Kriminelle Vereinigung

Für dieses Verfahren vor dem OLG-Oldenburg wird ein Anwalt gegen Prozesskostenhilfe gesucht!
Behrend56@web.de

Eilt -persönlich vorzulegen!

Nur per Fax 0441- 220 1155

Präsidentin des Oberlandesgerichts Oldenburg
Frau Anke van Hove
Richard Wagner Platz 1

26135 Oldenburg

Bescheid der GenStA-Oldenburg vom 15. November 2018

Die Bildung krimineller Vereinigungen ist eine Straftat, die in Deutschland in § 129 StGB normiert ist und mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird. Unter einer kriminellen Vereinigung im Sinne der Vorschrift versteht man einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss von mindestens drei Personen, dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

mir liegt seit vergangenem Samstag der Bescheid der GenStA-Oldenburg vor, welcher als Fortsetzung kriminellen Handels gegen meine Person, Dritten und dem Gemeinwohl zu werten ist.

Für eine Beschwerde zur Erlangung der gerichtlichen Entscheidung beim OLG-OL in der Sache, werde ich wohl keinen Anwalt bewegen noch bezahlen können. Da sich bereits viele Anwälte (auch für den BGH III ZB 45/17) und in anderen Zivilverfahren geweigert haben ein Mandat für mich vor Gericht zu übernehmen, sehe ich hier gemäß der gesetzlichen Vorschriften die gleichen Voraussetzungen für ein rechstaatliches faires Verfahren nicht gegeben.

In einem anderen Verfahren vor dem OLG-Oldenburg, hatte sich der Rechtspfleger bereits geweigert, den von mir entworfenen sachlichen Klagevortrag in der Niederschrift zu übernehmen. Darüber hinaus hatte das OLG Oldenburg zuvor zu den Az. 2 AR 217/15 und 2 ARs 283/15 der Bundesanwaltschaft sowie des Bundesgerichtshofs eine vorsätzliche und bandenmäßige Urkundenfälschung im Rechtsverkehr der GenStA-Oldenburg nicht nur gedeckt, sondern bis heute entgegen § 183 GVG mit § 258a StGB im Amt strafvereitelt. Solche kriminell juristischen Handlungen sind mir nur aus der ebenso verbrecherischen Stasigerichtsbarkeit der Jahre 1976/1977 bekannt. Dort wurde genauso gefälscht, verfälscht, Beweismittel unterdrückt, vernichtet und anwaltlicher Beistand verweigert.

In dieser öffentlichen Anwaltssuche kommen auch die Namen des ehemaligen Bundesfinanzministers und heutigen Bundestagspräsidenten oder auch des FDP-Vorsitzenden Herrn Lindner zur Sprache. Beide Politiker haben in ihren politischen Eigenschaften und auch als Staatsbeamte von schwersten Strafvereitelungen im Amt gegen die AO und Anderes gewusst, nur als ein Beispiel von vielen anderen Beispielen. Herr Linder wusste als Fraktionsvorsitzender der FDP im NRW-Landtag von den Strafvereitelungen im Amt der GenStA-Düsseldorf zu den Az. 4 Zs 1813/08 und 4 Zs 1197/13 zu meinem, Dritter und Nachteil des Gemeinwohls. Darin mitbelastet ist ebenso der heutige Ministerpräsident Armin Laschet von der CDU sowie andere Politiker in Ministerfunktion in NRW. Wenn eine Generalstaatsanwaltschaft die Existenz amtlicher Dokumenten bestreitet, noch dazu die des FBI oder der SEC, dann ist von erheblicher krimineller Energie des Demokratischen Rechtsstaats auszugehen. Insbesondere dann, wenn dadurch viele internationale Anleger und auch der Deutsche Steuerzahler in Millionenhöhe betrogen wurde und immer noch wird.

Wer als Staats- oder Justizbeamter Vergehen oder Verbrechen begeht oder diese hilft mit zu vertuschen, muss sich auch darüber im Klaren sein, dass ihn diese Taten eines Tages einmal einholen und auch zur Last gelegt werden können.

