24h Pflege und die Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie

Geschätzt arbeiten ca. 270.000 osteuropäische Betreuungskräfte illegal (schwarz) in deutschen Haushalten. Entsendekräfte, also Betreuungskräfte die von ihrem Arbeitgeber im Ausland (z.B. Polen ua. ) nach Deutschland entsandt werden, machen nur einen geringeren Teil der beschäftigten häuslichen Pflegehilfen in Deutschland aus. Für die letzte genannte Gruppe scheinen sich jetzt Änderungen abzuzeichnen. Mit der Neuregelung der Entsenderichtlinie soll in Zukunft gelten: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Dies hätte zur Folge, dass die Kosten für eine sog. 24 Stunden Betreuung mit osteuropäischen Pflegehilfen erheblich steigen würden. Die geänderte Entsenderichtlinie soll einerseits die Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessern, andererseits die Wirtschaft vor Lohndumping und so entstehender unfairer Konkurrenz schützen.
Das Umsetzungsgesetz soll zum 30. Juli 2020 in Kraft treten.
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