Warentest beleuchtet Tarifwechselrecht bei der PKV

In regelmäßigen Abständen informiert Stiftung Warentest über die Möglichkeiten, durch einen Tarifwechsel Kosten für die private Krankenversicherung zu sparen. Tatsächlich lassen sich die Beiträge mit einem Wechsel des Tarifs reduzieren. Doch wie funktioniert dieser Wechsel, und was muss der Versicherte beachten, damit er geringere Versicherungsprämien bezahlt und vergleichbare Leistungen erhält? Wie man am besten die PKV wechselt, erfährt man auf https://www.private-krankenversicherungen-testsieger.de/private-krankenv...

Wechselrecht gesetzlich verankert
Wenn ein PKV-Versicherer die Versicherungsprämien erhöht, hat der Versicherte das Recht, einen Tarifwechsel zu beantragen. Dieses Wechselrecht ist im Versicherungsvertragsgesetz im Paragraphen 204 verankert. Der Versicherer muss seinen Kunden über seine Rechte informieren, sofern er beabsichtigt, eine Prämienerhöhung durchzusetzen. Ist der Versicherte über 60 Jahre alt, muss die Gesellschaft sogar einen konkreten Tarifvorschlag machen, damit der Versicherte eine erste Vorstellung erhält, wie er die Kosten für seinen Versicherungsschutz optimieren kann. In der Praxis sieht es mit den Vorgaben für die Versicherer etwas anders aus, hier lässt die transparente Kommunikation an den Kunden häufig noch zu wünschen übrig. Dennoch können Versicherte das Tarifwechselrecht bei ihrer Gesellschaft einfordern, wenn eine Beitragserhöhung ansteht.

Wechsel ohne Gesundheitsprüfung möglich
Stiftung Warentest erläutert in allen Berichten, wie der Tarifwechsel genau abläuft. Wichtig zu wissen ist, dass bei diesem Wechsel nur dann eine Gesundheitsprüfung verlangt werden darf, wenn der neue Tarif bessere Leistungen gewährt als der alte Tarif. Wenn dagegen ein Tarif vorgeschlagen wird, der gleichwertige oder etwas schlechtere Leistungen vorsieht, darf der Versicherer keine Gesundheitsprüfung von seinem Versicherten fordern. Wenn der Versicherte mit der Gesundheitsprüfung einverstanden ist und das Ergebnis positiv verläuft, erhält er durch den Wechsel in den neuen Tarif zukünftig bessere Leistungen. Alternativ kann ein Risikozuschlag durch den Versicherer verlangt werden, den der Versicherte wiederum akzeptieren kann, um die bessere Leistung zu erhalten. Der Wechsel ist nur in einen Tarif aus der Unisexwelt möglich, Bisextarife sind für den Wechsel nicht mehr geöffnet. Sofern der Versicherte einmal in einem Unisextarif versichert ist, ist die Rückkehr in einen Bisextarif nicht mehr möglich. Um nicht nach dem Tarifwechsel schlechter versichert zu sein als vorher, ist der Versicherte gut beraten, die Leistungen beider Tarife im Detail zu prüfen oder sich unabhängig beraten zu lassen.

Altersrückstellungen bleiben erhalten
Durch einen Tarifwechsel ist der Versicherte nicht nur ohne Leistungseinbußen günstiger zu versichern. Er profitiert vor allem davon, dass die Altersrückstellungen in vollem Umfang erhalten bleiben. Bei einem Wechsel des Versicherers gehen diese Altersrückstellungen in Abhängigkeit von dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verloren. Wurde der alte Vertrag nämlich vor dem 01. Januar 2009 abgeschlossen, verliert der Versicherte alle gebildeten Altersrückstellungen und muss diese bei seinem neuen Versicherer erst kostenintensiv aufbauen. Dadurch erhöhen sich seine Beiträge. Wurde der alte Vertrag nach dem 01. Januar 2009 abgeschlossen, können rund 90 Prozent der gebildeten Rückstellungen auf den neuen Versicherer transferiert werden. Beim Tarifwechsel bleiben dagegen alle Altersrückstellungen voll erhalten.


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