Der Otto-Versandhauskonzern platziert eine Nachranganleihe ab einer Mindestbeteiligung von Euro 1.000,- - von Dr. Horst Werner

Auch der Otto-Konzern schreitet zur Kapitalbeschaffung mit der Platzierung einer Anleihe, berichtet Dr. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de. Nach 2005 platziert die Otto-Group erneut eine Schuldverschreibung und sammelt über dieses Finanzinstrument Euro 300 Mio. zur Stärkung der Liquidität und der Bonität ein.

Institutionelle Investoren wie Banken und Versicherungen sowie Privatpersonen haben die Anleihe gezeichnet. Das kann zu Zeiten der Null-Zins-Politik der Notenbanken mit Blick auf die ausgelobte Rendite kaum verwundern. Denn Otto bietet einen Zins von jährlich vier Prozent. Bereits ab einem Betrag von Euro 1.000,- konnten auch Kleinanleger und Privatpersonen die Inhaberschuldverschreibung erwerben. Die Otto-Group scheut also nicht das Nebeneinander von professionellen Investoren und Kleinanlegern.

Selbstverständlich sind Nachrang-Anleihen nicht ohne Risiko. Der Wertpapierinhaber tritt hinter andere bevorrechtigte Gläubiger zurück. Das hingegebene Nachrang-Anleihekapital bedeutet eine unternehmerische Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion für die Verbindlichkeiten der Emittentin (das Nachrangkapital hat somit eine insolvenzverhindernde Haftungsfunktion). Zins- und Tilgungszahlungen dürfen nicht erfolgen, wenn dadurch eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung herbeigeführt würde. Der Anleger nimmt also mit seinem eingezahlten Kapital an dem unternehmerischen Geschäftsrisiko bis hin zum möglichen Totalverlust seines Kapitals teil und nimmt mit der Kapitalüberlassung Finanzierungsverantwortung für die Emittentin wahr.

Derartige Nachrang-Anleihen werden auch als Hybridanleihen bezeichnet, da die Gelder aus diesen Anleihen in gewissem Umfang Haftkapital wie das Aktien-Grundkapital darstellen. Das heißt: Sollte der Otto-Konzern während der Laufzeit Insolvenz anmelden müssen, könnte das Geld der Anleger verloren sein. Denn die Kapitalgeber würden eben nur nachrangig vom Insolvenzverwalter bedient. Derzeit besteht bei der Otto Group keine Insolvenzgefahr. Das Unternehmen floriert. Der Umsatz ist im Geschäftsjahr 2017/18 um mehr als neun Prozent auf 13,65 Milliarden gestiegen, der Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen legte um 2,7 Prozent auf 750 Millionen Euro zu. Auch eine zeitliche Verschiebung der jährlichen Zinszahlungen in Höhe von vier Prozent ist derzeit nicht zu befürchten. Allerdings könnte Otto aufgrund der Nachrangklausel die Zinszahlungen im Notfall zeitweise aussetzen bzw. verschieben.

Nach sieben Jahren hat der Konzern zudem das Recht, die Anleihe zu kündigen und zurückzuzahlen.
Der Grund für die Wahl einer Nachrang-Anleihe ist übrigens den Bilanzrichtlinien zum Eigenkapital-Ausweis geschuldet. Denn im Gegensatz zu einer normalen Anleihe wird diese Form der Geldaufnahme beim Unternehmen als sogenanntes wirtschaftliches Eigenkapital angerechnet. So steigt die Eigenkapitalquote durch die Anleihe bei der Otto-Group nach Konzernangaben von 19,1 auf 23 Prozent. Damit ist ein positiver Bonitätseffekt verbunden: Durch das höhere Eigenkapital wird es für die Otto-Gruppe nun auch etwas einfacher und zinsgünstiger, an zusätzliche Bankkredite zu gelangen. - Weitere Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mail-Anfrage.

17.07.2018: | |