Kapitalerhöhung durch bargeldlose Sacheinlage: Bonität und Finanzierungsfähigkeit gesteigert ! - von Dr. Horst Werner

Eine Kapitalerhöhung kann nach Dr. Horst Werner (www.finanzierung-ohne-bank.de ) durch steuerneutrale Einbringung von Wirtschaftsgütern zur Finanzierung von Unternehmen ohne jegliches Barkapital und ohne jede Steuerbelastung erfolgen. Durch die Übertragung ( Übereignung ) eines Wertgegenstandes als sogen. Sacheinlage wird die Eigenkapitalquote eines Unternehmens ( teilweise erheblich ) verbessert und damit Bonität und Rating optimiert.

Als Einbringungs-Sachwerte kommen alle Gegenstände ( Wirtschaftsgüter ) in Betracht, die einen Verkehrswert ( Marktpreis ) haben und als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft dienlich sein können. Dies können materielle Wirtschaftsgüter wie Immobilien oder mobile Vermögensgegenstände sein. Es kommen aber auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Warenzeichen, Urheberrechte, Lizenzen, Franchise-Rechte etc. in Betracht. Die Durchführung der Sacheinlage mit Vermögensgegenständen, also z.B. mit Kfz, Maschinen etc. und mit Rechten erfolgt durch Eigentums-Übertragung auf das Unternehmen nach Erstellung eines sachverständigen Bewertungsgutachtens zur Vorlage beim Handelsregister. In Betracht kommen alle Gegenstände für die Betriebs- und Geschäftsausstattung, ein Fuhrpark oder Immobilien als Betriebs- und Produktionsstätten oder auch Wohn- und Geschäftshäuser mit Verkaufsläden oder andere dem Unternehmen dienliche Sachgegenstände. Soweit die Vermögensgegenstände aus dem Privatvermögen stammen ist die Einbringung zum Verkehrswert unproblematisch möglich. Sollen Vermögenswerte von einem Betriebsvermögen in ein anderes transferiert werden, ist auch das möglich, hat aber steuerliche Folgen, die bedacht sein müssen.

Es können auch ganze Unternehmen ( z.B. durch Verschmelzung ) oder einzelne Unternehmensanteile ( z.B. 50%-GmbH-Geschäftsanteile ) durch Sacheinlage in eine andere (zweite) Gesellschaft nach gutachterlich festgestelltem Verkehrswert zur Sachkapitalerhöhung eingebracht werden. Z.B. ein Unternehmen hat nur ein Stammkapital von Euro 25.000,-, aber einen hohen Unternehmenswert in Millionengröße. Die Anteile des Unternehmens können zu Verkehrswerten in eine zweite, Ihnen gehörende Gesellschaft oder in eine neue, von uns erworbene Vorratsgesellschaft eingebracht bzw. übertragen werden und Sie erhalten durch die bewertete Sachkapitaleinlage ein neues Stammkapital in Millionenhöhe ( siehe ausführlich http://www.finanzierung-ohne-bank.de/htm/de/html/Finanz_DiensteSacheinla... ). In der Abwicklung einer derartigen Sachkapitalerhöhung mit Bewertungsgutachten haben unsere Notare und Wirtschaftsprüfer zum Vollzug der Handelsregistereintragung ( wenden Sie sich an den Wirtschafts- und Steuerjuristen Dr. Horst Werner dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) langjährige Erfahrungen.