Mitteilung an das Bundesverfassungsgericht zum Az 1 BvR 1669/16

Das Bundesverfassungsgericht hat seit 2009, hier durch Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden gemäß §93b mit §93a BVerfGG, mit seinen Entscheidungen, strafrechtliche Verfehlungen von Staats- und Justizbeamten über mehrere Bundesländer gedeckt. Dazu zählen u.a. insbesondere zwei schwere Steuerhinterziehungen, Patentrechtsverletzungen, Verrat von Betriebsgeheimnissen, Verfolgung Unschuldiger, Rechtsbeugungen, Urkundenfälschungen sowie die dazugehörenden Strafvereitelungen im Amt. Nachdem die betreffenden Justizbehörden, Länderparlamente und Landesregierungen sich offensichtlich jeglichem Recht verweigerten, ist der Deutsche Bundestag kontinuierlich seit 2004 immer wieder schriftlich informiert worden. Dass diese strafbaren ungesühnten Handlungen enormen finanziellen Schaden nach sich zogen und noch ziehen werden, hiermit ist auch der Steuerzahler gemeint, interessierte das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 2156/09) sowie die Politik bereits ab 2009 nicht. Hier geht und ging es nicht um eine Portokasse von zehn-, hunderttausend oder einer Million, hierbei ging es laut US-Börsenveröffentlichung aus 2008, um einen dreistelligen Millionenbetrag in nur sieben Monaten. Wie hoch aus dieser Summe z.b. betrogen und Steuern hinterzogen wurden, dazu hat sich der gesamte Demokratische Rechtsstaat bis zum Kanzleramt, Bundestag und auch Bundesverfassungsgericht verweigert. Nun geht nur noch Eines im Demokratischen Rechtsstaat und genau wie bei der ehemaligen Stasi, weiter vertuschen durch Vergehen und Verbrechen.

Nun fragt sich bestimmt der Bürger, wie das der Staat und seine Justiz so handhaben, ganz einfach, es wird durch Staatsanwälte gelogen, dass sich die Balken bis zum Boden biegen. Nicht nur das, in einem Fall steht sogar die Politik und Justiz als Anstifter unter dringendem Tatverdacht zumindest eines Verbrechens(GenStA-Celle Zs 939/03). Es werden Beweismittel oder auch Zeugen unterdrückt oder auch Urkunden bis zum Verhandlungsprotokoll gefälscht, so dass in der nächst höheren Instanz die Richter sich fragen, was will der Beschwerdeführer eigentlich (letzter Beweis BGH 2 AR 283/15 mit 2 BvR 2122/15). Dass bei solcher Staatskriminalität Anwälte sich weigern ein Mandat zu übernehmen, ist zwar feige aber auch dann nicht verwunderlich. Das ist der wahre Demokratische Rechtsstaat und um in ihn in Freiheit leben zu dürfen, hat man nicht nur sein Leben im Schlauchboot über die Ostsee riskiert, sondern auch noch Lebenszeit im Zuchthaus verbringen müssen.

Abschließend und sollte sich jeder Bürger gut einprägen, die Wahrheit vor Gericht ist gemäß §93b mit §93a BVerfGG nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung (Az 2 BvR 2231/09 vom 26.Oktober 2009).

Datum 07. Dezember 2016

Nur per Fax: (0721) 9101-382

Persönlich vorzulegen !

Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts
Herrn Prof. Dr. Andreas Voßkuhle
In Vertretung der gesamten Richterschaft beim BVerfG
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe

Beschluss 1 BvR 1669/16

Leserbrief des ehemaligen Richters am LG Stuttgart, Frank Fahsel

Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit
ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und
Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie system-konform sind. Ich habe unzählige Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation Willen. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Eckel vor "Meinesgleichen".

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Herren Bundesverfassungsrichter,

beim lesen des Beschluss vom 07. November 2016 hat es mir als ehemaliger politischer Häftling der Ex-DDR die Sprache verschlagen. Anstatt bei der Vertuschung von Jahrzehnte langen Vergehen und Verbrechen von Teilen höchster Staats- und Justizbeamter nun endlich jenen Täter und Mitwissern die rote Karte zu zeigen, stößt das Bundesverfassungsgericht mit seiner neuerlichen unanfechtbaren Entscheidung das Ganze nun endlich in den tiefsten politischen und juristischen Dreck.

Die beteiligten Bundesverfassungsrichter widersprachen mit ihrer Entscheidung zum obigen Aktenzeichen ihrer eigenen vorangegangenen Grundsatzentscheidung. Man kann sich als eines der drei unabhängigen Verfassungsorgane und im Sinne der Menschenwürde nicht mehr unglaubwürdiger machen, als dieses nun erneut so durch das Bundesverfassungsgericht gehandhabt wurde. Auch kann sich das Bundesverfassungsgericht nun nicht mehr auf eine möglich rechtlich unsachgemäße Verfassungsbeschwerde berufen. Selbst wenn es so wäre, hat das Bundesverfassungsgericht eine solche und ebenso durch Anwaltsverweigerung sachgemäße Verfassungsbeschwerde bewusst zu verhindern gesucht. Der Beschwerdeführer verzichtet auf die Nennung der einzelnen Artikel der Verfassung und gegen die zum Nachteil des Beschwerdeführers sowie Dritter durch das Bundesverfassungsgericht gemäß § 93b mit 93a BVerfGG verstoßen wurde.

Hochachtungsvoll

G. K.
Ehemaliger politischer Häftling der DDR 1977
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.

CC.

Deutscher Bundestag