Verstöße gegen den Mindestlohn – Altenpflege in Privathaushalten

Der BDWi fordert die Bundesregierung auf, die Einhaltung des Mindestlohns auf alle Angebote der Altenpflege in Privathaushalten gleichermaßen zu erstrecken und zu überprüfen.

Mit der Einführung der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Pflegestärkungsgesetz sind zusätzliche Anreize zur Beschäftigung von Betreuungskräften direkt in Privathaushalten entstanden. Diese Kräfte geben sich als Selbstständige aus oder werden als Mitarbeiter von Agenturen, häufig aus Osteuropa, entsandt und suggerieren eine 24-Stunden-Pflege. Diese Art der Pflege darf nicht dazu führen, dass Mindestlohnverstößen und Schwarzarbeit Tür und Tor geöffnet wird.

"Auf Grundlage des Pflegestärkungsgesetzes können in Privathaushalten Pflegeleistungen zulasten der Pflegeversicherung erbracht werden, ohne dass diese den für ambulante Pflegedienste üblichen Standards unterliegen. Da private Beschäftigungsverhältnisse von Betreuungskräften gegenwertig nur äußerst selten kontrolliert werden, droht hier eine Umgehung des geltenden Mindestlohns in unzähligen Fällen, wenn nicht sogar eine großflächige Ausweitung von Schwarzarbeit", erklärt BDWi-Präsident Michael H. Heinz.

"Es kann nicht sein, dass eine Branche streng reguliert wird und dass der Staat auf der anderen Seite massenhaft Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße nicht nur ignoriert, sondern sogar Anreize mit Geldern aus der Pflegeversicherung setzt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Das bedeutet, Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße auch in Privathaushalten zu kontrollieren und zu verfolgen sowie die einschlägigen Bestimmungen im Pflegestärkungsgesetz überarbeiten", fordert Heinz.

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