OLG Karlsruhe: Vertrauensschutz im Versicherungsrecht

Mit Urteil vom 24.10.2014 entschied das OLG Karlsruhe, dass auch geleistet werden muss, wenn man darauf vertrauen durfte, die Versicherung werde die Feststellung rechtzeitig einleiten (AZ.: 9 U 3/13).

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt aus:

Vorliegend ging es um die schriftliche Feststellung der Invalidität, welche vom Arzt erst nach Ablauf der vorgesehenen Frist von 15 Monaten festgestellt wurde. Das OLG meint, der Versicherungsnehmer durfte hier darauf vertrauen, dass die Versicherung die rechtzeitige ärztliche Feststellung veranlasst, da ihm gegenüber angekündigt wurde, es werde ein ärztliches Zeugnis angefordert. Dass es letztlich bei der Anforderung zu Verzögerungen kam, die im Bereich der Versicherung liegen, könne dem Versicherten nicht angelastet werden, meint das OLG.

Hier war in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt, dass für eine Leistung der Versicherung im Falle der Invalidität, d.h. der dauerhaften Beeinträchtigung der versicherten Person in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, diese unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein und innerhalb von 15 Monaten ärztlich schriftlich festgestellt werden muss.

Der hiesige Versicherte hatte einen Verkehrsunfall und wurde durch diesen verletzt, woraufhin er gegenüber der Versicherung Leistungen aus seiner Unfallversicherung geltend machte und zugleich seinen behandelnden Arzt benannte, der nach Entbindung von der Schweigepflicht die erforderlichen Angaben gegenüber der Versicherung machte.

Als der Versicherte schließlich einen Rechtsanwalt einschaltete und die Leistungen einforderte, berief sich die Versicherung auf den Fristablauf. Dem folgte das Landgericht (LG Offenburg, Urteil v. 12.12.2012, AZ.: 6 O 226/12). Der Versicherte legte dagegen Berufung ein, die vor dem OLG Erfolg hatte. Dieses führte aus, die Voraussetzungen für eine Leistungspflicht der Versicherung lägen vor und die Versicherung könne sich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben aus obigen Gründen nicht auf den Fristablauf berufen.

Das Versicherungsrecht ist eine vielschichtige Materie, die für einen Laien nicht immer auf den ersten Blick zu durchschauen ist. Nicht selten kommt es zu Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungen. Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher frühzeitig rechtsanwaltlich beraten lassen.

Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.

Über:

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
Herr Tobias Nöthe
In der Sürst 3
53111 Bonn
Deutschland

fon ..: +49 (0) 228 52279640
fax ..: +49 (0) 228 52279689
web ..: http://noethelegal.com
email : info@noethelegal.com

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte versteht sich als sowohl national als auch international ausgerichtete Kanzlei mit dem Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht.

An den Standorten Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz beraten wir unsere Mandanten in erster Linie in wirtschaftsrechtlichen Aspekten, die sich vom Gesellschaftsrecht über Arbeitsrecht, Banken- und Kapitalmarktrecht bis hin zum Steuerrecht erstrecken. Hierbei liegt unser Augenmerk nicht auf der oft verkürzten Lösung einzelner Probleme, sondern wir verstehen uns als juristische Begleiter unserer Mandanten, die auch den interdisziplinären Überblick behalten.

Ob beratend, planend, gestaltend oder vor Gericht:
Wir stehen für die Interessen unserer Mandanten dort ein, wo wir gebraucht werden.

Pressekontakt:

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
Herr Tobias Nöthe
In der Sürst 3
53111 Bonn

fon ..: +49 (0) 228 52279640
web ..: http://noethelegal.com
email : info@noethelegal.com


Über connektar

Vorname
connektar.de

Nachname
Presseverteiler

Homepage
http://www.connektar.de