Anforderung von Unterlagen beim Justizministerium NRW

Über fragdenstaat_de wurde am 23.12.2019 folgende Anforderung bzgl. Diplom verschickt.
Adressat: Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
*** 1. Legen Sie Beweise vor, daß Sie a) von der Theologischen Hochschule Chur (THC) b) von der Regierung Graubünden jeweils eine ausdrückliche Bestätigung erhalten haben, daß das von mir verbreitete Diplom eine Fälschung ist. 2. Legen Sie Beweise vor, daß das Amtsgericht Dorsten mich "im Zusammenhang mit der Selbstzuschreibung theologischer Qualifikationen und Titel als schuldunfähig" bezeichnet hat.
Zur Vorlage dieser Beweise wurde Staatsanwaltschaft Essen / Rudolf Jakubowski bereits 2016 schriftlich durch meinen Anwalt aufgefordert. Aber Jakubowski verweigerte in seinem Rückschreiben kategorisch rigoros jede Auskunft.
Zu 1: Martin Rohrer, sog. "Regens des Priesterseminars St. Luzi in Chur", hatte mir geschrieben: "Unser Archivar hat im Archiv nachgeschaut: Ihr Diplom ist als Kopie dort abgelegt und ist somit echt. Es gibt auch Unterlagen, dass sie bei uns ihr Studium abgeschlossen haben. Bei uns hat aber unseres Wissens nie jemand nachgefragt von der BRD Behörde." Also: Was hat die THC an Essen / Dorsten geschrieben? V.a.: Womit wird mein Diplom als Fälschung bewiesen?
Zu 2.: Jakubowski hatte mir geschrieben: "Nach dem rechtskräftigen Urteil des für Sie zuständigen Amtsgerichts Dorsten vom 27.09.2012, Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11, sind Sie im Zusammenhang mit der Selbstzuschreibung theologischer Qualifikationen und Titel als schuldunfähig anzusehen." Ein Urteil mit diesem Az. habe ich zwar. Aber da steht keine Silbe von "theologischer Qualifikation" / "Diplom" o.ä. Ganz im Gegenteil: In dem Urteil wird mit inhaltlichem Verweis auf Apostelgeschichte 5,29 (cf. Radbruchsche Formel) stattdessen behauptet, dass Katholiken (und insofern folglich auch ich) schwer geisteskrank sind (n.b.: Volksverhetzung!). Also: Was genau steht in welchem Urteil?
Cf. die weitverbreitete Pressemeldung "Entmündigungsverfahren bei Staatsanwaltschaft Essen".
Der Dorstener Prozess wurde geführt in der Absicht, eine religiöse Gruppe, i.e. die katholische Kirche, zu zerstören, weswegen mir als Mitglied der Gruppe schwere körperliche und seelische Schäden zugefügt wurden, und um die Zerstörung der Lebensbedingungen, v.a. die Zerstörung des sakramentalen Lebens aller Kirchenmitglieder (ich bin Priester), herbeizuführen: Das schriftliche Gerichtsprotokoll betont mit allem Nachdruck unmissverständlich, dass alle Bürgern gezwungen werden zur Häresie, dass eine häretische Gemeinschaft die katholische Kirche ist, resp. zur Häresie, dass die Kirche dem Staat unterworfen ist. Häresie (s.a. Libellatici) ist Todsünde. Häresie bedeutet den Tod des Gnadenlebens. Häresie bedeutet den Verlust der kirchlichen Mitgliedschaft. Häresie bedeutet das Ende des kirchlichen Lebens.
Dieses abscheuliche Verbrechen der BRD ist bis heute ungesühnt. Es wird niemals verjähren. Es ist jederzeit höchst aktuell. Es ist für jeden von höchster Wichtigkeit (Himmel oder Hölle). Eine vollständige Auskunft ist absolut unverzichtbar. Sie wird jedem Menschen zwingend geschuldet. ***
Justizministerium Nordrhein-Westfalen hat zur Erfüllung der Anforderung eine Frist bis zum 25.01.2020.

23.12.2019: | |

Über Pater Lingen

Benutzerbild von Pater Lingen

Vorname
Pater Rolf Hermann

Nachname
Lingen

Adresse

Goldbrink 2a
46282 Dorsten

Homepage
http://www.pater-lingen.de

Branche
Priester - Sedisvakantist