Dem OLG-Oldenburg liegen in meiner Beschwerdeschrift vom 04. November 2018 zum Az. NZS 500 Zs 929/18 lediglich ein kleiner Teil von unangreifbaren Beweismitteln gegen Staats- und Justizbeamte vor.

Teile der Staats- und Generalsstaatsanwaltschaft Oldenburg haben in meinen rechtlichen Angelegenheiten mit anderen Staats- und Generalstaatsanwaltschaften und inzwischen über die halbe Bundesrepublik eine kriminelle Vereinigung, hinsichtlich mehrerer ungesühnter Vergehens- und Verbrechens-straftaten gebildet.

Eine Rechtsbeugung ist bereits dann gegeben, wenn Richter für ein faires Verfahren rechtlichen Beistand verwehren, eben um andere anhaltende Vergehens- und Verbrechensstraftaten und die im kausalen Zusammenhang zu zivilen Klagen geführt haben, weiter fortsetzen zu lassen. Da die Staats- und Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg seit 2004 gemäß § 258a StGB mit § 129 StGB daran beteiligt war und ist, verweigert diese gemäß dem Legalitätsprinzip die Ermittlungen gegen die beschuldigten Richter. Die inzwischen vielfach beschuldigten Richter und bis hin zum BVerfG, BGH, BSG sowie BFG können sich gern bei den kriminellen Anstiftern in Celle, Oldenburg, Erfurt, Brandenburg, Düsseldorf, Frankfurt etc. etc. sowie bei den jeweiligen Landesregierungen oder auch dem Bundestag und bis hin zum Kanzleramt beschweren. Die Beweislage besteht seit 1988 nicht aus bloßen Verdächtigungen oder auch Indizien, sondern aus unangreifbaren urkundlichen Staatsanwaltschafts- und Gerichtsdokumenten.

Die GenStA-Oldenburg akzeptierte und deckte über Jahre einen LOStA, der 1988 als Staatsanwalt der StA-Verden und Anstifter an einem schweren BtM-Verbrechen mit anderen Staats- und Justizbeamten sowie an der Strafvereitelung im Amt derer beteiligt war. Einen unter strafrechtlicher Bewährung stehenden und obenauf vorbestraften BtM-Täter zu einem weiteren BtM-Verbrechen anzustiften, dabei noch als Staatsanwalt das Gericht vorsätzlich über die gesamte Täterschaft anzulügen, dürfte an krimineller Energie und ausgehend von Staats- und Justizbeamten, kaum zu überbieten sein (GenStA-Celle Az. 6 Zs 939/03).

Ebenso sind Strafverteilung im Amt der schwersten Steuerhinterziehung sowie Befreiung von jeglicher Steuer, sei es beruflich oder privat, um andere Straftaten von Staats- und Justizbeamte zu vertuschen, schwerstkriminelle Handlungen. (BVerfG 2 BvR 2156/09 mit EGMR 17132/10).

Bevor ich diese neuerliche strafrechtliche Angelegenheit nun durch bundesweite Anwaltssuche für meine Rechtsbeschwerde öffentlich mache, bitte ich um Ihre umgehende schriftliche Stellungnahme und wie ich in der Sache durch das Gesetz zu meinem Recht gelangen kann. Hierzu setze ich eine Frist von 7 Tagen ab Zugang dieses meines Schreibens. Eine solche schwerstkriminelle Rechtssache gegen meine Person sowie Dritten und nicht zuletzt dem Gemeinwohl, dürfte wohl einmalig in der Rechtsgeschichte des Demokratischen Rechstaats Bundesrepublik Deutschland sein.

Hochachtungsvoll

G. K.
Ehemaliger politischer Häftling des Zuchthauses Brandenburg 1977/1978
Mitglied im Verein gegen Rechtmissbrauch eV.

Anlagen:
Bescheid der GenStA-Oldenburg vom 15. Nov. 2018
Schriftsatz an Bundesfinanzminister Schäuble vom 16. Nov. 2009 etc. etc.
Schriftsatz an die Düsseldorfer Landtagsfaktionen vom 03. Juni 2011

Cc:
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble per Fax
Vorsitzender der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag Christian Lindner per Fax
Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.