Kirche, Papst und Todesstrafe

"Darf ein Rechtsstaat töten? Nein, sagt der Papst und korrigiert eine verfehlte Wahrheit" (nzz.ch, 28.9.2018). "Während in Europa relativ einvernehmlich davon gesprochen wird, dass die Todesstrafe nicht zum rechtsstaatlichen Repertoire von Strafen gehört, ist sie in Staaten, die sich als rechtsstaatlich verstehen, wie beispielsweise in Japan, gängige Praxis" (idw-online.de, 04.10.2018), "Man darf einem Staat nicht das Recht geben, zu töten“ (Urs M. Fiechtner, Amnesty International, schwaebische.de, 05.10.2018).
Zunächst: Die Kirche lehrt tatsächlich das Recht und die Pflicht zur Todesstrafe. Cf. Anton Koch, Lehrbuch der Moraltheologie. Freiburg 1905, § 137, 496-502: "Die ethisch-rechtliche Zulässigkeit der Todesstrafe ist unbedingt gegeben. ... Die Todesstrafe ist somit wie der Krieg eine Notwehr im großen gegen Bedrohung der Gesellschaft durch äußere Feinde, ebenso eine Notwehr im großen gegen Gefährdung im inneren durch verderbliche Elemente innerhalb des Gemeinwesens selbst."
Cf. Bernhard Häring, Das Gesetz Christi, Freiburg 1954, 969-971: "Auf Grund der angeführten Stellen der Heiligen Schrift und der gesamten christlichen Überlieferung geht es durchaus nicht an, dem Staat das Recht zur Verhängung der Todesstrafe abzusprechen. ... Die allzu milde Strafpraxis gegenüber dem Verbrecher ist Grausamkeit gegen den Unschuldigen, dem man den wirksamen Schutz nimmt." Für die lehramtlichen Schreiben bis zum Tod des bislang letzten Papstes (Pius XII., gest. 1958) cf. Hirtenbrief der Deutschen Bischofskonferenz "über die zehn Gebote als Lebensgesetz der Völker", geschrieben und öffentlich von den Kanzeln verlesen 1943: "Tötung ist in sich schlecht, auch wenn sie angeblich im Interesse des Gemeinwohls verübt würde: An schuld- und wehrlosen Geistesschwachen und -kranken, an unheilbar Siechen und tödlich Verletzten, an erblich Belasteten und lebensuntüchtigen Neugeborenen, an unschuldigen Geiseln und entwaffneten Kriegs- oder Strafgefangenen, an Menschen fremder Rassen und Abstammung. Auch die Obrigkeit kann und darf nur wirklich todeswürdige Verbrechen mit dem Tode bestrafen“ Cf. Katholischer Katechismus für die Bistümer Deutschlands, Freiburg 1955: "Liebe Kinder! Euer Bischof, den Gott als Lehrer der Wahrheit aufgestellt hat, gibt euch dieses Buch in die Hand. In ihm findet ihr die Lehre, die unsere heilige katholische Kirche im Auftrage Gottes in der ganzen Welt verkündet. ... Christus hat uns vor allem das Gebot der Liebe ins Herz gelegt. ... Die Obrigkeit darf schwere Verbrechen mit dem Tode bestrafen" (3.192.235).
Warum hat nun Jorge Bergoglio, als sog. "Papst Franziskus" das sichtbare Oberhaupt der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2), diese Lehre geändert? Viele Gründe kommen dafür in Betracht. Bereits die bloße Änderung der klaren und beständigen kirchlichen Lehre ist für die V2-Gruppe schon ein "Gewinn", insofern das Chaos weiter geschürt wird. Zudem ist zu fragen, ob es vielleicht auch "schwere Verbrechen" gibt in Jorges sog. "Kinderficker-Sekte" (Amtsgericht Berlin-Tiergarten). Und stimmt eigentlich die Behauptung, dass Organisationen wie Amnesty International oder überhaupt die Mehrheit der Bevölkerung dem Staat das Tötungsrecht abspricht? Tatsache ist, dass Amnesty International und große Teile der Bevölkerung ein "Recht", ja "Menschenrecht" auf Abtreibung behaupten, und jedes Jahr werden über 50.000.000.(fünfzig Millionen) Kinder im Mutterleib getötet. S. dazu Bernhard van Acken, Konvertiten-Katechismus, Paderborn (16) 1962, 320: "Besonders schwer sündhaft ist der Kindermord, die Tötung ungeborener Kinder (Abortus). Die Vernichtung des keimenden Lebens ist und bleibt ein Mord., d.h. die vorbedachte und freigewollte Tötung eines unschuldigen Menschen." Das ist gem. Weltbevölkerung die "Achtung vor dem Leben".
