Wolfgang Dippold, PROJECT Gruppe: Wie sich die Scheidung auf Gewinne bei Immobilien auswirkt

Im Falle einer Trennung oder Scheidung auch an die 10-Jahres Frist bei Immobilien denken - Kinder können Steuervorteil retten

Bamberg, 19.09.2016. „Wird eine Immobilie innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Anschaffung wieder verkauft, handelt es sich in Bezug auf den gegebenenfalls erzielten Gewinn um ein zu versteuerndes privates Veräußerungsgeschäft. Eine Ausnahme stellt nur dar, wenn die Wohnung oder das Haus ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird“, erklärt Wolfgang Dippold, Immobilienexperte und Vorstand der PROJECT Investment Gruppe aus Bamberg.

Dies kann dann interessant sein, wenn sich ein Paar - gleich, ob es in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat – trennt. So ist es nicht ungewöhnlich, dass derjenige zuerst auszieht, der alleiniger Eigentümer der Immobilie ist - und schwupps kann die 10-Jahres-Falle zuschlagen. Denn will der Besitzer nun verkaufen, wohnte er zum Zeitpunkt des Verkaufs selbst nicht mehr in der Wohnung oder dem Haus. „Hier fällt die volle Besteuerung an, wenn er innerhalb der 10-Jahres-Frist verkauft und ein Gewinn anfällt“, erklärt PROJECT-Chef Dippold.

Etwas anders sieht es aus, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Denn erhält derjenige, der nicht mehr selbst in der Immobilie wohnt, Kindergeld oder hat einen Anspruch auf den Kinderfreibetrag, dann rettet dies die Steuerfreiheit. Zumindest dann, wenn der Besitzer der Immobilie diese bis zum Verkauf zur Nutzung zur Verfügung gestellt hat. Hierbei ist es ausreichend, wenn es sich um einen anteiligen Anspruch handelt. Dies ist in der laufenden Rechtsprechung so festgehalten. In der Regel wird es zusätzlich Unterhaltsansprüche geben. Diese haben jedoch keinen Einfluss auf die Frage der Besteuerung.

„Eine andere Frage liegt derzeit beim Bundesfinanzhof zur Klärung. Dieser soll entscheiden, ob der Ausnahmetatbestand zum privaten Veräußerungsgeschäft auch dann greift, wenn es sich um erwachsene Kinder handelt, die kein Kindergeld mehr erhalten und für die es auch keine Steuervorteile, wie beispielsweise die Kinderfreibeträge mehr gibt“, so Wolfgang Dippold, Vorstand der PROJECT Investment Gruppe aus Bamberg. Ein Urteil hierzu ist noch anhängig.

Weitere Informationen unter: project-investment.de

Die PROJECT Investment Gruppe ist spezialisiert auf die Entwicklung, die Verwaltung und das Management von Kapitalanlagen im Bereich der Immobilienentwicklung. Seit 1995 beweist die Gruppe, dass es in jeder Marktsituation Erfolgs- und Stabilitätsstrategien mit Immobilien gibt und nutzt diese konsequent für ihre Investoren. Das rein eigenkapitalbasierte Produktportfolio umfasst die PROJECT Publikumsfondsreihe, sowie semi-professionelle und institutionelle Konzepte.