Für die Belange des deutschen Films: Die Filmförderungsanstalt

(von Katharina Dreiling – Optimus Redaktion) Wer die diesjährige Berlinale, das weltweit wichtigste Filmfestival, aufmerksam verfolgt hat, weiß wie viele Förderinstitutionen am Erfolg zahlreicher Filmprojekte beteiligt waren. Kaum ein Produzent oder Drehbuchautor kann auf solche Beiträge von Landes- oder Länderförderung verzichten, wenn es um die nationale und internationale Anerkennung ihrer aufwendigen Projekte geht. So öffnet auch der Thomas-Strittmatter-Drehbuchpreis, wichtigste Fördermaßnahme Baden-Württembergs, den beiden jungen Nachwuchsautoren Inna Dietz und Simon Rost neue Türen in der Filmbranche.
In Deutschland ist die Filmförderung durch das Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films gesetzlich verankert. In diesem Zusammenhang wird häufig die überregionale Filmförderungsanstalt FFA genannt, die Zwangsabgaben von den Kinobetreibern und Fernsehsendern erhebt. Solche und andere verfassungsrechtlichen Schwachstellen der deutschen Filmpolitik stoßen dabei nicht überall auf Zuspruch. Die Kombination aus Wirtschafts- und Kulturgut, die kennzeichnend für den Film ist, ist nicht unmittelbar vereinbar. Entscheidungen, die bezüglich der Filmförderung getroffen werden, sollten vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Interessen und zugleich kultureller Zwecke gerechtfertigt sein. Für diese und andere strittigen Fragen schienen langfristige Lösungsansätze noch nicht in Sichtweite zu sein.
Die Arbeit der Filmförderungsanstalt bleibt weiterhin unverzichtbar, um die Effektivität der deutschen Filmwirtschaft zu erhalten. Nichtsdestotrotz stellt die Auseinandersetzung mit der Rechtsgrundlage und den Verwaltungsstrukturen der Anstalt in der Rechtswissenschaft bislang eine Ausnahme dar. Dr. Stefanie Hagemeier nimmt sich in ihrer Dissertation „Die Filmförderungsanstalt – Eine verwaltungs- und verfassungsrechtliche Untersuchung der Verwaltungsorganisation für künftige Novellierungsvorhaben“ dieser bestehenden Forschungslücke an. Vor dem Hintergrund der aufgeworfenen Probleme unternimmt die promovierte Rechtswissenschaftlerin im ersten Schritt den Versuch einer verwaltungsrechtlichen Einordung dieses Spezialfalls unter den Verwaltungsträgern. Die Autorin grenzt sich dabei von bestehenden Forschungserkenntnissen ab, indem sie erstmalig eine Bestimmung der Filmförderungsanstalt unter dem Gesichtspunkt eines Selbstverwaltungsrechts vornimmt. Über eine Darstellung des Verwaltungsaufbaus mit den Organen und Aufgabenbereichen der Anstalt geht Dr. Stefanie Hagemeier weit hinaus. Auf der Grundlage der Analyse von Merkmalen bestehender Selbstverwaltungsträger schafft sie die Fundamente für ihre Argumentation, die zugunsten eines Selbstverwaltungsrechts für die Filmförderungsanstalt sprechen.
Unter der Annahme, dass der deutsche Film als Förderungsgegenstand mit seinen wirtschaftlichen als auch kulturellen Interessen eine besondere rechtliche Behandlung verdient, wirft die Autorin im zweiten Teil der Arbeit den Blick auf das Verfassungsrecht der Filmförderungsanstalt. Ausgehend von grundsätzlichen Überlegungen zur Anwendung und Auslegung von Verfassungsnormen, wird der Leser für die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Organisation sensibilisiert. Sowohl in Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip, die Grundrechte, das Demokratieprinzip als auch auf die Finanzverfassung wird die Verfassungsmäßigkeit des Verwaltungsaufbaus kritisch geprüft.
Im Jahr 2016 ist ein weitere Änderung des Filmförderungsgesetzes vorgesehen. Für dieses künftige Vorhaben liefern die Ergebnisse der Untersuchung einen wichtigen Beitrag, indem sie Lösungsansätze zur Beantwortung politischer Fragen bieten, insbesondere, was den Verwaltungsaufbau der Filmförderungsanstalt betrifft. Dieses kritische Vorgehen ermöglicht Akteuren, die im Feld der Filmförderung tätig sind, aber auch einem rechtswissenschaftlich kundigen Leser einen Zugang in die fachspezifische Diskussion über ein vielversprechendes Thema.

AnhangGröße
9783863761448_Cover_front.jpg91.43 KB
26.02.2015: |