LKWs: Einhaltung von Lenk- und Ruhzeiten durch digitale Fahrtenschreiber

Wer als LKW-Fahrer auf Deutschlands Straßen unterwegs ist, hat einen anstrengenden Beruf. Denn der Transport von Waren bedeutet wesentlich mehr, als den ganzen Tag bequem hinter dem Lenkrad zu sitzen. Jede Sekunde wird hohe Konzentration verlangt. Das ist gerade nach Stunden eintöniger Fahrt über die Autobahn eine echte Herausforderung.

Um die Sicherheit von LKW-Fahrern zu erhöhen, schreibt der Gesetzgeber daher Fahrt- und Ruhezeiten für Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr vor. In Deutschland gelten die Lenk- und Ruhezeiten bereits für Fahrzeuge ab 2,8?t (vgl. Fahrpersonalverordnung).

Die wichtigsten Regeln:
- Die Tageslenkzeit beträgt max. 9 Stunden, zweimal pro Woche darf sie auf 10 Stunden verlängert werden.
- Ohne Fahrtunterbrechung darf die Lenkzeit 4,5 Stunden nicht überschreiten. Danach muss der Fahrer eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen.
- Die Wochenlenkzeit beträgt max. 56 Stunden und max. 90 Stunden in 2 aufeinanderfolgenden Wochen.
- Die regelmäßige tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden.

Mit "intelligenten" Fahrtenschreibern sollen die vorgeschriebenen Fahrt- und Ruhezeiten besser durchgesetzt werden. Im Mai 2013 hat der Ministerrat in Brüssel endlich entschieden, die Regelungen zum digitalen Fahrtenschreiber zu ändern. Anfang 2014 wurden diese Neuerung vom Europäischen Parlament angenommen.
Nach den neuen Regeln sollen neue Fahrzeuge innerhalb von drei Jahren mit intelligenten Fahrtenschreibern ausgestattet werden. Nach 15 Jahren müssen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge über die neuen Fahrtenschreiber verfügen. Dies gilt jedoch nicht für Fahrzeuge unter 2,8 Tonnen. Bei diesen besteht eine umfassende Befreiung von den Aufzeichnungspflichten.

Die neuen Regeln helfen, Unfälle durch Übermüdung zu vermeiden. Aber natürlich kann auch gut ausgeschlafenen Fahrern etwas passieren. Hat man die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten eingehalten, werden eventuelle Schäden in der Regel von der LKW-Versicherung übernommen. Ein stimmiges Versicherungskonzept ohne Zuviel und ohne Zuwenig erhalten LKW-Fahrer von der FVO Versicherungsmakler GmbH & Co KG – erreichbar unter http://www.versicherung-lkw.de.

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