Klimafreundlich heizen mit Biomethan – sofort möglich!

Biogasrat+ fordert massive Änderungen im Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz

Berlin, 23.10.2019. „Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts zum Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist alles andere als ein großer Schritt auf dem Weg zu einem klimafreundlichen Gebäudesektor, hier hätten wir uns mehr Mut gewünscht“, kommentiert Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V., die heutige Kabinettssitzung. Klares Versagen wirft der Biogasrat dem Wirtschaftsministerium vor, das die im Gesetzentwurf vorgesehene technologieoffene Nutzung von Biomethan in Brennwertgaskesseln in letzter Minute wieder aus dem Entwurf gestrichen habe. „Das ist ein Schlag gegen sozialverträglichen Klimaschutz im Wärmesektor“, so Hochi.

In den anstehenden parlamentarischen Beratungen sieht der Biogasrat noch dringenden politischen Handlungsbedarf. Zum einen fordert der Verband, dass mit Biomethan in Brennwertgaskesseln die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudeneubau erfüllt werden kann. Zum anderen gehört die Ausgestaltung der Primärenergiefaktoren auf den politischen Prüfstand, die einen entscheidenden Einfluss auf die Auswahl von Heizungssystemen aber auch Energieträgern und damit auf die Defossilisierung des Wärmesektors haben. Bislang seien im Gesetzentwurf verschiedene Werte für den Primärenergiebedarf der Wärme aus Biogas und Biomethan festgelegt. Für gebäudenah erzeugtes Biogas ein Wert von 0,5, für Biomethan in KWK-Anwendungen einen Wert von 0,6.

„Diese Primärenergiefaktoren sind wissenschaftlich nicht haltbar und diskriminieren Biomethan gegenüber fossilen Brennstoffen wie Erdgas“, erklärt Hochi mit Verweis auf das Begleitgutachten des Wirtschaftsministeriums zur Berechnung der Primärenergiefaktoren, das zu deutlich niedrigeren Werten für Biogas und Biomethan kommt. Der Biogasrat fordert daher von der Politik mehr fachliche Konsequenz und weniger politische Willkür. „Um auch im Gebäudesektor klimafreundlich zu heizen, müssen die Potenziale von Biomethan als erneuerbarer Energieträger zur Wärmeerzeugung auch genutzt werden können. Dafür sollte der Primärenergiefaktor für Biomethan auf einen einheitlichen Wert von 0,4 gesenkt werden, unabhängig davon, ob der Verbrauch in unmittelbarer räumlicher Nähe erfolgt und unabhängig von der genutzten hocheffizienten Heizungstechnologie, so wie es die DIN-Norm -V 18599-1: 2018-9 vorsieht, auf die das Gesetz bereits Bezug nimmt“, betont Hochi. „Nur dann können durch den Einsatz von Biomethan in hocheffizienten Brennwertthermen sofort bis zu 50 % der CO2-Emissionen gegenüber Erdgas eingespart und bei der Befeuerung von KWK-Anlagen mit Biomethan sogar 90 % der klimaschädlichen Emissionen vermieden werden.“

Kurzinformation Biogasrat+ e.V.
Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.

Pressekontakt:
Dr. Karin Retzlaff
Email: karin.retzlaff@biogasrat.de
Tel.: +49 30 206 218 100

23.10.2019: