BGH mit BVerfG und EGMR sind der Beihilfe durch Unterlassen gemäß § 369/370 AO mit § 258a StGB sowie § 116 AO überführt

Nimmt sich der Bürger unsere Verfassung zu Gemüte, wird er ganz schnell herausfinden wie uns Bürger der Demokratische Rechtsstaat vorsätzlich und
bandenmäßig betrügt. Dass bei einem Gericht mal etwas in Sachverhaltsfragen daneben gehen kann wäre ja OK, aber das durch alle Rechtsinstanzen mehr
als offensichtliche kriminelle Handlungen von Gerichten sowie Staats- und Justizbeamten durchgewunken werden und dabei nicht nur der Kläger, Dritte
das Gemeinwohl in höchstem Maße beschädigt werden, da kommt man unweigerlich zu der Erkenntnis, dass sich die Täter durch bestehende Gesetze und
wobei die Täter diese Gesetze noch für sich selbst gemacht haben, sich gegenseitig der gesetzlichen Strafverfolgung zu entziehen.

Journalisten sollten eigentlich über den Demokratischen Rechtsstaat wachen aber diese haben blanke Angst vor einer rechtsstaatlichen Justiz,
ebenso reihenweise Ketten von Anwälten. Aus dieser Erkenntnis heraus hatte der ehemalige Richter am Landgericht Stuttgart, Frank Fahsel, vollkommen
Recht, indem er 2008 in einem Leserkommentar der SZ von systembedingter Staatskriminalität im Demokratischen Rechtsstaat, der Bundesrepublik
Deutschland kommentierte.

Eilt sehr!

Nur per Fax: (05141) 5937 31300

Finanzgericht Hannover
Hermann Guthe Straße 3
30519 Hannover

Aktenzeichen 16 V 10089/03 für xxxxxxxxxx
Ihr Antwortschriftsatz vom 07. November 2019 / Dr. Grune

Aus dem Schriftsatz des Gerichts vom 07. November 2019 geht nicht hervor, ob die Akten vernichtet, spurlos verschwunden oder an eine andere staatliche Behörde übergeben wurde.

Der Gerichtsbeschluss vom 14. April 2004 und der diesem Schreiben in der Anlage beigefügt ist, beinhaltet die vorsätzliche und bandenmäßige Strafvereitelung im Amt zum Az. 4 Cs 427/01 des AG-Verden sowie ebenso die vorsätzliche und bandenmäßige Beugung des Rechts gegen die AO, hier mit verheerender finanzieller Schädigung des Klägers (Unterzeichners), Dritter und letztendlich auch dem Gemeinwohl zum obigen Aktenzeichen durch das Finanzgericht Hannover. Dass damals angeforderte Gutachten des Finanzamtes Syke für das Finanzgericht Hannover, weißt den vorsätzlichen Straftatbestand des schweren Prozessbetruges unangreifbar aus und ist durch internationalen Börsenhandel mit dem Patent DE 197 xxxxx etc. etc. des Klägers aus 2008, mit rund $ 240 Millionen USD bereits bewiesen worden. Darüber hinaus wurde dem Unternehmen des Klägers und Unterzeichners am 08. Dezember 1997 durch die IKB-Berlin ein Kredit von DM 22 Millionen gewährt worden.

Wie konnte der Kläger Erstattung von Umsatzsteuer einklagen, wenn seit der Hausdurchsuchung im Dez. 1997 Nachweise wie Bankbelege mit 600TDM und andere Nachweise spurlos verschwunden waren? Dem Finanzgericht Hannover war durchaus damals bekannt, dass sich diese Unterlagen bei den Finanzbehörden in Hannover oder bei der Staatsanwaltschaft Verden befunden haben.

Von wem auch immer das Finanzamt Delmenhorst den Auftrag im Jahre 2002 erhielt, die privaten und betrieblichen Steuerakten des Klägers für immer zu schließen, ist ein weiterer unangreifbarer Beweis einer systembedingten Staatskriminalität und zwar so, wie der Kläger und Unterzeichner es als ehemaliger politischer Häftling des Zuchthauses Bandenburg 1977/1978 erfuhr.

Dass der Generalstaatsanwalt aus Celle und spätere Generalbundesanwalt, Herr Harald Range, im Jahre 2004 vorsätzliche Beweismittelunterdrückung gegen die beschuldigten Finanzrichter Cisse etc. am FG-Hannover anordnete, ist aus den Ermittlungsakten der StA-Hannover unzweifelhaft erkennbar.

Darüber hinaus hatte die Generalsstaatsanwaltschaft Düsseldorf im Zusammenhang mit Verbrechen gegen die AO § 369/370 mit Betriebsgeheimnisverrat und internationalen Anlegerbetrug, hier mehrfach die Verbrechen des Landes Niedersachsen gegen den Kläger ab 2006-2013 und Weiteres gedeckt.

Die Generalstaatsanwaltschaften in Celle sowie in Oldenburg wussten spätestens seit 2004 von diesen vorsätzlichen und bandenmäßigen Verbrechen gegen den Kläger und Unterzeichner. Hiervon war seit dem 05. März 2012 die Bundeskanzlerin informiert und drüber hinaus viele andere Staats- und Justizbeamte sowie namhafte Politiker des Deutschen Bundestages. Das Ganze erreichte über ein neues Verfahren beim Finanzgericht Hannover das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 2156/09) sowie den European Court of Human Rights zum Az. 17123/10).

Wer als promovierter Richter nicht den Art. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG i.V. mit § 38 Abs. 1 DRiG und § 76 Abs. 1 FGO mit § 183 Abs. 1-4 GVG folgt, muss mit rechtlichen sowie finanziellen Konsequenzen und auch noch nach zwei Jahrzehnten rechnen.

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen forderte mit Schreiben vom 24. Oktober 2019 den Kläger auf, für die im Jahre 2004 durch das Finanzgericht Hannover ab 1997 rückwirkend erklärte Liebhaberei zum Az. 16 V 10089/03 von unpatentierten sowie patentierten Umwelttechnologien, nun Steuererklärungen abzugeben.

Mit dieser Aufforderung des Landesamtes für Steuern Niedersachsen ist für ein weiteres Gericht und nun auch einer ausländischen Steuerbehörde, der unangreifbare Beweis von systembedingter Staatskriminalität gegen die AO sowie mit verheerenden finanziellen Folgen für den Kläger, Dritte und auch dem Gemeinwohl erbracht. Alle Beweismittel waren Gegenstand einer Staats- und Amtshaftungsklage des Klägers und Unterzeichners beim BGH zum Az. III ZB 45/17 i.V. mit Az. III ZR 59/10.

Dem Finanzgericht Hannover bleibt nur noch die rechtliche Möglichkeit sich bei Teilen der kriminellen der Staatsanwaltschaft in Hannover wegen vorsätzlichen und bandenmäßigen Verbrechen gegen die AO und damit dem Kläger selbst anzuzeigen.

G.K.

Anlagen:
Beschluss vom 24. April 2004 zum Az. 16 V 10089/03
StA-Hannover Ermittlungsverfahren gegen Finanzrichter 01.06.2004
StA-Hannover Beweismittel-Unterdrückungsanordnung vom 01.12.2004
An StA-Hannover Schriftsatz zur Beweismittel-Unterdrückungsanordnung vom 15. Mai 2008
Schriftsatz an den NDS-Finanzminister Herrn Reinhold Hilbers vom 07.11.2019 – Aufforderung zur sofortigen Amtsniederlegung