Rentner: Schuldenfalle Steuer?

Zum Jahreswechsel ist der Steuerfreibetrag für Renten auf 1.191 Euro gesunken. Zum ersten Mal werden jetzt auch Renten besteuert, die niedriger als das Durchschnittseinkommen sind. In den kommenden Jahren müssen Rentner mit einer zunehmenden Verschärfung der Steuerpflicht rechnen. Wer nicht darauf achtet, sieht sich im schlimmsten Fall sogar vor dem Sturz in die Schuldenfalle. Damit dies nicht geschieht ist der Gang zu einer Schuldnerberatung lieber früher als später angeraten. Alle Informationen bezüglich Schulden und Schuldnerberatungen findet man auf http://www.schuldnerberatungen-berlin.de/

Freigrenze sinkt in den kommenden Jahren zunehmend
Wie aus aktuellen Medienberichten zu entnehmen ist, müssen Rentner in diesem Jahr mit einer sinkenden Freigrenze für ihr Einkommen rechnen. Für einen alleinstehenden Neurentner sinkt die Freigrenze auf 1.191 Euro im Monat, die Medien berufen sich dabei auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Folgt man den Medienberichten, werden seit Anfang des Jahres 70 Prozent der Rente versteuert. Somit sind nun auch Rentner zur Versteuerung ihrer Einkünfte verpflichtet, wenn ihr Verdienst im Arbeitsleben unterhalb des aktuellen Durchschnittslohns von derzeit 2.917 Euro brutto pro Monat liegt. Die Zahl der steuerpflichtigen Rentner hat in den vergangenen Jahren in Deutschland massiv zugenommen. Sie beträgt im Jahr 2015 rund drei Millionen. Seit vor zehn Jahren der Startschuss für die nachgelagerte Besteuerung der Renten fiel, sind zwar die Aufwendungen für private Renten in einem steigenden Maße steuermindernd geltend zu machen. Doch gleichzeitig nimmt die Besteuerung der Renten zu. Bis zum Jahr 2040 werden Renten komplett steuerpflichtig sein, maßgebend ist für die Höhe der Besteuerung das Jahr des Renteneintritts.

Sinkende Freibeträge für Neurentner
Als Anhaltspunkt kann gelten, dass die Steuerpflicht greift, wenn der persönliche Freibetrag den Grundfreibetrag ohne steuermindernde Ausgaben übersteigt. Wer beispielsweise im Jahr 2004 in Rente ging, hat bei einer Bruttorente von 12.000 Euro im Jahr einen Rentenfreibetrag von 6.000 Euro. Beträgt die Jahresbruttorente im Jahr 2011 nun aufgrund von Rentensteigerungen 12.553 Euro, bleibt der Rentenfreibetrag bei 6.000 Euro, das zu versteuernde Einkommen beträgt insgesamt 6.553 Euro. Der steuerliche Grundfreibetrag macht im Jahr 2011 aber 8.004 Euro aus. Solange das Renteneinkommen unterhalb dieser Grenze liegt, sind keine Steuern zu zahlen. Doch genau dieser Satz von 50 Prozent an steuerfreien Renten aus dem Jahr 2005 wird in den kommenden Jahren weiter steigen, bis im Jahr 2040 eine 100-prozentige Besteuerung greift. Als Rentner muss man darauf achten, wie hoch der persönliche Freibetrag der Renteneinkünfte im Jahr des Renteneintritts ist.

Steuerpflicht rechtzeitig klären
Als Rentner sollte man sich also frühzeitig darum kümmern, in welcher Höhe nach dem Eintritt in den Ruhestand Steuern zu zahlen sind. Wer dies vergisst, riskiert im schlimmsten Fall, in eine Schuldenfalle zu stürzen. Ist nämlich die Rente durch die unerwartete Steuerlast noch niedriger, als sie ursprünglich einkalkuliert wurde, besteht schnell die Gefahr, die regelmäßigen Einnahmen nicht mehr sicher decken zu können. Dann bleibt nur noch der Weg zur Schuldnerberatung, den man bei rechtzeitiger Klärung der Steuerpflicht und der Steuerlast hätte vermeiden können.


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