid wegen seiner Untätigkeit gegen die Ausbreitung des Coronavirus vorgeworfen. Und warum eigentlich sollte man bei Stadt Dorsten nur bloße Fahrlässigkeit vermuten? Wenn Kinder, die noch nicht zum Vernunftgebrauch gelangt sind, angeblich ihre Großeltern durch einen Besuch im Altersheim töten, dann hat die Stadt Dorsten, wenn man ihr den Vernunftgebrauch unterstellt, ... Es mag sein, dass irgendwelche Maskenatteste von irgendwelchen Behörden nicht anerkannt werden. Eine solche unberechtigte Nicht-Anerkennung mag zwar ein Verbrechen sein. Trotzdem ist mir kein Fall bekannt, dass die Nutzung eines Attests strafbar war, bevor das Attest für ungültig erklärt wurde. Also auch in meinem Fall kann niemals eine Rückwirkung strafbar sein, so dass das Ordnungswidrigkeitsverfahren unanfechtbar rechtswidrig ist, um mich "auf die Folter zu spannen". Meine eigene medizinische Kompetenz sowie die von Dr. Marc Fiddike damit zu bestreiten, dass wir in Sachen Corona Realisten sind und nicht den unzähligen gigantischen Fehlprognosen / Lügen zu Erkrankungen, Folgeschäden, Toten usw. huldigen, ist Verleumdung schwerster Art und somit eine besondere Straftat im Amt. Hinweis: Täglich treten mehr Menschen öffentlich gegen die absurden Fehlprognosen, die grotesken Falschaussagen sowie die ideologische Zensur und insbesondere gegen realitätsresistente, menschenverachtende Willkürmaßnahmen in Sachen Corona auf, z.B. "Netzwerk Wissenschaftsfreiheit", "Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte", "Anwälte für Aufklärung", "Lehrer für Aufklärung", "Eltern für Aufklärung" usw. usf. Am 23.01.2021 veröffentlichte ruhrnachrichten.de einen Artikel »„Ärzte für Aufklärung“: Irreführende Flyer in Dorstener Briefkästen«. Darin heißt es über mich: "Eine Mitarbeiterin der Dorstener Zeitung hat damals [im Juli 2020] inkognito versucht, bei Dr. Esther Lingen am Telefon ein Attest zur Maskenpflicht zu bekommen. Begründung: Man wolle sie einfach nicht tragen. Das hat Dr. Lingen abgelehnt und betont, dass sie so etwas nicht machen könne." Tatsächlich habe ich bis heute nur ein einziges Maskenattest ausgestellt, und das auch nur für einen bewiesenermaßen langjährigen Patienten. Auf Wunsch des Patienten habe ich dabei sogar die Diagnose genannt, so dass alles sofort unzweifelbar nachprüfbar ist. Niemals habe ich irgendein Rezept, irgendeine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Verantwortung nach bestem Wissen und Gewissen ausgestellt, und nie wurde die Zulässigkeit irgendeines dieser Dokumente bestritten. Ich handle aus meiner christlichen Überzeugung, und dementsprechend verabscheue ich die Lüge. Und genau diese Abscheu vor der Lüge ist es auch, die mich zur Auseinandersetzung und Stellungnahme in Sachen Corona veranlasst. Ich verharmlose nichts, stattdessen erfülle ich höchste Schutzansprüche und leite meine Patienten zum Schutz ihrer Gesundheit an. Die Richtigkeit meiner Strategie wurde sogar bestätigt durch das Rundschreiben der Zahnaerztekammer Westfalen-Lippe v. 14.12.2020: "Nach wie vor hat sich – soweit bis jetzt bekannt – kein Patient in einer zahnärztlichen Praxis am Coronavirus angesteckt." Weniger als Null geht nicht! Und ja: Vollkommene Sicherheit geht auch nicht - Menschen werden immer krank werden und sterben. Verbesserungen in der Allgemeinmedizin sind allerdings tatsächlich dringendst notwendig. Z.B. erklärt ratgeber-herzinsuffizienz.de: "Nur bei etwa 5 von 100 Bluthochdruck-Patienten können Ärzte eine Ursache diagnostizieren." Und der Thieme-Verlag stellte fest, dass kein einziger der getesteten Notfall-Ärzte fähig war, alle ihm vorgelegten EKGs richtig zu interpretieren. Liegt der Anteil von fähigen Allgemeinmedizinern also zwischen fünf und null Prozent? Derzeit kursiert ein von Anwälten verfasstes Musterschreiben, mit dem Bürger die fachliche Qualifikation von Gesundheitsämtern hinsichtlich des PCR-Tests überprüfen können, s. auch cormandrostenreview.com N.b.: Die Thieme-Autorin und Fachärztin Prof. Dr. Ines Kappstein, oberste Hygienikerin im Klinikum Passau, stellte fest: Masken schützen nicht und sind potentiell schädlich. Cf. "Ärzte für Aufklärung", "Die Evidenzlage zu Mund-Nasen-Bedeckungen". Die - strafrelevante - völlige Missachtung und Verdrehung der Realität, namentlich der rechtlichen Ordnung, durch die Stadt Dorsten wird u.a. auch unterstrichen durch die Behauptung von N1, Maskenatteste "müssen für die überprüfende Person direkt nachvollziehbare Gründe enthalten." Für NRW cf. westfalen-blatt.de, 04.12.2020: "Behörden und Betroffene verunsichert – Ministerium stellt klar: Maskenattest: Diagnose nennen ist nicht Pflicht". Mein Urteil: Die Stadt Dorsten hat mich kaltblütig in eine Falle gelockt: Sie hat mich heimtückisch und arglistig getäuscht, indem sie mir telefonisch versicherte, dass die Verwendung eines Maskenattests "kein Problem" sei, nur um dann eine Woche später - sofort! - ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mich anzuzetteln, zur Zerstörung meiner Existenz. Ich behalte mir Schmerzensgeldforderungen gegenüber der Stadt Dorsten vor.

04.02.2021:

Über Pater Lingen

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Pater Rolf Hermann

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Lingen

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Goldbrink 2a
46282 Dorsten

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http://www.pater-lingen.de

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Priester - Sedisvakantist