Hundehalter zahlt bei Unfall mit Hund

Über fünf Millionen Hunde gibt es in Deutschland, doch nur 30 Prozent der Hundehalter haben eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen. Das geht aus neuen Schätzungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) hervor. Es bleibt die Frage, wer zahlt, wenn ein Hund einen Verkehrsunfall verursacht. Selbst wenn den Hundehalter kein Verschulden an einem Schaden trifft, muss er für die Kosten aufkommen. So besagt es das deutsche Recht. Im schlimmsten Fall kann ein Schaden in den sechs- oder siebenstelligen Bereich gehen, die der Hundehalter selbst zu zahlen hätte. Welche weitere Gründe eine Hundehaftpflichtversicherung so wichtig machen, erfährt man auf https://www.hundehaftpflichtversicherungen-vergleich.de/

Haftung auch ohne Verschulden
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Haftung des Hundehalters für alle Schäden klar geregelt. Sofern man einem Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügt, sind die Kosten für die Schadensbeseitigung zu tragen. Das gilt auch, wenn man an dem Schaden keinerlei Schuld hat. Wenn sich das Tier also von der Leine losreißt, obwohl diese ordnungsgemäß angebracht ist und auch wenn der Hundehalter sehr aufmerksam mit seinem Tier unterwegs ist, hat er für die Schäden aus einem Verkehrsunfall zu haften, wenn dieser aus einem Zusammenstoß mit dem Hund entsteht. Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug lediglich mit einer kleinen Schramme beschädigt wird oder ob Menschen schwer verletzt sind. Die Schadensersatzpflicht des Hundehalters erstreckt sich auf Sachschäden, die an einem Fahrzeug entstehen. Sie gilt auch für Personenschäden. Verletzt sich ein Autofahrer oder ein Fußgänger bei einem Zusammenprall, muss der Hundehalter für die Krankenhaus- und Behandlungskosten aufkommen. Er kann zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet werden, wenn der Geschädigte dies geltend macht. Vor allem aber kann aus einem tödlichen Unfall eine lebenslange Rentenzahlung an die Hinterbliebenen entstehen. Aus dieser Haftung des Hundehalters nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es keine Entlassung.

Keine aktuellen Schadenszahlen verfügbar
Sucht man nach neueren Zahlen zur Menge der Verkehrsunfälle, die durch Hunde verursacht wurden, fällt auf, dass diese Angaben kaum zu beschaffen sind. Zwar gibt es neue Daten zur Menge der gehaltenen Hunde in Deutschland. Auch Zahlen zu Verkehrsunfällen mit Sach- oder Personenschaden sind verfügbar. Interessant ist allerdings, dass es keine neuen Angaben dazu gibt, wie viele Unfälle durch Hunde verursacht wurden und wie hoch sich die Schäden daraus belaufen. Die fehlenden Angaben lassen darauf schließen, dass es für die deutsche Versicherungswirtschaft nicht von Bedeutung ist, wie hoch die regulierten Schäden aus Autounfällen mit Hunden sind. Es besteht die Möglichkeit, dass die Größenordnung überschaubar ist, so dass hier für die Versicherer kein nennenswerter Handlungsbedarf besteht. Eine weitere Erklärung könnte sein, dass Sachschäden aus eigener Tasche reguliert werden, und dass Unfälle mit Personenschaden selten entstehen. Ungeachtet der fehlenden Zahlen bleibt die gesetzliche Vorgabe zur Haftungspflicht des Halters unberührt.

Hundehaftpflicht bleibt unverzichtbar
Letztlich zeigt schon der Prozentsatz von 30 Prozent der versicherten Hundehalter, dass eine gute Haftpflicht für Tierhalter unverzichtbar ist. Sie sollte so abgeschlossen sein, dass die gesetzlichen Mindestvorgaben an die Deckungssummen eingehalten sind. Einige Bundesländer schreiben die Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vor. Sie sollten unbedingt berücksichtigt werden, damit im Schadensfall eine ausreichende Deckung aller Schäden gewährleistet ist.

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