Bundestag und Bunderverfassungsgericht erklärten die Straffreiheit für Steuerhinterziehung u.a.

Es ist nicht zu fassen, die Parteien reden von Recht und Gerechtigkeit im Demokratischen Rechtsstaat und lügen dabei vorsätzlich das Blaue vom Himmel herunter. Wie können wir Bürger nur so blind sein und diesen vorsätzlichen Lügen der Politiker Glauben schenken.

Das Nachfolgende ist kein Fake oder eine Verleumdung, es ist die Wahrheit und nichts als die Wahrheit.

Das Bundesverfassungsgericht schützte mehrfach durch §93b mit §93a BVerfGG mehr als offensichtliche vorsätzliche und bandenmäßige Straftaten von Staatsanwälten und Richtern über mehrere Bundesländer (2 BvR 2156/09 mit 2 BvR 2231/09). Selbst der BGH unter Mitwirkung des Richter Fischer (2 ARs 283/15) stellte sich durch Ablehnung von Beschwerden hinter diese geballte jahrelange Kriminalität von Staats- und Justizbeamten.

Der Bundestag wurde am 23. Februar 2017 in einer Petition und in Bezug auf den Art. 103 Abs. 1 GG aufgefordert, die Gesetze §93b mit §93a BVerfGG zu überdenken. Bis heute schweigt der Bundestag dazu. Diese beiden Paragraphen des BVerfGG haben sich dazu geeignet oder wurden herangezogen, um vorsätzliche Strafvereitelungen im Amt von Richter und Staatsanwälten in NDS und NRW mit ernormen Schadensersatzforderungen, zu vertuschen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung 2 BvR 2156/09 vom 26. Oktober 2009 faktisch schwerste Steuerhinterziehung für straffrei erklärt. Die Richter am Finanzgericht Hannover hatten zuvor durch Urkundenfälschung im Rechtsverkehr Straftaten von NDS Staats- und Justizbeamten zu vertuschen gesucht. Diese Vertuschung und Beugung des Rechts gegen die AO hält bis heute an.

Der Bundestag und der sich hier ebenso mit der Kanzlerin in wenigen Wochen zur Widerwahl stellt, wissen in mehrfacher schriftlicher Form davon, aber keiner rührte bisher einen Finger. In der Ganzen Sache geht es nicht um eine Portokasse sondern um eine im Hunderter-Millionenbereich befindliche Summe, auch für den Steuerzahler.

01. September 2017

Nur per Fax: 0421 361-96205

Finanzamt Bremen
Leiter des Finanzamtes Bremen/Persönlich vorzulegen
Rudolf Hilferding Platz 1
28195 Bremen

St. - Nr. 60 837 61 xxxx
Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung
Mahnung zur Steuerzahlung vom 31. August 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der mir vorliegenden Mahnung vom 31. August 2017 hat das Finanzamt Bremen unter Missachtung höchstrichterlicher Beschlüsse (2 BvR 2156/09 mit EGMR 17132/10) die Abgabenordnung auf meine Person vorsätzlich missachtet.Diese mir vorliegende Mahnung erfüllt, nachdem ich seit 2011 richterlich durch das Finanzgericht Hannover von jeglichem Lohnsteuerausgleich ausgeschlossen wurde, den vorsätzlichen Straftatbestand der Nötigung und ist strafbar gemäß § 240 StGB, nun in Tateinheit.

Hinzukommend im Beamtenstatus der Bundesrepublik Deutschland leistet das Finanzamt Bremen Beihilfe durch Unterlassen eines anhaltenden schweren Verbrechens (Rechtsbeugung strafbar gemäß § 339 StGB mit § 129 Abs. 1 StGB) gegen die Abgabenordnung aus 2003, hier im Zusammenhang mit dem immer noch rechtsgültigen Beschluss des Finanzgerichts Hannover zum Aktenzeichen 16V 10089/03.

Dieser vorsätzlich verbrecherische Beschluss und entgegen § 76 Abs. 1 FGO i.V. mit vorsätzlichem Prozessbetrug (strafbar gemäß § 263 StGB) beim Finanzgericht Hannover wurde deshalb gefasst, um ein weiteres Verbrechen Niedersächsischer Staats- und Justizbeamter zum Az. 4 Cs 427/01 vorsätzliche falsche Anschuldigung strafbar gemäß § 164 StGB) der StA-Verden zu vertuschen.

Die Bremische Bürgerschaft und die Bremischen Justizbehörden haben von diesen Verbrechen im Auftrage höchster Staats- und Justizbeamter in Schriftform spätestens seit 2011 zu meinem und Dritter Nachteil gewusst. Gemäß Art. 3 Abs. 1 GG sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich.

Da vom Finanzamt Bremen zum vorgenannten Vorgang keine Mitteilung über eine Strafanzeige wegen anhaltenden Verbrechens gegen die Abgabenordung durch Staats- und Justizbeamte vorliegt, stelle ich in den nächsten Tagen Strafanzeige, welche jeder Bürger dieser Republik lesen darf. Gleichfalls ergeht gegen den Bescheid Klage beim Finanzgericht Bremen.

Damit der Straftatbestand der vorsätzlichen und bandenmäßigen Nötigung im Ermittlungsverfahren in Tateinheit erfüllt ist, bezahle ich unter Rückvorbehalt die erhobene Steuer.

Hochachtungsvoll

K. E.

CC:
Fraktionen in der Bürgerschaft Bremen per Fax

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