Wem gehört das Süßwasser?

Immer mehr Menschen haben durch die zunehmende Privatisierung von Wasser einen eingeschränkten oder keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Großkonzerne beherrschen einen Großteil des Wassermarktes. Diese Konzerne nehmen keine Rücksicht auf das Leiden zahlreicher Menschen.

Der Handel mit Wasser ist heute ein lukratives Geschäft, das sich Konzerne nur ungern nehmen lassen. Nur 0,3 Prozent des gesamten Wasservorkommens sind für den Menschen genießbar. Da die Verfügbarkeit von Trinkwasser immer geringer wird, steigt sein finanzieller Wert. Zahlreiche Unternehmen haben großes Potenzial in dem Handel mit Wasser erkannt und sichern sich entsprechende Resorts. Kann das Recht auf sauberes Trinkwasser noch gesichert werden? Ja, aber nur wenn man menschliches Abwasser direkt vor Ort klärt und das fehlende Wasser ergänzt. Die Anlagen stehen bereits, der Einsatz allerdings kostet Geld.

Noch schlimmer als die Großkonzerne, die sauberes Wasser in Behälter füllen und dieses verkaufen und die radikale Privatisierung der Wasservorkommen in Kauf nehmen, sind Plantagenbesitzer. Fraglich ist, welche Maßnahmen Politik und Regierung vornehmen. Während Konzerne von der Wasserprivatisierung profitieren, verschwenden Plantagenbesitzer das wertvolle Gut, um Luxusartikel zu produzieren. Doch bevor man versucht diese Probleme anzugehen, sollte man den Blick auf Deutschland werfen. Hier ist man nicht einmal in der Lage das Wasser von der Aufbereitungsanlage bis über die Wasseruhr hinaus zu kontrollieren. Das Wasser ab der Wasseruhr bis zum am weitesten entfernten Zapfhahn sollte dieselbe Qualität aufweisen wie das saubere Wasser vor der Wasseruhr.

Süßwasser, das „Blaue Gold“: Profitgier und ihre Folgen

Egal, welches Land in Europa betrachtet wird, die Politiker tragen die Verantwortung für unser Trinkwasser. Deutschland verfügt über große Mengen Süßwasser. Zahlreiche Seen und Flüsse können angezapft werden, um sauberes Trinkwasser zu gewinnen. Durch die Trinkw VO ist seitens der Bundesrepublik garantiert, dass jeder Mensch sauberes Trinkwasser erhält. Das vom Bund angelieferte Trinkwasser ist nicht gesundheitsschädlich.
Dennoch verkaufen Konzerne auch in Deutschland das saubere Quellwasser in Plastikbehältern. Nicht nur Hersteller und Lieferanten, sondern auch das Trinkwasser wird in regelmäßigen Abständen geprüft. Dies geschieht bis zum Eintritt in die von Menschen bewohnten Gebäude – bis zur Wasseruhr. Ab der Wasseruhr sind das Land und der Eigentümer zuständig. Wo findet die Prüfung des Trinkwassers statt und wo wird diese Auswertung geprüft? Die mangelnde Qualitätsprüfung führt dazu, dass das Trinkwasser für Säuglinge, Kleinkinder, kranke, alte und immunschwache Menschen zu tödlichen Erkrankungen führen kann. Da dies bekannt ist, kann man das Wasser in Plastikbehältern kaufen.

Jürgen Elsaß weiß um das rücksichtlose Vorgehen gewisser Wasserkonzerne. Dennoch darf man sie nicht alleine verurteilen. Sie haben die Lücke der Politik erkannt und ausgenutzt – egal, in welchem Land. Wasserwerke müssen garantieren, dass das Trinkwasser an der Wasseruhr die gleiche Qualität hat wie an der Aufbereitungsanlage. Sie müssen eine gewisse Fließgeschwindigkeit garantieren, damit keine Ablagerung stattfinden kann. Um dies zu gewährleisten, wird ein Teil des Trinkwassers wieder in den Fluss abgelassen – zeitweise bis zu zwanzig Prozent. Der Privatinvestor lässt sich diesen Vorgang vom Verbraucher bezahlen. Das Wasserwerk wird über die Steuer ausgeglichen. Während man sich über diese Preiserhöhung aufregt, nimmt man es in Kauf, dass Wasser abgelassen wird, um abgekühlt zu werden. Um Kosten für den Verbraucher zu sparen, ist die Sanierung der Hausleitungen notwendig. Das Resultat wäre der reduzierte Verbrauch von Süßwasser.

Deutschland sollte mit gutem Beispiel vorangehen. Mit sauberen Transportleitungen kann teures Süßwasser eingespart werden. Das Ziel in Deutschland und in Europa: Die Reinheit des Trinkwassers muss an dem am weitesten entfernten Zapfhahn die gleiche sein wie an der Wasseruhr. Die Länder und nicht der Bund sind gefordert. Eigentümer müssen aufgefordert werden, das Trinkwasser in Wohngebäuden prüfen zu lassen und bei Abweichungen eine Sanierung anzuordnen. Diese sollte ein Sachverständiger für Trinkwasser durchführen, der einer zertifizierten Organisation angehört.

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