Die WKZ Wohnkompetenzzentren über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Grundsteuer

Bundesregierung erhält ausreichend Zeit für eine Anpassung der Grundsteuer

Ludwigsburg, 30.04.2018. „Experten hatten es nicht anders erwartet und auch wir hatten es schon kommuniziert: Das Bundesverfassungsgericht hält die Grundsteuer in der jetzigen Form für nicht verfassungskonform und fordert die Bundesregierung auf, nun endlich eine Anpassung vorzunehmen“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Diese beraten Interessenten bei Wohnungsfragen, bieten Alternativen auf dem Weg zum schuldenfreien Immobilienerwerb.

Wichtige Einnahmequelle
„Dabei ist die Grundsteuer für die Gemeinden eine der wichtigsten Einnahmequellen“, ergänzt WKZ-Vorstand Meier. In Deutschland wird auf etwa 35 Millionen Grundstücke Grundsteuer erhoben. Da der Bundesfinanzhof (BFH) die Form der Erhebung der Grundsteuer seit mindestens acht Jahren für nicht mehr verfassungskonform hält, musste das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung treffen. „Dieses hatte sich zuvor schon in mündlichen Verhandlungen dahingehend geäußert, dass es sich der Meinung des BFH anschließt“, so der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Befürchtet worden war auch, dass das Bundesverfassungsgericht die jetzige Regelung einfach kippt. Dann hätten die Gemeinden im Zweifel keine Grundsteuer mehr erheben können.

Viel Zeit für Entscheidungen
Die Erklärung der Verfassungsrichter war schlicht und einfach: Die Datenbasis für die Erhebung der Grundsteuer sind zu alt und verstoßen daher gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Denn die Werte datieren bei den alten Bundesländern bzw. für West Berlin auf den 1. Januar 1964 und bei den neuen Bundesländern gar auf den 1. Januar 1935. „Ein unerwartet mildes Urteil traf das Bundesverfassungsgericht dennoch“, meint WKZ-Vorstand Jens Meier. Seine Berater der WKZ Wohnkompetenzzentren waren davon ausgegangen, dass eine schnelle Neufassung gefordert würde. Denn die Verfassungsrichter räumten ein, dass der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2019 eine Reform vorlegen müsse. Für die Zeit danach, bis Ende 2014 gäbe es aber eine weitere Gnadenfrist, in der die alten, nicht verfassungskonformen Regelungen noch angewendet werden dürfen. „Dies gibt dem Gesetzgeber die dringend benötigte Zeit, da es gegebenenfalls auch darum geht, den gesamten Bodenwert- und Immobilienbestand der Bundesrepublik neu zu bewerten“, erläutert der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.

Vermutlich Kostenwertmodell
So hatten einige Experten aus Zeitgründen eine reine Bewertung der Grundstücke als Ausgangsbasis für die Grundsteuer gefordert. Dies wäre aber nach Meinung des Immobilienverbandes IVD ebenfalls nicht verfassungskonform, denn dadurch würden unbebaute Grundstücke wesentlich stärker belastet als bebaute. Die Alternative des sogenannten „Südländer-“ bzw. „Äquivalenz-Modells“ basiert auf der Zahl der Quadratmeter des Grundstücks und des Gebäudes. Doch dieses ebenfalls vereinfachte Verfahren dürfte es nun auch nicht werden. „Vielmehr dürfte sich die Ermittlung der Grundsteuer nach dem Kostenwertmodell durchsetzen, da es den realistischsten Wertansatz für Immobilien bietet“, so WKZ-Vorstand Meier. Es beruht auf einer Bewertung von Immobilien an Hand des Bodenrichtwertes, zusätzlich werden die Herstellungskosten des Gebäudes herangezogen. „Dieses Modell wird schon jetzt von der Mehrheit der Bundesländer favorisiert und war bereits durch den Bundesrat freigegeben worden“, erklärt der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren abschließend.

Weitere Informationen unter: www.wohnkompetenzzentren.de

Die bundesweit vertretenen WKZ Wohnkompetenzzentren beraten Immobilien-Interessenten bei allen Fragen zum Kauf, zur Vermietung und zur Finanzierung. Die Beratung umfasst daneben neue Finanzierungsformen wie Optionskauf oder Mietkauf-Modelle. Neben eigenen Angeboten können die WKZ Wohnkompetenzzentren auf ein breites Partnernetzwerk zugreifen.

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