Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Zu den wichtigsten Entscheidungskriterien bei der Auswahl der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung zählen selbstverständlich die Versicherungsbedingungen. Im Fall einer neu eingetretenen Berufsunfähigkeit ist die Prüfung durch die Versicherungsgesellschaft ein zeitaufwendiger Prozess, der häufig einige Monate betragen kann. Sofern umfangreiche Gutachten und ärztliche Berichte angefordert werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeit zusätzlich verlängern. Dies kann zu finanziellen Problemen - mindestens aber zu einer großen Unzufriedenheit - bei dem betroffenen Versicherten führen. Ein geeigneter Lösungsansatz ist der Leistungsbaustein „Arbeitsunfähigkeit in der BU“.

Um sich im Wettbewerb unter den Versicherungsgesellschaften positiv abzuheben, haben einige Versicherer inzwischen ihre BU-Bedingungen verbessert und eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit eingeführt.

Durch diesen Zusatzbaustein zahlt die Versicherungsgesellschaft in der Regel schon nach sechsmonatiger Arbeitsunfähigkeit („gelbe Schein Regelung“) die versicherte Berufsunfähigkeitsrente aus. Die Leistung wird auch dann fällig, wenn eine 50-prozentige Berufsunfähigkeit gar nicht nachgewiesen werden kann oder die Entscheidung dazu noch nicht abschließend getroffen werden konnte. Die Grenze von 50 Prozent wäre bei den meisten Tarifen ansonsten aber die Mindestanforderung, damit die BU-Rente ausgezahlt wird.
Mit dem Zusatzbaustein „Leistung bei Arbeitsunfähigkeit“ ist der Versicherte daher auf der sicheren Seite und erhält schneller die monatliche Rentenzahlung bei einer längeren Krankschreibung.

Die Einführung einer BU-Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ist daher absolut zu begrüßen, da sich die Bearbeitung und letztendlich die Auszahlung der versicherten BU-Rente erheblich beschleunigen kann.

Zu beachten ist allerdings, dass nur relativ wenige Versicherungsgesellschaften die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit bisher in ihre BU-Bedingungen integriert haben. Teilweise ist der Baustein automatisch mit eingeschlossen, teilweise muss dieser aber auch gegen einen Mehrbeitrag (häufig rund 10 Prozent) mitversichert werden. Die meisten Versicherer haben diese Regelung allerdings erst in den Jahren 2014/2015 eingeführt und auch nur in einzelnen Tarifen. Ältere Versicherungsbedingungen haben diese Klausel noch nicht enthalten.

Unterschiede gibt es auch in den Feinheiten der Arbeitsunfähigkeitsklausel (wie etwa der maximalen Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit, Höhe der BU-Rente).

Weitere Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung - insbesondere zu Tarifen mit einer Leistung bei Arbeitsunfähigkeit - sind auf dem Internetportal http://www.bu-kompass.de/blog/163-leistungen-bei-arbeitsunfaehigkeit-in-... zu finden.


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