Mit der Mietkaution zu mehr Liquidität für Unternehmen

Was es für private Mieter von Wohnraum gibt, ist auch für Firmen und Unternehmer zu erhalten. Mieter von Wohnraum oder Nutzräumen wie Geschäften, Lagerhallen, Hotels und gewerblich betrieblichen Einrichtungen müssen zur Absicherung des Vermieters aus dem Mietvertrag meist höhere Summen als Sicherheit hinterlegen. Anstatt nun diese Kaution bar zu hinterlegen, gibt es die Möglichkeit eine Mietkautionsbürgschaft in Anspruch zu nehmen.

Rostock, 18.10.2014.

Jeder Unternehmer, der zum Betrieb seines Gewerbes Nutzraum anmieten muss, ist verpflichtet eine sogenannte Mietkaution zu hinterlegen. Diese Mietkaution sichert den Vermieter ab, falls sich Schäden am Mietobjekt aus der Nutzung ergeben.

In der Regel sichert sich der Unternehmer oder Gewerbetreibende hier über eine Bankkaution ab.

Die Folge dieser Absicherung:
• Die Bankbürgschaft senkt die Bonität - für eine spätere Kreditbeantragung kann das negativ sein.
• Der Aufwand zur Beantragung ist ungleich höher als bei einer Kautionsversicherung. Es werden Verdienstnachweise und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung angefordert.
• Häufig sind versteckte Kosten in Form von Kontoführungsgebühren die Praxis.

Die unternehmerisch sinnvolle Lösung ist die Absicherung über die Mietbürgschaft
• Volle Liquidität und finanzieller Spielraum bei entsprechender Bonität
• Keine Belastung des Bankkreditrahmens
• Mehr Umsatz- und Ertragspotential, weil Sie finanziellen Spielraum für Ihr Kerngeschäft erhalten
• Unbürokratisch und schnell für Sie, ohne Aufwand für Ihren Vermieter
• Ohne negative Auswirkung auf das Rating bei der Hausbank
• Monatsgenaue Abrechnung und Rückerstattung bei kürzeren Mietlaufzeiten

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Karsten Napp, Experte für Kreditversicherungen

Die Erhaltung und, wenn möglich, aktive Erhöhung Ihrer Liquidität steht für Karsten Napp von der R+V Versicherung an vorderster Stelle. Ziel ist es, Ihr Unternehmen in die Lage zu versetzen mit allen verfügbaren Mitteln operieren zu können. Das Portfolio ist breit gefächert; neben der gewerblichen Mitkautionsbürgschaft gibt es weitere, auf Betriebe zugeschnittene Produkte wie die Anzahlungsbürgschaft, Mängelansprüchebürgschaft, Zollbürgschaft sowie Vertragserfüllungsbürgschaft und Warenlieferungsbürgschaft.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Karsten Napp
Experte für Kreditversicherungen
Generalgentur der R+V Versicherungsgruppe
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22.10.2014: |