Steuersenkung mit einer nicht operativ tätigen Finanzholding - von Dr. Horst Werner

Eine Holding-Gesellschaft stellt ein Unternehmen dar, das langfristige Beteiligungen an mehreren selbstständigen Unternehmen innerhalb einer Struktur hält. Die Holding ist also eine Organisationsform, in der Unternehmen hierarchisch strukturiert sind. Man unterscheidet zwischen einer auch operativ tätigen Holding ( = Mischholdings mit operativem Geschäftsbereich ) und einer reinen Finanzholding, die nur Lenkungsaufgaben innerhalb des Unternehmensverbundes wahrnimmt ( = auch als Management-Holding bezeichnet ).

Die Aufgabe einer Finanzholding ist zumeist die Verwaltung, Finanzierung und Führung von Tochtergesellschaften im Rahmen einer entsprechenden Beteiligung, die regelmäßig eine Mehrheitsbeteiligung darstellt, so dass eine einheitliche Konzernleitung im Sinne des § 17 Aktiengesetz ausgeübt werden kann. Die Holdinggesellschaft ist also eine Muttergesellschaft ( = Dachgesellschaft ), die ihre Untergesellschaften einheitlich leitet. Die Finanzholding kann in ihrem unternehmerischen Einfluss so weit zurückgenommen werden, dass sie nur noch Vermögensverwaltungsgesellschaft ist.

Die Holding ist gesetzlich nicht geregelt und ist auch an keine bestimmte Rechtsform gebunden. Die Dr. Werner Financail Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) erarbeitet Interessenten gern eine Holdingstruktur. Dabei können Steuervorteile genutzt werden, indem die Holding-Gesellschaft ihren Stammsitz in ein Land verlegt, in dem attraktivere steuerliche Rahmenbedingungen gegeben sind ( hier in Deutschland liegt die Steuerbelastung regelmäßig bei über 30 % , wobei dann nochmals die Holdingausschüttungen mit einer Abgeltungssteuer von z.Z. über 27 % belastet werden). Die von den Tochterunternehmen an die Holding-Gesellschaft im Ausland abgeführten Gewinne ( z.B. über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ) unterliegen dann gegebenenfalls einer günstigeren Besteuerung. So werden die reinen Finanzholdings z.B. in der Schweiz, in den Niederlanden, auf Zypern und in Luxemburg ( die letzten drei genannten Länder sind EU-Mitglieder ) nur mit geringeren Körperschaftssteuern bevorzugt und werden oft mit Steuern unter 10 % veranlagt. Weitere Auskünfte erteilt der Finanzjurist Dr. jur. Horst Werner dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .