Justiz – Quo vadis ?

Ueber eine gänzliche „Reform der Justizpflege und Abschaffung der Advokaten. Eine philosophisch-juridische Phantasie von Joseph Denker (1818)

Alles, was bisher vorgebracht worden, kann und wird dennoch nicht hinreichen, eine schleunige Justiz Pflege zu bewirken, wenn nicht zugleich eine musterhafte Prozeß Ordnung den Schikanen und Umtrieben der Partheyen Ziel sezt. Wo findet man aber eine solche Prozeß Ordnung? – Ich muss leider gestehen, daß mir noch nie eine solche vorgekommen ist. Es wäre auch eine ächt philosophische Prozeß Ordnung gewiß ein Meisterstück des menschlichen Verstandes. Denn diese müßte die schwere Aufgabe lösen:

„was für Vorschriften festzusezen seyen, damit der Staats Bürger sein Recht, das ist dasjenige, wo ihm nach den Gesezen gebühret erhalte, und daß er es auf dem kürzesten Weg erhalte.“

Mittlerweile gibt es in Deutschland eine Zivilprozessordnung mit dem § 138 „Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht"

§ 138
(1) Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.
(2) Jede Partei hat sich über die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären.

Leider nehmen es einige oder viele der an einem Zivilprozess Beteiligten mit der Wahrheitspflicht nicht so genau. Leider nehmen das viele Richter nicht zur Kenntnis. Die Unabhängigkeit von Richtern bedeutet nicht, dass sie unabhängig von Recht und Gesetz urteilen dürfen.

23.02.2015: |