Alternative Finanzierungen empfohlen wegen Basel IV mit neuen Eigenkapitalvorschriften ab 2022 - Von Dr. jur. Horst Werner

Basel IV ist ein aktualisiertes Basel III; allerdings so intensiv reformiert, dass Fachleute den neuen Vorschriften inoffiziell die Bezeichnung "Basel IV" geben, berichtet Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Bereits im Dezember 2017 hatte der Baseler Ausschuss für Bankaufsicht die Verhandlungen zu Basel III final abgeschlossen und die neuen, international vereinbarten Regeln veröffentlicht. Die EU-Kommission bereitet aktuell die Umsetzung dieser Beschlüsse in Europäisches Recht vor. Die darin vorgesehenen höheren Kapitalvorga­ben können erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft – auf Banken, Unternehmenskunden und die Immo­bilienmärkte – haben, so der Bankenverband siehe https://bankenverband.de/blog/auswirkungen-basel-iv-auf-unternehmensfina.... Die Quirin Privatbank macht auf Ihrem Kapitalmarkt-Blog sogar darauf aufmerksam, dass schon in zwei Jahren dieses "inoffizielle Basel IV" mit verschärften Eigenkapitalregeln für die kreditorientierte Finanzierung kommt und ruft mittelständische Unternehmen auf, sich bereits heute Gedanken über alternative Finanzierungen über den Kapitalmarkt zu machen :

https://kapitalmarkt.blog/basel-iv-wie-der-mittelstand-sich-schon-jetzt-...

"Basel IV wird die Eigenkapitalanforderungen an die Banken weiter verschärfen. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen dürfte es schwieriger werden, Kredite zu attraktiven Konditionen zu erhalten. So soll der sogenannte Mittelstandsfaktor gestrichen werden, in dem bislang die besondere Bedeutung des europäischen Mittelstands berücksichtigt worden ist. Warum mittelständische Unternehmen sich spätestens jetzt Gedanken über alternative Finanzierungsmethoden machen sollten.

Basel IV ist inzwischen beinahe ein Schreckgespenst geworden: Die drohende Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen gerade bei Mittelstandskrediten könnte Banken und Unternehmen, ja sogar die gesamte Wirtschaft teuer zu stehen kommen – und das nicht nur in Deutschland. Kleinen und mittleren Unternehmen droht ein dauerhaftes Versiegen des Mittelzuflusses." . . . . so in der Veröffentlichung.

Die Bank rät daher mittelständischen Unternehmen zu alternativen Finanzierungen über offene Beteiligungen ( z.B.- Aktien oder KG-Beteiligungen ) oder über Anleihen bzw. sonstiges stimmrechtsloses Mezzaninekapital, das zu keiner Stimmrechtsverwässerung führt.

Die Europäische Bankenunion bezeichnet die im Mai 2014 beschlossene Übertragung von nationalen Kompetenzen auf zentrale Institutionen, oder die Schaffung von einheitlichen, gemeinsamen Richtlinien und Regelungen im Bereich der Finanzmarktaufsicht und der Sanierung oder Abwicklung von Kreditinstituten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und ist Ausgangspunkt für die "Aktualisierung der Basel III-Regeln". Europas Kreditinstitute sollen noch krisensicherer werden.

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat Reformen vereinbart, die Banken widerstandsfähiger machen und das Vertrauen in das Bankensystem stärken sollen. Diese kürzlich veröffentlichten Beschlüsse sind unter dem Stichwort „Basel IV“ bekannt. Im Zentrum stehen dabei neue Standards, nach denen Banken ihre Kapitalanforderungen berechnen müssen. Sie sollen die Zahlen verschiedener Institute weltweit vergleichbarer machen.

Die finalisierte Basel-III-Empfehlung, inoffiziell als Basel IV bezeichnet, wird die Eigenkapitalanforderungen indirekt erhöhen. Das Regelwerk, das bislang unter dem Namen „Basel III“ bekannt ist, regelte, dass Banken grundsätzlich mehr Eigenkapital für ihre Geschäfte benötigen. Nunmehr geht es darum, ob die Banken ihre Risiken korrekt messen – was im Zweifel aber noch einmal Kapitalbedarf nach sich ziehen könnte. Die bisherigen Vorstellungen würden vor allem europäische Banken dazu zwingen, sehr viel mehr Risikokapital einzusetzen als bislang. Deshalb spricht die Bankenlobby nicht von der Vollendung von „Basel III“, sondern von „Basel IV“. Sie wollen so verdeutlichen, dass aus ihrer Sicht Grundlegendes verändert wird und nicht nur das bisher bestehende Werk "Basel III" komplettiert.

Bis Jahresende 2019 sollen die neuen, unverbindlichen Vorschriften stehen. Ob das gelingt, ist fraglich, weil die Meinungen etwa zwischen den USA und Europa noch weit auseinanderliegen, so informiert das Handelsblatt.

Nähere Auskünfte erteilt Dr. jur. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .