Thomas Filor: Das ändert sich auf dem Immobilienmarkt in diesem Jahr

2021 ist noch jung, doch auf dem Immobilienmarkt haben sich einige Dinge geändert. Thomas Filor zählt diese auf.

Magdeburg, 15.01.2021. „In diesem Jahr gibt es wieder einige Änderungen auf dem Immobilienmarkt. Viele Immobilienkäufer*innen sind sich dessen gar nicht bewusst“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Zunächst wär da die erste Änderung, nämlich, dass die Maklerkosten seit dem 23. Dezember 2020 geteilt werden. Dabei handelt es sich um das „Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. „Das bedeutet einfach, dass Immobilienkäufer*innen künftig maximal 50 Prozent der Courtage bezahlen. Makler*innen, die nur für die Verkaufsseite arbeiten, können Käufer*innen gar nichts in Rechnung stellen. Mündliche Absprachen reichen nicht mehr aus, ein Maklervertrag muss schriftlich beziehungsweise per E-Mail aufgesetzt werden“, erklärt Thomas Filor.

Eine weitere positive Nachricht für Familien, die sich nach Immobilieneigentum sehnen: Das Baukindergeld wird verlängert. „Eigentlich sollte das Baukindergeld 2020 auslaufen. Nun kann es doch noch bis März 2021 beantragt werden. Wichtig ist, dass der notariell geschlossene Kaufvertrag bis Ende März auch für die Antragstellung bereit liegt“, fügt Immobilienexperte Filor hinzu. Voraussetzung ist auch, dass das Haushaltseinkommen für eine Familie mit einem Kind 90.000 Euro jährlich nicht überschreiten darf. Bei zwei Kindern liegt die Obergrenze bei 15.000 Euro.

Außerdem gibt es nun das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches eine einheitliche Rechtsgrundlage für die energetischen Anforderungen an Neu- und Altbauten bildet. „Altbauten werden meist vor Einzug saniert. Heizkosten steigen zunehmend, vor allem mit Öl und Gas, weshalb eine energetische Sanierung sehr lohnenswert sein kann. Des Weiteren endet die Senkung der Mehrwertsteuer ausgelaufen. Diese liegt nun wieder bei 19 Prozent“, fügt Immobilienexperte Thomas Filor. Abschließend gibt es das Wohneigentumsgesetzes (WEG) seit dem 1. Dezember 2020. Dieses ist besonders interessant für Menschen, die sich eine Eigentumswohnung kaufen wollen.