Immer mehr Beißattacken: Die Hundehaftpflicht schützt Halter und Opfer

Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Hundeangriffe stetig an. Das geht aus Polizeiberichten hervor, die einige Bundesländer vor einigen Monaten veröffentlicht haben. Vor allem in Sachsen und Bayern scheint die Zahl zu steigen. Hundehalter und Opfer könnten angesichts solcher Daten unruhig werden. Denn wie ist man in dieser Situation geschützt? Wer kommt für die Kosten auf, wenn ein Angriff des Tieres eine medizinische Behandlung nach sich zieht? Der Blick auf die Praxis zeigt, dass sowohl Hundehalter als auch Opfer nur geschützt sind, wenn der Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die für solche Leistungen aufkommt. Welche Leistungen eine Hundehaftpflichtversicherung also unbedingt enthalten sollte, erfährt man auf https://www.hundehaftpflichtversicherungen-vergleich.de/hundehaftpflicht...

Länder berichten von vermehrten Beißattacken
Aus den Polizeiberichten geht hervor, was Hundehalter und Opfer gleichermaßen beunruhigt. In einigen Bundesländern ist die Zahl der Angriffe durch aggressive Hunde stark gestiegen. Laut „Welt“ und „Focus“ gab es in der Zeit von 2011 bis 2015 in Bayern einen Anstieg um 13 Prozent. Auch in Sachsen gab es im Jahr 2015 so viele Angriffe wie seit acht Jahren nicht mehr. Besonders schlimm ist, dass Hunde vermehrt auch Kinder beißen oder mindestens anspringen. Ob die zunehmende Zahl der Hunde in Deutschland dafür verantwortlich ist, vermögen auch Experten nicht zu sagen, denn in den Jahren 2011 bis 2014 ist die Zahl der Hunde um 26 Prozent gestiegen. Zwangsläufig könnte die zunehmende Zahl der Beißattacken also auf die steigende Zahl der Hunde zurückzuführen sein. Die Daten lassen also nicht zwingend auf eine wachsende Aggressivität der Tiere schließen. Dennoch fragen sich Hundehalter und Opfer, wer die Kosten für ärztliche Behandlungen oder für Operationen trägt, wenn nach einem Hundebiss ein Gang zum Arzt nötig ist. Die Antwort auf diese Frage hängt maßgeblich davon ab, ob der Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für das Tier abgeschlossen hat.

Hundehalter werden zur Verantwortung gezogen
Grundsätzlich haftet der Hundehalter für einen Schaden, den das Tier verursacht hat. Greift also ein Hund einen Fußgänger an und beißt ihn, hat der Hundehalter die Kosten für die Behandlung zu tragen. Das gilt auch, wenn eine langwierige Behandlung oder eine Operation folgt. Im schlimmsten Fall können sogar Rentenzahlungen fällig werden, sofern das Opfer so verletzt wird, dass es nicht oder nur noch eingeschränkt arbeiten gehen kann. Eine scheinbar harmlose Beißattacke kann also für den Hundehalter zu enormen finanziellen Konsequenzen führen, weil er alle Auslagen aus eigener Tasche zu tragen hat. Bedenkt man, dass die Kosten für Operationen oder für langwierige Behandlungen schnell einen vier- bis fünfstelligen Betrag ausmachen, wird klar, welche Kosten auf den Hundehalter zukommen können, wenn er keine Versicherung hat.

Die Hundehaftpflicht deckt solche Kosten ab
Mit einer Hundehaftpflichtversicherung schützt sich der Hundehalter selbst davor, die Auslagen für die Schadensbeseitigung übernehmen zu müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Sach- oder Personenschäden handelt, solange diese im Versicherungsschutz abgedeckt sind. Viel wichtiger ist allerdings, dass die Hundehaftpflicht nicht nur den Hundehalter schützt. Sie dient insbesondere der Absicherung des Opfers, damit es sich nach einer Beißattacke umfassend und fachgerecht behandeln lassen kann. Zum Schutz des Hundehalters und zur Absicherung des Opfers ist eine Hundehaftpflicht deshalb unverzichtbar.