Bundestag lügt uns Bürger täglich öffentlich an, BGH, BVerfG, Straftaten im Amt , verbrecherische Rechtsbeugung BGH III ZR 45/17

Zu nachfolgendem Schriftsatz an den Deutschen Bundestag, braucht es keiner weiteren Kommentierung

Nur per Fax: 030 – 227-36081

Deutscher Bundestag
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Klage
G. K ./. Bundesrepublik Deutschland
Staats- und Amtshaftungsklage vom 03. März 2017
Az. BGH III ZR 45/17

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

in der Anlage übersende ich dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages in vorgenannter Rechtssache meinen Schriftsatz den Bundesgerichtshof vom 21. Mai 2017, in den Anlagen zur freundlichen Kenntnisnahme.

Wenn es durch den IS-Terroristen Amri keine zwölf Toten in Berlin im Jahre 2016 gegeben hätte, welches menschlich zutiefst zu bedauern ist, würde niemand in dieser Republik je öffentlich ein Wort über strafbare Handlungen von Staats- und Justizbeamten (Urkundenfälschungen und Strafvereitelungen im Amt) verlieren.

Diese Art von Vergehen und Verbrechen erlebe ich, noch dazu als ehemaliger Bootsflüchtling über die Ostsee sowie politischer Häftling des Zuchthauses Brandenburg 1978, hier seit 1988 im sogenannten Demokratischen Rechtsstaat.

Die Abgeordneten des Bundestages lügen vorsätzlich uns Bürger über Recht und Gerechtigkeit fast täglich und öffentlich an. Egal und ob beginnend in Hamburg bis hinunter nach Stuttgart oder München, sind diese kriminellen Machenschaften in Bezug auf meine sowie geschädigter Dritter, bei der Justiz an der Tagesordnung. Der Bundesgerichtshof und sogar das Bundesverfassungsgericht deckten mit Hilfe aus der Verfassung heraus folgender Gesetze (§93b mit §93a BVerfGG) solche Straftaten in Tateinheit, hierbei ohne jegliche Rücksicht auf mögliche Folgen für den Betroffenen. Rechtlich nennt man solch ein Verhalten „Vertuschung von Verbrechen und strafbar gemäß § 339 StGB mit § 129 Abs.1 StGB“.

Man kommt bei dem Ganzen zu dem Eindruck, wir Leben im Bereich der Inquisition oder der ehemaligen Stasigerichte. Das Ganze haben Sie allein als Politiker und die mehr als fahrlässig jahrelang weggesehen haben, voll zu verantworten. (Dissertation des Professors Seebode – Verbrechen der Rechtsbeugung aus 1969).

Hochachtungsvoll

G. K.
Ehemaliger politischer Häftling des Zuchthauses Cottbus/Brandenburg 1977/78
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.

Anlagen:
An BGH vom 21. Mai 2017 III ZR 45/17
An Stadt Delmenhorst vom 23. Mai 2017
Vom BGH 18. Mai 2017

Cc.
Rechtsanwälte Stoops & La Course PLLC in Tulsa/USA für K. & K. Inc.
BGH III ZR 45/17
Bundestag Pet. 4-18-07-99999-039961 vom 11. April 2017
Internetveröffentlichung
Bundeskanzleramt per Fax 030 4000-2357

23.05.2017: | | |