Gravierende Verzögerungen bei der Bearbeitung von Unterhaltsvorschussanträgen in Düsseldorf

Das reformierte Gesetz zum Unterhaltsvorschuss (UVG) ist inzwischen rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Bislang war die Zahlung u.a. auf 72 Monate begrenzt und konnte nur für Kinder bis 12. Lebensjahr beansprucht werden. Seit dem 01.07.2017 besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss auch für Kinder vom 12. bis 18. Lebensjahr. Die bisherige maximale Bezugsdauer von 6 Jahren ist entfallen. Mit einer Gesetzesänderung sollten Probleme bei den Unterhaltszahlungen für Alleinerziehende gelöst werden.

Dabei kommt es in zahlreichen Kommunen zu massiven Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge. Betroffen ist auch die Landeshauptstadt, wie eine Stadtratsanfrage der Republikaner ergab. Lagen die Antragszahlen 2016 noch bei rund 1400, so betrug die Zahl der gestellten Anträge im Jahr 2017 bereits 4800. Darüber hinaus hatte das Jobcenter 3500 alleinerziehende Elternteile angeschrieben und zur Antragsstellung aufgefordert. Bislang konnten jedoch erst 2500 Anträge beschieden werden und teilweise warten Betroffene schon fast 9 Monate auf eine Entscheidung und Auszahlung der Gelder.

Hier trifft es besonders einen Personenkreis, der mit 43 Prozent überdurchschnittlich armutsgefährdet ist, teilte REP-Stadtrat Maniera mit. Häufig sind fehlende Unterhaltszahlungen auch ein Grund für den Bezug von Hartz 4. Kaum nachvollziehbar ist daher, warum die Stadt nicht mit mehr Personal der Antragsflut entgegengewirkt hat, denn die Reform und das Inkrafttreten des Gesetzes war bereits Anfang des Jahres 2017 bekannt.

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