Kommentar an den Bürgerbeauftragten der Europäischen Union zur Menschenwürde vom 27. Februar 2017

Datum 27. Februar 2017

Nur per Fax : +33 388 17 90 62

Der Europäische Bürgerbeauftragte
1 Avenue du President Robert Schuman
CS 30403
FR 67001 Strasbourg Cedex
France

Subject:

Beschwerde und Information zu vorsätzlichen Vergehen und Verbrechen, durch Staats- und Justizbeamte der Bundesrepublik Deutschland, gegen G. K. und zum großen finanziellen Nachteil unbeteiligter Dritter.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den Anlagen übermittle ich Ihnen meine neuerliche Petition an den Deutschen Bundestag zur freundlichen Kenntnisnahme.

Der European Court of Human Rights hat mit seiner ablehnenden Entscheidung zum Aktenzeichen 17132/10 vom 11. Juli 2013 gezeigt, dass die Menschenwürde und die Menschenrechte nicht von nationaler und internatonaler Bedeutung ist. So hatte der Court mit seinem Bescheid für die gesamte Europäische Union unmissverständlich erklärt, dass die subjektive noch objektive Wahrheit im Gerichtssaal nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist. Darüber hinaus die Straffreiheit der Steuerhinterziehung sowie Strafvereitelung im Amt für die gesamte Europäische Union bestätigt. Wenn das Bundesverfassungsgericht durch Nichtannahme von Beschwerden Steuerhinterziehung deckt und der European Court sich ebenso verhält, gilt das Ganze auch für die gesamte Europäische Union.

Diese völlig menschenunwürdige Haltung und auch Rechtsansicht höchster nationaler und auch europäischer Gerichtsbarkeiten,ist für uns Bürger unerträglich. Ich selbst sowie auch meine Familie, haben in den Zuchthäusern der ehemaligen DDR, unter unmenschlicher und verbrecherischer Handlungen von Staats- und Justizbeamten unsägliche Leiden ertragen müssen.

Die Unfähigkeit und damit auch daraus resultierende vorsätzliche bandenmäßige Kriminalität von Staats- und Justizbeamten der Bundesrepublik Deutschland gegen meine Person, ist nur eine Fortsetzung dessen, lediglich ohne Inhaftierung meiner Person. Diese Kriminalität des Staates gipfelt darin, dass in einem relativ lapidaren Gerichtsverfahren sich 35 Anwälte geweigert hatten, ein Mandat zu übernehmen. Eine weitere Bestätigung dessen, dass das Bundessozialgericht nicht fähig war, innerhalb von 8 Wochen gemäß § 78b ZPO einen Anwalt für Sozial- und Strafrecht zu benennen. Dass das Verwaltungsgericht Oldenburg ebenso nicht in der Lage sein soll, innerhalb eines Jahres einen Rechtsbeistand gegen eine Amtsbehörde zu ernennen. Vorab hatten sich ebenfalls Anwälte geweigert in Sozialgerichts- bzw. Verwaltungsgerichtsverfahren Mandate zu übernehmen.

Leider ist es mir nicht möglich Ihnen per Post oder auch Fax alle Beweismittel seit 1988 zu den Vergehen und Verbrechen der Bundesrepublik Deutschland gegen meine Person und auch Dritten vorzulegen. Aus den beigefügten wenigen Anlagen können Sie jedoch die gesamte Tragweite der begangenen Vergehen und Verbrechen mehr als deutlich ersehen.

Ob Sie etwas in dieser Sache unternehmen werden, bleibt Ihnen überlassen. Die K. & K Inc. wird jedoch als Mitgeschädigte und allein schon aus rechtlichen Gründen, ein Zivilklageverfahren vor einem US-Bundesgericht anstrengen. Es dürfte dann vor der gesamten Weltöffentlichkeit mehr als peinlich sein, wenn über Jahre Menschenrechte und Menschenwürde in Europa ungestraft durch Justiz und mit Duldung der Politik, mit Füssen getreten werden darf.

Seit dem 22. März 2016 liegt meine Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gegen die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Römischen Statuten aus 1997 vor. Der ICC hat seit fast einem Jahr noch nicht einmal den Eingang meiner Strafanzeige bestätigt. Hat der öffentliche Ausverkauf der Menschenwürde und Menschenrechte in Europa durch seine Justiz und seine Politiker schon seit Jahren begonnen?

Auch liegt dem European Court of Human Rights seit dem 05. Januar 2017 eine Beschwerde zum Aktenzeichen 1 BvR 1669/16 vor. Auch hier fehlt der Eingangsnachweis des EGMR und obwohl die postalische Zustellung nachweislich erfolgt ist.

Sollten Sie weitere Beweismittel oder Auskünfte benötigen, so stehe ich Ihnen gern und wenn nötig auch persönlich zur Auskunft bereit.

Mit freundlichen Grüßen

G. K.

Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.

Anlagen:

Petition an den Deutschen Bundestag vom 23. Februar 2017 nebst Anlagen
Schriftsatz an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages vom 23. Februar 2017
Schriftsatz an den Secretary General Mr Thorbjorn Jagland vom 30. Januar 2017

CC:

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