Biomethan mit Ankerfunktion für nachhaltige Energieversorgungssicherheit

Biogasrat+ fordert Nachbesserungen im Energiesammelgesetz

Berlin, 20.11.2018. Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum Entwurf des Energiesammelgesetzes im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages fordert der Biogasrat+ e. V., die Potenziale der deutschen Biogas- und Biomethanbranche für eine klimafreundliche und sichere Energieversorgung stärker zu nutzen. „Mit Biomethan steht ein nachhaltiger, grüner Energieträger zur Verfügung, der direkt und flexibel in allen Sektoren - Strom, Wärme und Mobilität – einsetzbar ist und CO2-Emissionen senkt. Dieser sektorübergreifende Beitrag von Biomethan zum Klimaschutz sollte wieder stärker in den politischen Fokus rücken!“, appelliert Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V., an die Abgeordneten. Neben einer verlässlichen Perspektive für die Biomasseausschreibungen nach 2022 sieht der Verband weiteren, dringenden Handlungsbedarf im Rahmen Energiesammelgesetzes:

1. Erhalt der Flexibilitätsprämie für Biomassebestandsanlagen

Mit dem Energiesammelgesetz hat der Gesetzgeber die Frist für die Schließung des so gennannten „Flex-Deckels“ für den Zubau flexibler Leistung von zwei Monaten auf 16 Monate verlängert, so dass alle Anlagenerweiterungen, die Flexibilitätsprämie erhalten, wenn sie spätestens sechzehn Monate nach der verkündeten Erreichung des Deckels in Betrieb gehen. Gleichzeitig soll jedoch der Deckel für den Erhalt der Flexibilitätsprämie um 350 MW auf 1.000 MW gesenkt werden. Aus unserer Sicht ist mit Blick auf den weiteren Zubau fluktuierender, d. h. unflexibler erneuerbarer Energien sowie dem Wegfall fossiler und atomarer Kraftwerkskapazitäten die Förderung der flexiblen Energieversorgung für die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit unverzichtbar. Die flexible, nachfrageorientierte Energiebereitstellung aus Biogas- und Biomethananlagen kann Redispatchkosten senken und den Umfang des Stromnetzausbaus reduzieren und so Netzausbaukosten senken. „Wir fordern daher den Erhalt der Flexibilitätsprämie ohne eine Deckelung, auch für Bestandsanlagen, die im Ausschreibungsverfahren erfolgreich waren.“

2. Weiterentwicklungen im Ausschreibungsverfahren Biomasse

Mit der derzeitigen Ausgestaltung des Ausschreibungsverfahrens wird kein ausreichender Anreiz für einen weiteren Ausbau oder die Stabilisierung der klimafreundlichen Stromerzeugung aus Biogas und Biomethan geboten. „Wir fordern die Anpassung des Gebotshöchstwertes für Neuanlagen an den Gebotswert für Bestandsanlagen und zwei Ausschreibungsrunden pro Jahr. Damit erhöht sich der Wettbewerb im Ausschreibungsverfahren Biomasse und Anlagenbetreiber erhalten mehr Planungssicherheit.“

3. Aufhebung der Einsatzbegrenzung für Substrate in der Biogaserzeugung

Die Potenziale für den nachhaltigen Anbau nachwachsender Rohstoffe werden heute bei Weitem nicht ausgeschöpft. Eine Beschränkung des Einsatzes von nachwachsenden Rohstoffen zur Biogaserzeugung ist daher sachlich nicht begründet, begrenzt den Handlungsspielraum der Branche und verhindert die Hebung zusätzlicher Kostensenkungspotenziale. „Wir fordern die Aufhebung des „Maisdeckels“ im Energiesammelgesetz und eine einsatzstoffunabhängige Substratversorgung der Biogasanlagen. Dadurch werden Betreibern mehr wirtschaftliche Handelsspielräume eröffnet.“

4. Attraktiver Wechsel von Bestandsanlagen von der EEG-Förderung in die Ausschreibung

Der Wechsel von Bestandsanlagen vor Ende der EEG-Förderung in die Ausschreibung muss attraktiver gestaltet werden. „Wir empfehlen bei vorfristigem Wechsel von Bestandsanlagen aus der EEG-Förderung in die Ausschreibung eine Verlängerung des Vergütungszeitraums in der Ausschreibung (10 Jahre) um die dann nicht in der EEG-Förderung in Anspruch genommenen Jahre.“

Kurzinformation Biogasrat+ e.V.
Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.

Pressekontakt:
Dr. Karin Retzlaff
karin.retzlaff@biogasrat.de
Tel.: +49 30 206 218 100

20.11.2018: