Familienrichterin will „ihr Kind“

Schon lange ist die schwarzenbeker Familienrichterin H. Meistering umstritten.
In Bewertungsforen wie Yelp oder golocal findet man unter dem Begriff Amtsgericht Schwarzenbek div. Einträge und googelt man den Namen erfährt man Weiteres.
Durch behördlichen Kindesentzug entriss sie 2014 ein 4-jähriges Mädchen ihren Eltern von denen ein Teil zwar psychisch krank war aber der Vater seit Geburt treusorgend zur Verfügung stand, und überantwortete sie dem persönlich bekannten Vorsteher des Landbezirkes aus Kankelau.
Der Fall ging im Januar 2015 durch die Presse und die Medien.
Dem Kind geht es nach seinen traumatischen Erlebnissen in Schwarzenbek und Kankelau inzwischen bei seinem Vater wieder gut. Doch die Richterin lässt nicht locker.
Nachdem Heike Meistering das Kind ihrer Familie erfolgreich entrissen hatte, leitete sie unverzüglich ein Verfahren ein, wonach der liebende Vater des Kindes nur noch begleiteten Umgang haben sollte.
Das OLG entschied binnen 2 Wochen, dass Kind gehört nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu den Eltern, durch den Ausfall der Mutter, nun zum Vater.
Mutmaßlich verärgert über das Ergebnis der Zurechtweisung durch das OLG, strengte H. Meistering keine 2 Monate später erneut ein Verfahren wg. Kindeswohlgefährdung an, die Sorge des väterlichen Elternteils in Frage zu stellen.
Diesmal scheiterte sie allerdings am Hamburger Jugendamt, dass nun für das Kind zuständig ist und eine positive Entwicklung des Kindes in Hamburg sieht.
Wie in Fällen des Versuches, Kinder behördlich zu entziehen, üblich, beschloss die Richterin den Kindesvater psychiatrisch durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen, ob dieser nicht vielleicht wg. einer möglichen psychischen Erkrankung dem Wohle des Kindes schaden könnte.
Lt. einer Studie des Ärzteblattes, nehmen 25 % der beauftragten Gerichtsgutachter Weisungen bzgl. der Ergebnistendenz vom beauftragten Richter an, 75 % aller Familiengutachten sind mangelhaft.
Mit Dr. Andreas Aurich aus Magdeburg fand sie einen „Sachverständigen“, der bereit war, zu begutachten, was die Richterin forderte.
Dieser verfolgte seine Aufgabenstellung so übereifrig, dass nun die Staatsanwaltschaft wg. Nötigung gegen ihn ermittelt.
Vielleicht helfen ja unwahre Tatsachenvorträge. Ihr kollegiales Umfeld unterstützt sie in ihren Handlungsweisen und ihrer Prozessführung.
In einem Strafverfahren gegen den Kindesvater wg. angeblicher Richterbeleidigung, versuchte sie es als Zeuge mit einer uneidlichen Falschaussage vor Gericht.
Die Ablehnung des Sachverständigen wegen seines strafrechtlich relevanten Verhaltens wies sie per Beschluss zurück. Stellungnahmen und Korrespondenz führte sie nur mit der Gegenseite. Der Vater und dessen rechtlicher Vertreter erhielt weder den Beschluss noch sonst irgendeine Korrespondenz zu diesem Verfahren, um dem Vater, der nur zufällig über die Kindesmutter davon erfuhr, keine Gelegenheit auf Rechtsmittel und Stellungnahme zu geben.
Im Beschwerdeverfahren führte sie erneut unwahr aus, angeblich hätte sie alle Dokumente und Beschlüsse dem Anwalt des Vaters gesandt. Inzwischen ist der Sachverständige ausgewechselt.
Und das alles bezogen, auf das Schicksal nur eines einzigen Kindes.
Wie hoch mag die Dunkelziffer der Kinder und Eltern sein, die noch unter der Verfahrensführung dieser Familienrichterin gelitten haben oder noch leiden?
Und da weder der Vater noch die Mutter diese Verfahren angestrengt haben, zahlt der Steuerzahler den Kampf der Richterin um „Ihr Kind“.