Mehrere Crowdfunding-Portale mit täuschender Werbung und unseriösen Angeboten

Einige Crowdfunding Plattformen werben mit 8 % Zinsen bei Mindesteinlagen ab Euro 100,-. Überhöhte Zinsen für Minibeträge lassen sich von keinem Unternehmen erwirtschaften. Mit 8 % Zinsen sind am grauen Kapitalmarkt schon viele Unternehmen auch bei höheren Einlagegeldern gescheitert. Es ist unverständlich, warum die BaFin bei derartiger "Glücksspiel-Werbung" nicht im Sinne eines kollektiven Verbraucherschutzes eingreift.

Die Crowdfunding Plattformen können nur "Nachrang"darlehen anbieten und deshalb ist es täuschend, von "8 % fester Jahreszins" zu sprechen, wenn die Zinsen nur nachrangig nach anderen Gläubigern gezahlt werden können. Die Gelder der Kleinstanleger haben eine zusätzliche Haftungsfunktion für die Schulden des Unternehmens; sie können erst nach Bankenbefriedigung bezahlt werden und stehen daher in einem besonderen Totalverlustrisiko ! Wer nach Prokon heute noch mit "8 % Fest-Zinsen" ohne Nachranghinweis wirbt, verbirgt verbotene sogen. "überraschende Vertragsklauseln", die das ganze nach BGB nichtig machen und der täuscht bewusst die Kleinanleger. Also große Vorsicht vor Crowdfunding-Abzockern ! Die BaFin als Aufsichtsbehörde ist gefragt.