„In die Jahre gekommen?“ Bauen Sie mit Wohnriester und Geld vom Staat Ihr Eigenheim altersgerecht um.

Wenn Sie sich den Traum eines eigenen Hauses erfüllen, bauen Sie wahrscheinlich so, wie es Ihre derzeitige Lebenssituation erfordert. Die wenigsten denken an später – ist ja meist auch noch lange hin. Wenn sich dann der Bedarf ändert und Sie beispielsweise breitere Türen und eine bodengleiche Dusche benötigen oder den Zugang zu oberen Räumen erleichtern müssen, ist der Schreck groß, da Sie auf Kosten blicken, die bei einer durchschnittlichen Wohnung schnell bei 20.000€ und mehr liegen können. Doch Eigentümer können sich mit einem Wohn-Riester-Bausparvertrag leicht mit einer Rücklage vorbereiten – und vom Staat gibt es sogar Geld dazu!

Und so geht’s: Statt einer Instandhaltungsrücklage zahlen Sie einfach jene vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens (maximal 2100€ inklusive Zulage) auf einen Bausparvertrag ein, die im Rahmen des Wohn-Riester-Sparens gefördert werden.
Viele haben ihr Haus gebaut oder gekauft, als es diese staatliche Hilfe noch nicht gab. Jetzt profitieren auch sie davon, denn seit 2014 ist es gestattet, das Guthaben aus einem Wohn-Riester-Bausparvertrag für barrierefreie Umbauten zu nutzen und dabei hilft der Staat mit!
Wenn beispielsweise zwei Ehepartner je einen Wohn-Riester-Vertrag über 50.000 Euro abschließen und regelmäßig darauf einzahlen, kann sich die staatliche Förderung (einschließlich Steuerersparnis und Zinsen) in zehn Jahren auf über 15.000 Euro summieren. Zusammen mit der eigenen Sparleistung hätte das Paar eine großzügiges Polster für einen optimalen barriere-reduzierten Umbau zur Verfügung und kann sich so auf einen einfacheres, selbstbestimmtes Leben freuen, in dem sich die Umgebung wieder der individuellen Lebenssituation anpassen kann und nicht umgekehrt!

Auch eine Möglichkeit: Wenn die Finanzierung der eigenen Immobilie bislang ohne Riester-Bausparvertrag erfolgte, könnte das Guthaben eines neuen riestergeförderten Bausparvertrags auch dazu dienen, Restschulden aus der Immobilien-Finanzierung bis zum Renteneintritt zu tilgen. Dann ist die Immobilie zum Eintritt in den Ruhestand schuldenfrei – mit staatlicher Förderung.

Noch ein Plus: Wenn Sie die Riester-Förderung nur beim Sparen nutzen wollen, aber haben für das Darlehen aus dem Bausparvertrag eigentlich keine Verwendung, dann dürfen Sie den Darlehensanspruch (ohne Riester-Förderung) weitergeben an Kinder oder Enkel. So haben die Jungen die Möglichkeit, das zinsgünstige und sichere Darlehen bei der Finanzierung ihres eigenen Traumes vom Eigenheim zu nutzen.

AnhangGröße
aktivhyp.png44.54 KB

Über aktivhyp

Benutzerbild von aktivhyp

Vorname
Alexander

Nachname
Meyer

Adresse

aktivhyp® e.K.
Alexander Meyer
Drususgasse 7 - 11
50667 Köln

Homepage
https://aktivhyp.de

Branche
Immobilienfinanzierung, Baufinanzierung, Finanzierungsberatung