Stiftungsgeld für behinderte Heimopfer der Nachkriegsjahrzehnte - 15 Fragen

15 Fragen an die Stiftung “Hilfe und Anerkennung”

Am 15. Juni tagt im Bundesfamilienministerium ein Gremium, welches über die Modalitäten der Vergabe von Stiftungsgeldern entscheidet.
Die "Freie Arbeitsgruppe JHH 2006" (FAG JHH 2006) und der "Verein ehemaliger Heimkinder e.V." (VeH) werden von dem Filmemacher Peter Henselder, Berlin, selbst Heimopfer vor diesem Gremium vertreten. Zuvor wurden 15 Fragen erarbeitet. Dafür die Konferenz lediglich eine Stunde vorgesehen ist, hat Peter Henselder diese Fragen schon an die Gremiumsmitglieder weitergeleitet. Die FAG und der VeH werden die Antworten veröffentlichen. Peter Henselder auch auf diesem Wege Dank für sein Engagement!

Fragen:

01. Die ungerechte Auszahlungssumme in Höhe von 9.000 € wird mit einem vereinfachten Antragsverfahren begründet.
Kann dieses VEREINFACHTE Verfahren konkret und für jedes Opfer verständlich erläutert werden?

02. Wird oder ist bereits sichergestellt, dass die Leistungen nicht mit anderen Sozialleistungen (z.B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Rente) verrechnet werden?

03. Können Opfervertreter jene Opfer vertreten, die aus den verschiedensten Gründen (z.B. fehlende Schreibkraft, geistige Behinderung) diese Anträge nicht selbst stellen können?

04. Sind zur Vereinfachung des Verfahrens Gruppenanträge unter Beifügung bereits vorhandener Erlebnisberichte möglich? Wenn nein, warum eigentlich nicht?

05. Wird sichergestellt, dass die Opfervertreter für ihre Bemühungen (Porto, Telefongespräche) maximal 10 € pro Opfer nehmen dürfen?

06. a) Werden Fragebögen benötigt?
b) Wird auf peinliche Fragen, die den sexuellen Bereich berühren, verzichtet?
c) Wann und wo werden diese Fragebögen zur Kontrolle im Internet abrufbar sein?

07. Was geschieht mit den erhobenen Daten? Wo und wie werden diese gesichert, wie lange bleiben sie gespeichert?

08. Welche Anlaufstellen mit welchen konkreten Adressen einschließlich e-Mailadresse und Telefaxnummer werden wo eingerichtet?

09. Ab wann kann konkret die Antragstellung erfolgen?

10. Werden die Anlaufstellen personell so aufgestellt, dass die
Bearbeitungszeit nicht länger als 4 Wochen dauert? (Jeden Monat sterben weitere Opfer, die überhaupt keine Geldleistungen erhalten!)

11. Ab wann und in welcher Form erfolgt die Öffentlichkeitsarbeit der Anlaufstellen?

12. Werden Anzeigen geschaltet, Zeitungen, TV und Rundfunkanstalten in regelmäßigen Abständen über die relevanten Punkte des Fragebogens informiert und verständlich aufgeklärt?

13. Wird sich darum bemüht, den Begriff “Entschädigung” im Zusammenhang mit dem sogenannten Stiftungsfonds zu meiden und somit Falschmeldungen der Presse zu verhindern?

14. Welche Auszahlungsfristen sind nach der Antragstellung vorgesehen?

15. Es ist bekannt, dass auch behinderte Heimkinder (für Volmarstein dokumentiert) und Opfer der Psychatrie Zwangsarbeit leisten mussten. Ohne diese Zwangsarbeit hätte bespielsweise ein Heim für Behinderte gar nicht arbeitsfähig und damit existenzfähig sein können.
Frage: Wenn Ehemalige in den Heimen der Behindertenhilfe und/oder der Psychiatrie gearbeitet haben, ohne dass Lohn oder Abgaben bezahlt wurden, warum bekommen diese dann einen Pauschalbetrag über 3.000 bis 5.000 Euro und nicht berechnet nach Monaten, wie andere Ehemalige auch?