Wespen, Ameisen, Kakerlaken berechtigen zur Preisminderung! Im Urlaub - im Ferienhaus

Wespen, Ameisen, Kakerlaken berechtigen zur Preisminderung! oder Bei Nichtgefallen Geld zurück? So einfach ist das beim Urlaub nicht.

Wespen Ameisen, Kakerlaken berechtigen zur Preisminderung!
Die Wahrheit: Nein, einige Kakerlaken berichtigen nicht zur Minderung des Reisepreises. Geringes Ungeziefer gehört gerade in den Tropen und Subtropen zum allgemeinen Lebensrisiko des Urlaubers. Lärm bei einem Stadthotel, kurzfristige Leistungsbeeinträchtigungen, alkoholisierte All-inclusive-Urlauber und Fluglärm auf einer Insel, wenn ausreichend darauf hingewiesen wird, muss der Urlauber ersatzlos hinnehmen. Ist die Ameisenstraße oder der Kakerlakenbefall im Wohnstudio nicht zu stoppen, kann allerdings der Preis um bis zu 40 Prozent nach der Kemptener Reisemängeltabelle (www.fuehrich.de) gemindert werden.

Eine Hand voll Ameisen im Bett ist kein Reisemangel, Wespen am Pool, Ameisen in der Küche, im Schlafzimmer oder im Ferienhaus

Ameisen im Hotelzimmer sind bei Reisen in südliche Länder nicht gleich als Reisemangel zu werten.

Mit einem bestimmtem Maß an Ungeziefer müsse dort gerechnet werden, entschied das Landgericht Kleve (Az.: 6 S 220/01). Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Frankfurt herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».

Das gilt auch dann, wenn die Ameisen sich im Bett und insbesondere am Kopfende des Bettes bemerkbar machen. Zwar sei das eine Reiseunannehmlichkeit, nicht aber eine Beeinträchtigung, die Ansprüche auf Reisepreisminderung rechtfertigen könne, befanden die Richter.

In dem verhandelten Fall hatte die Klägerin sich über ein halbes Dutzend Ameisen beschwert, das sie in ihrem Hotelbett ausgemacht hatte.

Ein Videofilm mit Szenen des Ungeziefers belegte sogar 10 bis 20 Ameisen. Aber auch diese Zahl bleibe im Rahmen dessen, was auf Grund der «klimatischen und vegetativen Verhältnisse» in südlichen Ländern zu erwarten sei, entschied das Gericht.

Dass die Ameisen im Bereich des Kopfendes des Hotelbettes herumkrabbelten, hätte sich zudem durch Verschieben des Bettes auf einfache Weise vermeiden lassen.

In der Regel sind Urlauber auch selbst Schuld, es sollte auf Sauberkeit geachtet werden, auch sollten keine offenen Lebensmittel, Obst und Säfte offen stehen gelassen werden.

Reiserecht: Ungeziefer im Zimmer / Im Ferienhaus ? Kein Reisemangel .

Ameisen in der Ferienwohnung oder im Ferienhaus sind ein weit verbreitetes Problem, gerade in Südeuropa

Fazit :

Lassen Sie kein Obst offen liegen.

Saft oder andere süße Getränke sollten ebenfalls nicht offen stehen gelassen werden.

- Bringen Sie Essen, Unrat und Küchenabfälle regelmäßig mit dem Müll raus, da sich Fliegen auch in Mülleimern vermehren, Wespen und Ameisen anziehen.

Quelle :

www.welt.de/reise/article7514965/Schimmel-im-Hotel-ist-nicht-immer-ein-R...

28.07.2015: | |

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