Stadtratsanfrage der Republikaner belegt: Fast 1.100 Asylanten in Düsseldorf abschiebereif

Eine Anfrage der Republikaner im Rat der Stadt zeigt die hohe Zahl von Asylbewerbern auf, die ausreisepflichtig sind. Hauptgründe der ausbleibenden Abschiebung sind: Fehlende Ausweispapiere, unklare Identität, gesundheitliche Gründe, familiäre Bindungen.
In Nordrhein-Westfalen befanden sich zum 30. April 2018 insgesamt 52.918 ausreisepflichtige Personen mit dem Status einer Duldung. Abschiebungen können ausgesetzt werden, wenn z.B. Hindernisse i.S.d. § 60 AufenthG vorliegen. Hierzu zählen auch körperliche Gebrechen, die die Reisefähigkeit beeinträchtigen. Mit dem Asylpaket II wurden auch Änderungen im Bereich „Abschiebeschutz aus gesundheitlichen Gründen“ vorgenommen. Medizinische Abschiebehindernisse sollen gem. § 60 Abs. 7, S.2. AufenthG nur noch anerkannt werden, wenn es sich um „lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen handelt, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden“.

Landesweit sind deshalb in über 1.700 Fällen keine Rückführungen vorgenommen worden. 415 Fälle soll es im Regierungsbezirk Düsseldorf geben.

Hierzu erklärte der REP-Stadtrat Maniera: Es gibt viele Abschiebehindernisse, die dazu führen, dass rund ein Sechstel der Düsseldorfer Asylanten und Flüchtlinge immer noch in Deutschland sind, obwohl sie längst hätten abgeschoben werden müssen. Bei einigen Volksgruppen drängt sich dabei der Verdacht auf, dass sie ganz gezielt ihre Abschiebungen mit angeblichen Krankheiten verhindern. Diese Personengruppen stammen aus dem Bereich des ehem. Jugoslawien und haben nahezu keine Aussicht auf Asyl.

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