Und: Gibt es - z.B. auch in Deutschland - "verderbliche Elemente innerhalb des Gemeinwesens selbst"? Gibt es in der BRD Vergewaltiger, Komaschläger, "Ehrenmörder"? Wenn ja: Wie werden solche Fälle bestraft? Ist die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet? Und wie wird die Bevölkerung geschützt vor solchen Elementen, die die GEZ nicht bezahlen?
Also: Durch unzureichende / ungerechte Justiz werden die Schwachen immer mehr zum Spielball der Mächtigen. Die katholische Kirche hat sich dementsprechend u.a. auch klar gegen die Freimaurer ausgesprochen (Leo XII., Humanum genus). Der u.a. von einem Freimaurer gegründete "Rotary Club" wurde kirchlicherseits verurteilt als "eine neue satanische Organisation ist, der Freimaurerei nahestehend, abscheulich und verdorben" (spanische Bischöfe, 1928), und jedem katholischen Kleriker ist eine Rotary-Mitgliedschaft ausdrücklich verboten. Jorge Bergoglio ist Rotarier - ebenso wie "Kardinal" Reinhard Marx und viele andere hochrangige V2-Funktionäre. Exemplarisch s. rotary.org v. 30.04.2016: "Auf Einladung von Papst Franziskus nahmen am 30. April 2016 rund 9.000 Mitglieder von Rotary aus aller Welt an einer Audienz des Papstes aus Anlass des Heiligen Jahres auf dem Petersplatz teil. Zum Ende der Audienz traf Papst Franziskus eine Delegation von Rotary, geleitet von Rotary Präsident K.R. Ravindran. Der Papst betonte die Wichtigkeit von Polio-Impfungen und bittet Rotary, nicht nachzulassen. Papst Franziskus folgte dem Vorbild seiner Vorgänger Paul VI und Johannes Paul II, die vor ihm bereits Rotary dazu aufgefordert hatten, sich für eine friedvollere und mitfühlendere Welt einzusetzen."
Verbrecherschutz, Impfschutz, Klimaschutz usw. usf. - Jorges umfangreiche Aktivitäten für "Schutzmaßnahmen" sind überwältigend. Allerdings ein Schutz fehlt auffällig: Bereits bei der Eröffnungsansprache zu "Vatikanum 2" erklärte Roncalli als sog. "Papst Johannes XXIII.", dass die Kirche nicht mehr verurteilen solle, also dass die Gläubigen nicht mehr vor Irrlehren und somit vor dem Verderben geschützt werden sollen. Tatsächlich ist die V2-Gruppe unanfechtbar notorisch nicht die katholische Kirche, sondern eine häretische Gemeinschaft, cf. Bundesverfassungsgericht zu Landgericht Hanau / Hochschule Sankt Georgen. In der katholischen Kirche sind für Häretiker schwerste Strafen bestimmt. Hingegen die V2-Gruppe ist eine Gruppe von Häretikern, und sie belegt Katholiken mit schwersten Strafen. Die o.g. "Grausamkeit gegen den Unschuldigen" ist die "friedvollere und mitfühlendere Welt" der V2-Gruppe.
Und genau diese Tatsache muss bei jeder Diskussion an allererster Stelle betont werden und durchgängig präsent sein: Die unbestreitbar falschen und schädigenden Aktivitäten der V2-Gruppe dürfen nicht der Kirche angelastet werden. Dann, und nur dann kann eine sachliche Diskussion ge-lingen über das, was die V2-Gruppe über Verbrecherschutz, Impfschutz, Klimaschutz etc. sagt und was stattdessen die Kirche zu diesen Themen lehrt.

07.10.2018:

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