Strafanzeige gegen Verfassungsrichter vom 08. Juni 2017

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
Telefax: (0721) 81 91 59 0
08.06.2017
Strafanzeige gegen die Bundesverfassungsrichter vom 2. Senat:
Hermanns, Müller und Langerfeld
wegen Rechtsbeugung, Duldung und Begünstigung von Straftaten bzw. wegen Strafvereitlung im Amt und Verschleierung staatsfeindlicher Handlungen der Legislative.
Straftatbegehung:
Die vorgenannten Richter dulden und decken Straftaten der etablierten Parteien, wie dies alleine aus diesen Gründen unabhängig irgendwelcher Formalien nicht zu dulden ist und zwangsweise formaljuristisch verfolgt werden müsste. Rechtens wäre nach rechtlichen und rechtsstaatlichen Abwägungen ohne eines notwendigen Rechtsbegehrens, dass Parteien aus der Regierungsverantwortung bzw. aus den Deutschen Bundestag entfernt werden, wenn diese Straftaten und verfassungsfeindliche Handlungen verübten.
Es spielt keine Rolle ob das Begehren des Antragsstellers auf einstweilige Anordnung soweit die etablierten Parteien zu den anstehenden Bundestagswahlen auszuschließen, formell statthaft ist oder nicht. Straftäter sind schlicht und einfach nicht zuzulassen, weil nach Beweislage diese die Voraussetzungen als Volksvertreter zu fungieren, nicht mehr erfüllen und ebenso nicht mehr das Mandat erhalten dürften, da diese gegen unsere Grundrechte verstossen und Straftaten verüben. Die hier beschuldigten Richter sind, wie der überwiegende Teil der Richterschaft, kriminell und somit auch global abzulehnen. Es ist gerade das System, dass hier kriminelle und staatsfeindliche Straftaten im Kollegtiv mit der Judikative verübt. Soweit waren die hier widerrechtlichen und kriminellen Entscheidung parteiisch, weil ein Beschuldigter nicht über seine Schuld urteilen darf und kann.
Ich werde jetzt Rechtsschutz im Ausland und vor ausländischen Organen suchen wie die Öffentlichkeit mobilisieren.
Auf den Webseiten YouTube und Facebook
https://www.youtube.com/watch?v=yAQK291aSAg&app=desktop
https://www.facebook.com/noackfinsterwalde/videos/541670912889939/?fref=...
sind 86.140 User bei YouTube und 33.652 meinem Aufruf gefolgt und 2.509 stimmen auf YouTube dieser einstweiligen Anordnung zu.
Die Resonanz auf diese bundesverfassungsrechtliche Entscheidung wird hohe Wellen schlagen und soweit das Bundesverfassungsgericht mit dem Beschluss sich ein Eigentor schoss, wird dies von jedermann erkannt werden. Die von der Staatsräson verübten Straftaten sind von Staatsrechtlern, Ex-Verfassungsrichtern und Richterkollegen belegt und nachgewiesen.
Die Bundesregierung bzw. der Deutsche Bundestag besteht überwiegend aus einen Haufen Krimineller, weil sie diese Straftaten dulden bzw. mit der Judikative unter einer Decke stecken.
Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim
Hinter den Kulissen zu schauen heißt zu erkennen:
„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”
Frank Fahsel ist Richter im Ruhestand und war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart.
„Frank Fahsel: Rechtsbeugung wird in Deutschland vom System gedeckt. Als er im Ruhestand ist, gibt er über den Zustand der deutschen Justiz folgende Einschätzung ab:
Zitat:
«Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. [...] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen”.
Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG:
Zitat:
«Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben. [...] Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer
Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen. [...] Explizit kriminelles Justiz handeln gibt es zuhauf. [...] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.
Wie so oft wird Kritik an der Justiz aus den eigenen Reihen erst dann geübt, wenn der Kritiker sicher vor negativen Auswirkungen auf ihn selbst ist. Damit zeigt sich die Korruptheit der Justiz. Versucht sie doch jeden zu vernichten, der “ihre” Kreise stört.
Ich gehe, werter Herr Dr. Frank, davon aus, dass Sie die Bundesverfassungsrichter schützen werden trotz Sie bzw. die Judikative wie die Legislative immer unglaubwürdiger werden und sich soweit zu erkennen geben, was ihre wahren Absichten sind, dass dieser Staat von Kriminellen beherrscht und regiert wird, was Sie eigentlich sofort zu unterbinden hätten. Das Bundesverfassungsgericht ist diesen massiven Anschuldigungen nicht nachgegangen, wie es ihre Pflicht gewesen wäre.
Sie, werter Herr Dr. Frank, werden meinen Beweisen folgen, dass meine Behauptungen der Wahrheit entsprechen, weil Sie diese wieder wider ihres Inhaltes abweisen werden und als unzulässig, unbegründet oder/und unwahr im Mangel an Beweisen, trotz natürlich ein Anfangsverdacht vorliegt, wegräumen. Meine Behauptungen und Anschuldigungen dürfen nicht wahr sein. Wenn sie es wären, müsste die Bundesregierung bzw. müssten alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Länderparlamente auf die Anklagebank und viele Richter und Staatsanwälte.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Wehrhahn